Vielleicht sollten die Herrschaften ihre Artikel mal
aktualisieren, denn die Auffassungen der Arbeitsämter haben
sich in der letzten Zeit deutlich verschärft,
Ehrlich gesagt haben sie sich nur geändert - keinesfalls
verschärft!
Sagen wir es so: Die Auslegung der Vorschriften erfolgt vor dem Hintergrund neuer Urteiler und leerer Kassen strenger.
Früher hat es in der Regel ausgereicht, dass dringestanden hat
„zur Vermeifung einer betrioebsbedingten Kündigung“ o.ä.,
mittlerweile gibt es mehrere Urteile des Sozialgerichts, die
besagen, dass keine Sperre droht, wenn die Kündigung zum
gleichen oder früheren Zeitpunkit eh ausgesprochen würde!
Das aktuellste, was ich auf die Schnelle gefunden habe (was
aber dauernd zitiert wird):
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=99940
SG Dortmund. Das Bundessozialgericht hat inzwischen sogar festgestellt, daß Abwicklungsverträge und Aufhebungsverträge gleichgestellt sind und bei beiden eine aktive Mitwirkung des Arbeitnehmers zu Sperrfristen führen kann.
http://www.ll-consult.de/1_1_1_61.html
Von den rd.
150 Kollegen, denen im letzten Jahr ein Aufhebungsvertrag
„angeboten“ wurde, wäre nach Auskunft der jeweiligen
Arbeitsämter im gesamten Bundesgebiet keiner um die
Sperrzeit herumgekommen.
Da muss da irgendwas anderes nicht gepasst haben!
Nein, Konzernbetriebsrat, Betriebsräte und Personalabteilung haben gemeinschaftlich mit einem bekannten Fachanwalt nach Formulierungen gesucht, die keine Sperrzeit auslösen. Die Formulierungsvorschläge wurden sowohl von den Mitarbeitern als auch von den Betriebsräten den Arbeitsagenturen zur Prüfung vorgelegt. Es ist einfach so: Sperrzeiten werden inzwischen beim leisesten Anschein einer aktiven Mitwirkung des Mitarbeiters verhängt, auch wenn – wie in unserem Fall – eine Kündigung ansonsten unvermeidbar gewesen wäre.
2003 sah das noch völlig anders aus. Selbst bei Kollegen, denen sonst nicht gekündigt worden wäre, wurden von einzelnen Arbeitsämter bei Aufhebungsvereinbarungen keine Sperrzeiten verhängt.
Dies hat letztlich sogar die Personalabteilung eingeräumt, die
lange Zeit vehement bestritt, daß es überhaupt zu Sperrzeiten
gekommen wäre. Kündigungen wären übrigens unausweichlich
gewesen, weil es umfangreiche Teilbetriebsschließungen gab.
Eine Weiterbeschäftigung wäre also definitiv nicht in Frage
gekommen. Selbst das hat die Arbeitsämter nicht dazu gebracht,
von Sperrzeiten abzusehen.
Keine Ahnung, was da schiefgelaufen ist, aber es
ist irgendwas schiefgelaufen!
Wenn das ein Synonym für „die Zeiten haben sich geändert“ ist, dann ja. Der Hintergrund ist übrigens absolut nachvollziehbar: Das Unternehmen spart dabei zukünftigen Lohn, Zeit und Geld für ein Arbeitsgerichtverfahren und das zu Lasten der Sozialkassen. Die Sperrfrist soll aus meiner Sicht dazu dienen, daß die Unternehmen den Teil des ALG auf die Abfindung aufschlagen, der dem AN durch die Sperrfrist entgeht. In der Praxis funktioniert die Welt leider nicht nach Beamtenlogik.
Was? Der extra-Ärger?
Wie gesagt: Anderen Ärger sehe ich da nicht!
Bei einem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses vor Ende der Kündigungsfrist drohen zusätzliche Sperrfristen und eine Kürzung des ALG. Das ist ein Riesenproblem für Mitarbeiter knapp unter Vorruhestandsalter, bei denen die gesetzliche die vertragliche Kündigungsfrist übersteigt.
Da hattest Du Glück! Bei einem existierenden Sozialplan kann
sich der AG darauf berufen, und in der Regel tut er das auch!
Dafür muß es erst einmal einen Sozialplan geben. Hinzu kommt,
daß je nach Branche und Unternehmen der Wunsch nach Vermeidung
von Kündigungen unterschiedlich stark ausgeprägt ist.
Oops! Ich bin einfach davon ausgegangen, dass bei einem
Betriebsrat und drohender Freisetzung im größeren Stil so
etwas obligatorisch ist!
Zumal Du eine Betriebsvereinbarung erwähntest…
Diese BV war Grundlage für das erste Angebot, sozusagen die Untergrenze. Jedem einzelnen stand es frei, geschickt zu verhandeln. Je mehr gute Gründe und Chuzpe man hatte, desto besser liefen diese.
Gute Gründe:
Sperrfristproblematik
Intime Kenntnisse über bisherige Betriebsverienbarungen (da gibt es u.U. interessante Dinge zu lesen)
Anteilige Auszahlungen des Bonus des lfd. Geschäftsjahres
Andere Dinge, die ich hier nicht nennen kann
Gruß,
Christian