Sozialversicherungsausweis

Hallo liebe Leute,

ich arbeite seit kurzem über eine Zeitarbeitsfirma, und da ist jetzt ein Thema aufgetaucht, das ich eigentlich nie als Thema betrachtet habe…
Ich war letzte Woche krankgeschrieben und musste meinen Sozialversicherungsausweis während dieser Zeit beim Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) hinterlegen. Das leuchtet mir ja noch ein und war auch so im Arbeitsvertrag festgelegt.
Allerdings hat sich die Schnepfe (sorry, aber die Bezeichung verdient sie wirklich) von der Zeitarbeitsfirma quergestellt, als ich den Ausweis wieder abholen wollte. Angeblich müsse der während der gesamten Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber hinterlegt bleiben.
Das war nu’ wirklich vollkommen neu für mich, denn bisher war der Ausweis immer bei mir verblieben. Die Schnepfe meinte daraufhin, das gelte nur für Bauarbeiter… (bin ich nicht, ich arbeite im Büro).
Wie ist denn das nun mit dem Sozialversicherungsausweis? Muss der tatsächlich beim Arbeitgeber hinterlegt werden oder ist er quasi mein „Eigentum“?

Wäre super, wenn mir dazu jemand Näheres sagen könnte. Vielen Dank im voraus!

„Raven“

PS: Den Ausweis hab’ ich trotzdem mitgenommen!

So weit ich weiß, muss jeder Arbeiter und Angestellte den Sozialversicherungsausweis mit sich führen, wenn er zur Arbeit geht. Des Weiteren habe ich gelernt, das Original niemals aus der Hand zu geben!! :o) Gruß also an die Schnepfe!

Gruß, Gerrit

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Hi!
Mein Sozialversicherungsausweis liegt bei mir zuhause, gleichsam der meines Mannes. Ich hab auch mal gelernt, daß das ein megalomanisch wichtiges Dokument ist, daß ich niemals nie nicht verlieren darf. Von daher würde ich es auch zunächst mal nicht aus der Hand geben!
Grüße
Kari

Hallo Raven,

das wundert mich jetzt aber schon…

Ich bin fast 50 und es wurde bisher nie ein Sozialversicherungsausweis von mir verlangt, geschweige denn dass ich den bei der Arbeitsstelle abgeben soll, daher habe ich auch keinen!

Bauarbeiter und Handwerker im Außendienst müssen ihn immer dabei haben, habe ich gehört. Für Bürotätigkeiten wäre mir das aber neu!

Michael

vielen Dank an alle…
… für die Antworten bzw. Meinungen. Eine so richtig „verbindliche“ Auskunft war zwar nicht dabei, aber ich werde meinen Ausweis auf jeden Fall behalten und nur im Krankheitsfall beim Arbeitgeber hinterlegen (weil’s vertraglich so festgelegt ist - sonst krieg’ ich während der Zeit keine Kohle).

Nochmal danke an alle und eine schöne Woche!
„Raven“

Der Sozialversicherungsausweis muß immer in deinen Händen bleiben und bei bestimmten Berufen von dir während der Arbeit mitgeführt(!) (wie Bauarbeiter, Kraftfahrer etc.) und dem kontrollierenden Beamten vom Arbeitsamt bzw. Zoll auf der Baustelle bzw.der Arbeitsstelle vorgelegt werden.
Bei Krankheit kann man den Ausweis der Leiharbeitsfirma aushändigen, damit ist sichergestellt, daß man während der „Krankheit“ nicht schwarz arbeitet. Ein „normaler“ Arbeitgeber macht sich bei Einstellung nur eine Kopie vom Ausweis und kassiert ihn nicht. Die Leiharbeitsfirma muß ihn dir nach Gesundung sofort wieder aushändigen.

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Der Sozialversicherungsausweis muß immer in deinen Händen
bleiben und bei bestimmten Berufen von dir während der Arbeit
mitgeführt(!) (wie Bauarbeiter, Kraftfahrer etc.) und dem
kontrollierenden Beamten vom Arbeitsamt bzw. Zoll auf der
Baustelle bzw.der Arbeitsstelle vorgelegt werden.

Genau das hab’ ich der Schnepfe auch versucht zu erklären. Ich arbeite zwar nicht auf einer Baustelle oder anderswo, wo die Wahrscheinlichkeit einer Zollkontrolle o.ä. gross ist, aber es geht ja auch ums Prinzip, gell?

Bei Krankheit kann man den Ausweis der Leiharbeitsfirma
aushändigen, damit ist sichergestellt, daß man während der
„Krankheit“ nicht schwarz arbeitet.

Das leuchtet mir ja ein, deshalb habe ich diesen Teil des Vertrags auch nicht in Frage gestellt.
Nur… wenn ich während der Krankheit schwarz arbeiten will, brauch’ ich doch theoretisch eh keinen Sozialversicherungsausweis. (nicht dass ich das jetzt in Betracht gezogen hätte - ich war so erkältet, dass an Arbeit nicht mal zu denken war)

Ein „normaler“ Arbeitgeber
macht sich bei Einstellung nur eine Kopie vom Ausweis und
kassiert ihn nicht. Die Leiharbeitsfirma muß ihn dir nach
Gesundung sofort wieder aushändigen.

Seh’ ich genauso. Deshalb habe ich auch drauf bestanden, den Ausweis wiederzubekommen.

Danke!