Guten Tag!
Folgender Fall: Im Rahmen von Umorganisation werden bei einem Grosskonzern einige Arbeitsplätze von Offenbach nach Frankfurt verlagert, in die dortigen Büroräume. Der Anfahrtsweg verlängert sich bei etlichen Kollegen um mehr als 100 % (vorher 0,5 Std., jetzt ca. 1,5 Stunden Anfahrtszeit)
Hat man die Möglichkeit, vom Arbeitgeber Kompensation gezahlt zu bekommen? Es gibt sicherlich lt. Betriebsverf.gesetz „gewisse Grenzen des Zumutbaren“, kann mir jemand einen Rat geben?
Danke im voraus!
Gruss,
PECOS
Hallo Pecos,
Der Anfahrtsweg
verlängert sich bei etlichen Kollegen um mehr als 100 %
(vorher 0,5 Std., jetzt ca. 1,5 Stunden Anfahrtszeit)
das sind zum einen bis zu 200 %. Kann ich jedoch nicht ganz verstehen, denn die äusserste Entfernung zwischen Frankfurt und Offenbach liegt bei ca. 95 km - dazu muss man aber in beiden Städten bis an die äussersten Stadtgrenzen fahren.
Hat man die Möglichkeit, vom Arbeitgeber Kompensation gezahlt
zu bekommen?
In den heutigen Zeiten? - wohl kaum
"…Längere Arbeitswege
Änderungen gibt es auch beim zumutbaren Arbeitsweg. Wer noch Arbeitslosengeld bezieht, dem kann ein Arbeitsweg von maximal zweieinhalb Stunden täglich zugemutet werden. Im Arbeitslosengeld II gibt es eine solche Zeitbeschränkung nicht. Eine Arbeit ist also auch dann zumutbar, wenn der Weg dahin viel länger dauert…"
aus: http://www.ndrinfo.de/ndrinfo_pages_std/0,2758,OID54…
Viele Grüsse
Eve*
Hallo Pecos
Verrate uns doch ganz zu Beginn einmal, was im AV oder einem anzuwendenden TV zum Thema Arbeitsort vereinbart ist?
Gruß,
LeoLo