Hallo, gibt es eigentlich rechtliche Regelungen für Praktika? Sprich: welche Arbeit kann als Praktikum überhaupt durchgehen? Ich las neulich eine Anzeige für ein - natürlich unbezahltes - Praktikum als „Lagerarbeiter“. 3 Monate. Für mich klingt das einfach nur nach Abzocke und moderner Sklaverei. Nach dem Motto: irgendjemand meldet sich schon aus Verzweiflung und macht die Drecksarbeit. Was meint ihr?
Grüße
André
Hi André,
der Beruf des Lagerarbeiters sollte nicht so negativ gesehen werden. Wenn ich an die Lagermitarbeiter z. B. in einem Autohaus denke - un(an)gelernt können die dort nicht arbeiten. Das geht über Budgetplanung, Lagerhaltung/-einrichtung/-verwaltung bis zur Inventur und dem freundlichen Umgang mit den Kunden. Also nichts, was man irgendwie mit Drecksarbeit vergleichen könnte.
Sicherlich gibt es Abzocke von Praktikanten, aber das geht genauso gut in einem Büro oder wo auch immer.
Grüßlis
Natascha
Hallo
Hallo, gibt es eigentlich rechtliche Regelungen für Praktika?
Sprich: welche Arbeit kann als Praktikum überhaupt durchgehen?
Ich las neulich eine Anzeige für ein - natürlich unbezahltes -
Praktikum als „Lagerarbeiter“. 3 Monate. Für mich klingt das
einfach nur nach Abzocke und moderner Sklaverei. Nach dem
Motto: irgendjemand meldet sich schon aus Verzweiflung und
macht die Drecksarbeit. Was meint ihr?
Ja, es gibt „Regeln“ für Praktika. Allerdings kann man so pauschal jetzt nichts auf Dein Beispiel sagen. Letztendlich ist die Art der Tätigkeit und die vertragliche AUsarbeitung entscheidend. Sicher ist zumindest, daß nicht überall, wo Praktikum drauf steht auch Praktikum drin ist. Letztendlich kann es sich trotz anderslautender Formulierung im Vertrag anhand der konkreten Einzelheiten um ein Praktikum, ein Berufsausbildungsverhältnis aber auch ein „normales“ Arbeitsverhältnis handeln. Man kann es also im Zweifel auch gerne drauf ankommen lassen und ein Praktikum eingehen und nachträglich gerichtlich versuchen feststellen zu lassen, daß ein Arbeitsverhältnis vorliegt, welches auch „üblich“ zu bezahlen ist. Ein hauptentscheidender Faktor ist, ob es bei dem Rechtsverhältnis um die reine Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten geht.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
ich würde sagen, es kommt drauf an, für was es ein Praktikum sein soll.
Ein Praktikum wird üblicherweise im Rahmen einer schulischen Ausbildung gemacht, um eben neben dem theoretischen Stoff auch praktische Fähigkeiten zu trainieren.
Diese „schulische Ausbildung“ kann vom Blockpraktikum in der Hauptschule bis zum vorgeschriebenen Semesterpraktikum an einer Hochschule gehen.
Weiterhin gibt es freiwillige Praktika, um z.B. einen Beruf kennenzulernen. Oder man muß ein Praktikum als Zulassungsvoraussetzung nachweisen.
Je nach Fall wird es mehr oder weniger genaue Beschreibungen des Praktikums geben.
Gerhard
Hallo,
gibt es eigentlich rechtliche Regelungen für Praktika?
nur wenn sie gesetzl. gefordert sind (im Rahmen einer Aus-/Weiterbildung)
Sprich: welche Arbeit kann als Praktikum überhaupt durchgehen?
alles: Volontariat im Rundfunk, Architekten-Arbeit im Architekturbüro*, Koch im eingeführten ****-Sternehotel (für Kost und Logis), (kostenloses) Praktikum im Museum …
Gerade auf SpiegelOnline waren in letzter Zeit einige Artikel über unterbezahlte PostStudium- ‚Praktika‘ zu lesen. M.E. waren die Artikel realistisch.
Was meint ihr?
Mensch muss heute flexibel und anpassungsföähig sein. Wie glaubst Du kann man sonst den Schritt vom Tellerwäscher zum Millionär machen ?
CIao m@xet.
*gegen eine Aufwandsentschädigung