Andere Leistung statt Gehaltserhöhung

Hallo,
Gerade eben wurde meine ANfrage auf Gehaltserhöhung mit Hinblick auf die angeblich angespannte GEschäftslage abgeschmettert. Gibt es eigentlich noch andere Leistungs- und Unterstützungsmöglichkeiten abseits der Gehaltserhöhung, die ich stattdessen einfordern könnte?

busy

Hallo Busy,

mal kurz überlegt, da fällt mir folgendes ein:

  • Gewinnbeteiligung
  • Geschäftswagen (je nach Position/Arbeitsstelle)
  • eigenen festen Firmen-Parkplatz (in vorteilhafter Lage)
  • Arbeitszeitverkürzung (bei AT-Vertrag)
  • mehr Urlaubstage (bei AT-Vertrag)
  • vermögenswirksame Leistungen (falls noch nicht geschehen)
  • je nach Arbeitsstelle: freie Zeiteinteilung (z.B. 4 Tage-Woche)
  • evtl. so etwas wie Betriebsrente (kenne ich mich nicht aus)

oder: Firma fungiert als „Sparkasse“: Arbeitnehmer investiert sein Geld in die Firma und bekommt (sagen wir mal) 7% Zinsen auf den „Spar“-Betrag. Mit diesem Geld kann die Firma weitere Investitionen tätigen bzw. kann die Liquidität aufrechterhalten. Das kann aber nur funktionieren, wenn viele MA’s mitmachen (= genug Geld für Firma). In guten Zeiten wird das Geld wieder an die MA’s ausbezahlt, natürlich mit den Zinsen.
Dieses Modell habe ich mal irgendwo aufgeschnappt, bin aber nur grob informiert…

Gruß
boba

Hallo,
ich hab´s ehrlich gesagt nicht so mit BWL, aber will trotzdem meinen Senf dazugeben - lasse mich gerne von Fachleuten korrigieren.

Gerade eben wurde meine ANfrage auf Gehaltserhöhung mit
Hinblick auf die angeblich angespannte GEschäftslage
abgeschmettert. Gibt es eigentlich noch andere Leistungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten abseits der Gehaltserhöhung, die
ich stattdessen einfordern könnte?

hmmm… einfordern klingt ein bißchen heftig.
Aber Du könntest andere Leistungen vorschlagen, die „geldwert“ sind, aber den AG steuerlich billiger kommen.
Z.B.:
Firmenwagen mit privater Nutzung. Dein Vorteil: Du brauchst Dich um Wertverlust, Werkstatt- und Kraftstoffkosten nicht mehr sorgen, mußt aber 1% des Kaufpreises monatlich versteuern.
Oder eine schöne Beteiligung des AG zur Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung / Entgeltumwandlung. Aufpassen: das Steuerrecht ändert sich ab 01.01.2005 bezgl. der nachgelagerten Besteuerung, schlau machen !
Auch hier kann der AG die Aufwendungen steuerlich „lecker“ gestalten für beide Seiten.
Wie schaut´s aus mit VWL ?
Noch´n Tip: Betriebsrat fragen.

Gruß
Bernd

Vorsicht!
Hi!

Firmenwagen mit privater Nutzung. Dein Vorteil: Du brauchst
Dich um Wertverlust, Werkstatt- und Kraftstoffkosten nicht
mehr sorgen, mußt aber 1% des Kaufpreises monatlich
versteuern.

WAS zum Thema Reparatur-, Benzin- und Wartungskosten vereinbart ist, liegt ganz allein im Ermessen des darüber zu Stande kommenden Vertrags!
Es soll Unternehmen geben, die zwar einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, allerdings keinerlei Reparatur-, Benzin- und Wartungskosten übernehmen (ok, es ist üblich, aber eben nicht die Regel!)…

Wollte ich nur anmerken!

LG
Guido