Servus zusammen!
Hier ist ein Laden der hat am 1.4.04 seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen.
Hatte zuerst einen Angestellten, diese wurde in der Probezeit gekündigt. Nun gibt es wieder einen neuen Angestellten, dessen Probezeit läuft zum 30.09. aus. Dieser soll nun ebenfalls gekündigt werden. Ist das nicht Auffällig das die Angestellten immer in der Probezeit gekündigt werden? Kann man dagegen was tun? Desweiteren ist die Gehaltszahlung des jetzigen Angestellten seit 15.09 überfällig. Eine Aufforderung zur Gehaltszahlung hat der Arbeitgeber bereit letzte Woche erhalten.
Was meint Ihr dazu ?
kleiner Nachtrag:
Die Kündigung wurde bis dato noch NICHT ausgesprochen. Ein Kollege sagte ihm das heute, das er die morgen wohl erhalten wird. Nochmals wichtig: Er befindet sich NOCH in der Probezeit.
Hallo Daniel,
Hier ist ein Laden der hat am 1.4.04 seinen Geschäftsbetrieb
aufgenommen.
Also evtl. ein Existenzgründer, der sowas vorher noch nicht gemacht hat.
Hatte zuerst einen Angestellten, diese wurde in der Probezeit
gekündigt. Nun gibt es wieder einen neuen Angestellten, dessen
Probezeit läuft zum 30.09. aus. Dieser soll nun ebenfalls
gekündigt werden. Ist das nicht Auffällig das die Angestellten
immer in der Probezeit gekündigt werden?
Mehrere Möglichkeiten:
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der Ladeninhaber hat einfach nur Angst und denkt, dadurch evtl. Bindungen aus dem Weg zu gehen. In diesem Fall ist er selbst schuld, denn er kann auch nach der Probezeit jederzeit kündigen, solange er weniger als 5 MA hat (zwar mit 4 Wochen statt mit 2 während der Probezeit, aber das macht nicht viel aus). Dumm ist er deshalb, weil er jedesmal die Mitarbeiter neu einlernen muß und das kostet ihn mehr als 2 Wochen Lohn / Gehalt, ausserdem ruiniert er seinen Ruf.
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der Ladeninhaber versteht nichts von Personalauswahl und wählt immer die Falschen aus. In diesem Fall wird er auch nicht glücklich, denn beim nächsten MA hat er das Gleiche Problem wieder.
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er will die MA ausnutzen. Worin sollte der Vorteil sein ? Das Personal muß er so oder so bezahlen.
Übrigens ist es häufig so, dass bei einer Existenzgründung nach ca. 1/2 Jahr kaum mehr jemand vom Anfangspersonal da ist (Streß durch Neueröffnung, unerfahrene Chefs mit der Bank im Nacken, oftmals Mitarbeiter, die sonst keiner nehmen würde usw.).
Kann man dagegen was
tun?
Nö, Gesetz ist Gesetz und darin steht, dass in der Probezeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit 2 Wochen Frist gekündigt werden darf.
Desweiteren ist die Gehaltszahlung des jetzigen
Angestellten seit 15.09 überfällig. Eine Aufforderung zur
Gehaltszahlung hat der Arbeitgeber bereit letzte Woche
erhalten.
Da würde ich allerdings dranbleiben. Warum übrigens seit 15.09. ? Gehälter werden normalerweise am Ende des Monats gezahlt (kommt mir schon merkwürdig vor).
Was meint Ihr dazu ?
Siehe oben.
Grüsse
Sven
Da würde ich allerdings dranbleiben. Warum übrigens seit
15.09. ? Gehälter werden normalerweise am Ende des Monats
gezahlt (kommt mir schon merkwürdig vor).
