Disziplinarverfahren für Beamte bei Nebentätigkeit

Hallo,
gehen wir mal davon aus, dass ein Beamter einer 400,00 EUR-Nebentätigkeit nachgeht, und zwar seit 07/08-2003, dieser dachte, dass er diese nicht genehmigen lassen muss, da er sie nur freitags und samstags nachgeht. Durch Nachfragen des Personalamtes teilt derjenige dann nun mit, dass er nebenbei arbeiten geht, aber dachte, dass er die Nebentätigkeit aus o.g. Grund nicht anmelden muss!
Nun wird der Antrag auf Genehmigung gestellt, erfährt aber vom Personalamt, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden sollen.
Es stellt sich nun die Frage, welche dies sein können?!
Vielen Dank, für die Antwort und Grüße aus Mönchengladbach!
Phlippo!

Hallo,

  • die Nebentätigkeit deckt Teilbereiche der normalen Tätigkeit ab und man ist befangen
  • jede Nebentätigkeit muß genehmigt werden
  • (ist zwar bei Dir nicht der Fall) das durch die Nebentätigkkeit erzielte Einkommen ist zu hoch
  • tägliche Arbeitszeit von 8 bzw 10 Std wurde überschritten
  • in manchen Fällen darf wöchentlich nicht mehr als 8 Std zus. gearbeitet werden

http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/home/ratgeber.php
http://www.personal-office.de/inhalt/bat_nebentaetig…

Er hätte vor Beginn seiner Nebentätigkeit eine Genehmigung beantragen müssen.
Ansonsten sind seine Aussagen zu knapp um eine genaue Aussage tätigen zu können.
Nutze in Zunkunft das Rechtsbrett bei solchen Fragen

Gruß Grüne

Hallo!
Hab den Artikel jetz unter „Recht“ erneut eingestellt!
Welche Angaben werden denn noch benötigt?
Gruß,
Phlippo!

Doppelposting im Brett Arbeitsrecht owT