also…
Es gilt grundsätzlich das Prinzip, „ober sticht unter“ (Nichtjuristendeutsch!!),Tarifverträge dürfen nicht gegen Inhalte oder Regelungen von Gesezte oder Verordnungen verstoßen oder anders regeln (z.B. längere Arbeitszeiten festlegen), Betriebsvereinbarungen dürfen nicht gegen Tarifverträge und Gesetze verstoßen oder anders regeln.
Einzelverträge wiederum dürfen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Gesetze nicht aushebeln.
AUSNAHME: Die Vereinbarungen sind besser, also zu gunsten, des Arbeitnehmers!!
Beispiel: Tariefvertrag legt 35 Std Woche fest, Betriebsvereinbarung wurde auf 33 Stunden abgeschlossen. Das heißt, alle arbeiten 33 Stunden im Betrieb, mit Ausnahme der, die einen Einzelarbeitsvertrag haben, der noch bessere Regelungen beinhaltet, z.B. 30 Std Woche!!
Hoffe Dir damit geholfen zu haben
Gruß
Karl-Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]