Hallo zusammen
ich habe eine Ausbildung hinter mir und bin wie viele andere auch nun arbeitslos.
Jedoch habe ich die zusage eines Betriebs im Januar halbtags zu arbeiten für 640 € (8 Euro auf die Stunde)
So nun derzeit bekomme ich noch Kindergeld.
Ich weiss das man nicht über einen Gesamtjahresbetrag von 7680€ kommen darf.
Versteht sich dieser Betrag in brutto oder in netto?
nach meiner Rechnung ( 640€ * 12 = 7680€ ) bekomme ich Kindergeld. Jedoch wie sieht es aus wenn ich sagen wir mal statt 8€ eben mehr verdiene.
gruss zoomy
Hallo Zoomy,
Die Summe von 7680 in 2004 versteht sich als Grenzbetrag. Die Grenze darf nicht überschritten werden.
D.h., du kannst von deinen Einnahmen noch Deine anfallenden Werbungskosten abziehen (z.B. Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, usw.).
Ja nach Höhe der Aufwendungen, die Du abziehen kannst, kannst Du auch ggf. mehr als 8,- EUR verdienen.
Wichtig ist nur, das Du die Grenze nicht überschreitest.
Gruß
Michael
Werbungskosten sind nicht denke ich, da die Firma im selben Ort ist.
Versteht sich dieser FreiBetrag in brutto oder in netto?
Ich bin 22 jahre alt.Bekomme ich den überhaupt noch Kindergeld solange ich nicht über dem Betrag verdiene oder wie ist das geregelt.
gruss zoomy
Und wieso sollte für einen 22 - jährigen, der seine Ausbildung hinter sich hat, überhaupt noch Anspruch auf Kindergeld bestehen? Es liegen keine Tatbestandsmerkmale des § 32(4) EStG vor. Er ist über 21 ( sogar 22, was auch die Altersgrenze bei Addierung der grundwehrdienstzeit überschreitet), er wird nicht mehr für einen beruf ausgebildet, das Kindergeld gibts also nicht mehr. Oder ist er wegen Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten?
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