Nö, daran ist nichts aussergewöhnliches. Der eine bekommt sein Gehalt zum 1. des Monats, andere zum 15. des Monats. Das ist rechtlich zulässig und wird auch von etlichen vielen großen Firmen so Betrieben. Als Beispiel, die Firma „Hager“ zahlt an viele Mitarbeiter auch zum 15. Und die sollte jeder Kennen - s. deinen Sicherungskasten im Haus *g*
Tjoa, dann hilft erstmal abzuwarten was da kommt. Wenn er einen Grund angibt, muss das Hand und Fuss haben bzw. kann er sich damit auf einen wackelnden Baumstamm begeben?
Was noch tun wg. dem offenstehenden Gehalt. Eine Arbeitsaufgabe ist ja nicht Möglich wg. des nichtzahlens, oder ?
Fast ohne Beanstandung
Hi!
Außer hier:
Da würde ich allerdings dranbleiben. Warum übrigens seit
15.09. ? Gehälter werden normalerweise am Ende des Monats
gezahlt (kommt mir schon merkwürdig vor).
Es ist absolut nicht unüblich zum 15. zu zahlen!
Da ist nix merkwürdiges dran!
LG
Guido
Hallo
Die Kündigung wurde bis dato noch NICHT ausgesprochen. Ein
Kollege sagte ihm das heute, das er die morgen wohl erhalten
wird. Nochmals wichtig: Er befindet sich NOCH in der
Probezeit.
Das ist unerheblich, ob der Endtermin außerhalb der Probezeit liegt. Es kann trotzdem mit der Probezeitfrist gekündigt werden. Soweit im Zeitpunkt der Kü das AV noch keine 6 Monate bestanden hat, besteht auch bei „Nicht Klein-Betrieben“ kein Kündigungsschutz.
Gruß,
LeoLo
Soweit im Zeitpunkt der Kü das AV noch keine 6 Monate
bestanden hat, besteht auch bei „Nicht Klein-Betrieben“ kein
Kündigungsschutz.
Im AV sind 3 Monate Probezeit festgelegt ?!
Soweit im Zeitpunkt der Kü das AV noch keine 6 Monate
bestanden hat, besteht auch bei „Nicht Klein-Betrieben“ kein
Kündigungsschutz.
Im AV sind 3 Monate Probezeit festgelegt ?!
Hi!
Selbst, wenn das so sit - der Kündigungsschutz nach KSchG beginnt erst nach 6 Monaten!
Einzig die Frist* ist außerhalb der Probezeit nicht 2 sondern 4 Wochen!
LG
Guido
*Natürlich nicht mehr, wenn dann letztendlich das KSchG greift!
Hallo
Wir verlieren uns jetzt in Details. Daher noch einmal eine knappe Antwort auf die Ausgagsfragen:
Ist das nicht Auffällig das die Angestellten immer in der Probezeit gekündigt werden?
Nein.„Immer wieder“ ist nach gerade mal 6 Monate Geschäftsbetrieb übrigens als Behauptung ziemlich verwegen…
Kann man dagegen was tun?
Nein
Desweiteren ist die Gehaltszahlung des jetzigen Angestellten seit 15.09 überfällig. Eine Aufforderung zur Gehaltszahlung hat der Arbeitgeber bereit letzte Woche erhalten.
Soweit Zeitpunkt der Fälligkeit der 15. des Monats ist, kann der AN jederzeit einen Mahnbescheid beim ArbG erwirken, um seine Forderung zu erlangen.
Gruß,
LeoLo
Tjoa, vom Rechtsanwalt hab ich jetzt erfahren: Kündigungsfrist ist zwei Wochen wenn die 2 Wochen bis zum Ende der Probezeit eingehalten sind. Das wäre ein Fall fürs Arbeitsgericht. Aber an dem Laden macht sich wohl keiner die Hände schmutzig.
Hat er das SO gesagt?
Hi!
Dann suche Dir einen neuen Anwalt!
Wenn innerhalb der Probezeit (also auch am letzten Tag) die Kündigung zugestellt wird, dann gelten auch dann noch die zwei Wochen!
Nur mal so angemerkt…
LG
Guido