Hallo,
müssen Arbeitszeugnisse die Anschrift der Firma sowie das zuständige Amtsgericht und die HRB Nummer beinhalten ? Und woraus ergiben sich die Mindestanforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis hinsichtlich der Firmenangaben auf dem Zeugnis ?
Gruß
Balthasar
Hallo Balthasar,
nach dem Urteil des BAG vom 03. März 1993 (Aktenzeichen: 5 AZR 182/92) müssen Arbeitszeugnisse auf dem offiziellen Briefpapier der Firma ausgestellt werden. Für das Briefpapier (Angaben auf Geschäftsbriefen) wiederum gelten die Vorschriften der §§ 35a GmbHG bzw. 80 AktG.
Mit anderen Worten:
müssen Arbeitszeugnisse die Anschrift der Firma sowie das
zuständige Amtsgericht und die HRB Nummer beinhalten ?
Ja, selbstverständlich.
woraus ergiben sich die Mindestanforderungen an ein
qualifiziertes Zeugnis hinsichtlich der Firmenangaben auf dem
Zeugnis ?
Aus dem obigen höchstrichterlichen Urteil.
Gruß
Renee