Hallo, Wissende,
ich stehe kurz vor einem Bewerbungsgespräch mit einem Personalberater. Der ist so nett, dass er zu mir in die Gegend kommt, wir treffen uns zu einem Bewerbungsgespräch um die Mittagszeit in einem Café in meiner Stadt.
Tja, nun frage ich mich, wer denn in einem solchen Fall die Rechnung zahlt? Aufteilen kommt für mich nicht in Frage - ich tendiere dazu, dass ich zahle. Das könnte natürlich recht teuer kommen.
Was meint ihr? Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten.
Grüße
Baba
Hallo,
ansich sollte ja jeder seins zahlen. Wenn er aber ein „guter“ ist wird er bezahlen, kann es ja auch anrechnen.
Ich hatte auch mal ein Gespräch in einen Cafe und wurde eingeladen. Ich glaube auch nicht das es so teuer wird da seltener groß Mittag gegesen wird, ehr etwas getrunken.
Aber Sicherheitshalber etwas Kleingeld mitnehmen.
Gruß
Entweder jeder zahlt für sich selbst oder er lädt dich ein - dass du ihn einlädst, halte ich für die schlechteste Alternative.
Hallo,
Du hast Anspruch darauf alle Auslagen von ihm bezahlt zu bekommen, theoretisch muß als Dein „Gastgeber“ die Zeche zahlen und müßte Dir sogar Auslagen wie Fahrtkosten etc. erstatten.
An Deiner Stelle hätte ich genügend Geld dabei um meine Rechnung selber zu bezahlen - falls Dir nicht gleich gesagt wird daß Du eingeladen bist.
Was ich auf gar keinen Fall machen würde ist Deinerseits eine Einladung aussprechen. Das wäre nicht nur teuer, sondern wirkt auch eigenartig - denn Du verdrehst damit die Rollen: Du wurdest in das Lokal gebeten, nicht umgekehrt. Der andere ist der GAstgeber - nicht Du. Und die Chancen, den Job zu bekommen, wirst Du mit einer solchen Aktion auch nicht erhöhen, eher im Gegenteil; auf mich würde es etwas eigenartig wirken wenn der Bewerber mir die Rolle des Gastgebers streitig machen würde.
Also: entweder Du wirst eingeladen - was man eigentlich erwarten kann - oder Du zahlst nur Deine eigene Zeche. Daß Du nur Kaffee oder Mineralwassser trinkst ist klar, ne? Nimm bloß keine alkoholischen Getränke, auch wenn es Dir angeboten würde!
Gruß,
MecFleih
Hallo
Du hast Anspruch darauf alle Auslagen von ihm bezahlt zu
bekommen, theoretisch muß als Dein „Gastgeber“ die Zeche
zahlen und müßte Dir sogar Auslagen wie Fahrtkosten etc.
erstatten.
Nein, MecFleih, das stimmt so pauschal nicht. Art und Höhe der zu tragenden Kosten bestimmen sich nach der Verkehrsüblichkeit und Erforderlichkeit. (§ 662 bis § 676 BGB) Das impliziert ganz sicher nicht „alle Auslagen“, sondern nur, was er „für erforderlich gehalten werden darf“.
Der Arbeitgeber kann jeglichen Anspruch übrigens auch ausschließen, wenn er den Bewerber im Vorfeld darauf hinweist, dass Kosten nicht übernommen werden.
Gruß,
LeoLo
Frage an die bisher Antwortenden
Hi,
mir ist völlig unklar, wieso einige hier meinen, der potentielle AG sei der Gastgeber.
Warum sollen die Beiden nicht gleichberechtigt sein?
Wenn der AG schon so nett ist und herreist, dann kann der potentielle AN ihm ja wohl noch ein Essen spendieren, oder?
Ich glaube nicht, dass in diesem Fall mit „alten deutschen Wertvorstellungen“ (kotz) die Lage richtig einschätzt.
Ich bin jedoch durchaus der Ansicht, dass diese Frage im Vorfeld hätte geklärt werden sollen.
Gruss,
Hi,
mir ist völlig unklar, wieso einige hier meinen, der
potentielle AG sei der Gastgeber.
Weil üblicherweise der potentielle AG die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ausspricht und der AN dazu eingeladen wird.
Und weil traditionell AG’s in die Auswahl und Ausbildung der Mitarbeiter investieren, und nicht die Mitarbeiter dafür bezahlen irgendwo arbeiten zu dürfen (auch wenn es immer mehr Beispiele gibt wo es inzwischen doch so läuft).
Außerdem sortiert man einen Personalverantwortlichen unbewußt als relativ ranghohen Unternehmensvertreter ein, während der Bewerber auf der untersten Stufe der Hierarchie anzusiedeln ist - da „paßt es psychologisch nicht“ wenn der arbeitslose Bewerber den erfolgreichen Personalentscheider freihalten soll…
Gruß,
MecFleih
Hi!
Das habe ich schon öfter hinter mir.
Ganz klar: der Headhunter lädt ein, also zahlt er.
Ferner kann er die Kosten absetzen, Du vermutlich nicht. Das ist für ihn Teil der Abrechnung gegenüber seinem Auftraggeber.
So einfach ist das.
Grüße,
Mathias
Danke - und wie´s denn nun wirklich war:
Hallo, Wissende,
also, es war ganz unproblematisch. Ich erkundigte mich, als dann klar war, dass wir demnächst aufbrechen würden, wie wir das mit der Bezahlung denn wohl regeln sollten. Er meinte, das sei _natürlich_ seine Sache, er würde das dann mit seinem Auftraggeber abrechnen.
Ich denke, es war aber gut, dass ich es angesprochen habe. Ansonsten hätte er hier vielleicht das Bild von mir bekommen, dass ich mir über solche Sachen keine Gedanken mache 
Ich danke euch allen für eure Beiträge.
Grüße von einem erleichterten
Baba
PS: Das Gespräch lief übrigens auch noch gut. Mal sehen, was draus wird 