Zeitarbeit und 1. Gehalt

Hi ihr…
Wie ist das eigentlich, wenn man (seit 3 Wochen) bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist, und seit 3 Wochen nicht vermittelt werden kann. Stimmt es wirklich, daß man solange kein Gehalt bekommt, bis man nicht wenigstens einen Monat gearbeitet hat? Kann man den Anspruch nicht geltend machen, da es ja deren Verschulden ist, wenn man nicht vermittelt wird ?

Hi Sabine,

wenn Du einen gültigen Vertrag hast, dann müßten die Dir Deinen Lohn zahlen. Wenn Du keinen Vertrag hast, bzw. in Deinem Vertrag eine dementsprechende Klausel besteht, dann nicht.

Gruß!

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Hi Sabine,

die Gehaltszahlung bei einer Zeitarbeitsfirma hängt nicht davon ab, ob und wie viele Arbeitseinsätze Du gehabt hast (außer Du machst Überstunden).

Schau einmal in Deinen Vertrag, wann der Gehaltstermin ist. Bei mir war es damals auch so, daß der Gehalt erst am 15. des Folgemonats überwiesen wurde, aber man bekam auf Anfrage einen Vorschuß.

Wenn Du eine konkrete Frage zu dem Thema hast (nur BRD), kannst Du mich gerne anmailen.

Ciao

Uwe

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Hallo!

Bei Fragen zur Zeitarbeit kann ich gerne weiterhelfen, war selbst Zeitarbeitnehmer sowie Personaldisponent bei einer namenhaften ZA-Firma.

Gruß Posy

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