Hallo, eine Frage habe ich. Mein Mann arbeitet in einem Transportunternehmen mit 6 Mitarbeiter. Sein Fuhrunternehmer hat nur Auflage bekommen, für seine Leute Arbeitsbekleidung vom Konzern für das er fährt, zu kaufen. Die Kosten dafür will er bei seinen 6 Angestellten wieder reinholen. Jeder soll jeden Monat 5 € dafür abbezahlen. Ist das Rechtens ? Hat der Unternehmer nicht für Arbeitsbekleidung aufzukommen ?
Lt. dem deutschen Arbeitsrecht muss ein AG für die richtige Kleidung seiner AN aufkommen. Allerdings wird nur im beschrieben Fall offenbart, dass die AN über die Hintertür zur Kasse gebeten werden.
Jeder soll
jeden Monat 5 € dafür abbezahlen. Ist das Rechtens ?
Hier: Nein.
Hat der
Unternehmer nicht für Arbeitsbekleidung aufzukommen ?
Pauschal kann man das nicht mit Ja oder Nein beantworten, aber so wie von Dir beschrieben, muß der AG in Deinem Falle zahlen und kann das nicht auf die AN abwälzen.
das kommt darauf an,ob es sich um Arbeitsschutzkleidung oder um eine
„Uniform“ handelt…
Arbeitsschutzkleidung muß der AG gemäß den Vorschriften der einschlägigen BG`en dem Arbeinehmer kostenfrei zur Verfügung stellen.
(Beispiel Schutzhelm oder Schweißer-Brille).
Bei sogenannter „Corporate Fashion“ (kann man auch als „Firmen-Uniform“
bezeichnen…) sieht die Sache anders aus.
Wenn es für die betreffende Branche keinen Flächen-oder Einzeltarifvertrag gibt oder eine vom Betriebsrat ausgehandelte Betriebsvereinbarung,kann der AG sehr wohl einen sogenannten
„Eigenanteil“ an dieser Kleidung fordern.
Denn schließlich leben wir in einer freien Marktwirtschaft und niemand
wird gezwungen bei „XXX“ zu arbeiten.
Wenn man das allerdings möchte und „XXX“ hat als „Uniform“ nunmal
„Quietsche Gelbes Outfit“,so muss ma halt so rumlaufen…
Dieser „Eigenanteil“ darf allerdings nicht die Gestehungs (Einkaufskosten)-Kosten so einer „Uniform“ übersteigen…
Im Höchstfalle also bei 50% der EK-Kosten liegen…