Nebenjob 400-Euro: kein weiterer erwünscht, warum?

Hallo,

ich bin Student (derzeit noch Praxissemester) und habe mich auf einen 400-Euro Nebenjob beworben. Allerdings habe ich noch einen weiteren Nebenjob auf 400-Euro-Basis bis Ende März laufen (und evtl. noch eine stundenweise Beschäftigung geplant in den nächsten paar Wochen).

Nun hieß es aber, die Bedingung sei, daß ich keinen weiteren 400-Euro-Job haben dürfe. Welche Überlegung des Arbeitgebers steckt da dahinter?

Ich dachte, es fallen solange keine Sozialabgaben ab, solange man insgesamt unter 400 Euro bleibt? Der andere Nebenjob (bis März) läuft eh auf Lohnsteuerkarte 6, und die stundenweise Beschäftigung wäre nur von geringem Umfang.
Wäre es legal, das dann so zu legen, daß sich die Jobs nicht überschneiden, die erste Auszahlung also erst im April erfolgt?

Wäre dankbar, wenn mich jemand _KURZ_ aufklären könnte.

Hallo

Nun hieß es aber, die Bedingung sei, daß ich keinen weiteren
400-Euro-Job haben dürfe. Welche Überlegung des Arbeitgebers
steckt da dahinter?

Daß Du nicht plötzlich sozialversicherungspflichtig wirst. Und, daß die Arbeitskraft dem AG uneingeschränkt im vertraglichen Rahmen zur Verfügung steht.

Ich dachte, es fallen solange keine Sozialabgaben ab, solange
man insgesamt unter 400 Euro bleibt? Der andere Nebenjob (bis
März) läuft eh auf Lohnsteuerkarte 6, und die stundenweise
Beschäftigung wäre nur von geringem Umfang.

Das kann dem AG aber egal sein. Letztendlich kann er nicht 100% darauf vertrauen, daß nicht später doch bei einer Prüfung Deine Sozialversicherungspflicht festgestellt wird.

Wäre es legal, das dann so zu legen, daß sich die Jobs nicht
überschneiden, die erste Auszahlung also erst im April
erfolgt?

Du meinst, daß Du erst im April bei ihm anfängst? Natürlich könnt Ihr das so vereinbaren.

Lies mal:
http://www.400-euro.de/400/index.html

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ich vermute mal ganz stark, das du da nicht 400 Euro tatsächlich verdienst. Sondern, als Beispiel 300 Euro. Die Differenz wird er für sich als Schwarzgeld verbuchen.

gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Ich vermute mal ganz stark, das du da nicht 400 Euro
tatsächlich verdienst. Sondern, als Beispiel 300 Euro. Die
Differenz wird er für sich als Schwarzgeld verbuchen.

Das ist doch Quark und obendrein eine strafrechtlich nicht gerade irrelevante Äußerung Deinerseits. Wie soll er das denn machen?

Gruß,
LeoLo

Nun hieß es aber, die Bedingung sei, daß ich keinen weiteren
400-Euro-Job haben dürfe. Welche Überlegung des Arbeitgebers
steckt da dahinter?

Er hat Angst, dass Du erst versprichst, insgesamt unter 400€ zu bleiben,
und dass Du dann aber doch über die 400€ kommst.
Dann hätten er und der andere AG jede Menge Kosten und Verwaltungskram am Bein.

Ich dachte, es fallen solange keine Sozialabgaben ab, solange
man insgesamt unter 400 Euro bleibt?

So ist es

Der andere Nebenjob (bis
März) läuft eh auf Lohnsteuerkarte 6, und die stundenweise
Beschäftigung wäre nur von geringem Umfang.
Wäre es legal, das dann so zu legen, daß sich die Jobs nicht
überschneiden, die erste Auszahlung also erst im April
erfolgt?

Ich denke Ja

Genaueste Auskunft bei der www.Minijob-Zentrale.de der Bundesknappschaft
(Telefon zum Ortstarif)

Alternative:
Überlegen, ob Du Dich mit Diener Dienstleistung für die 2-3 Kunden Selbständig machen könntest:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm
Dann aber die Grenze der Krankenkasse beachten

Ansonsten: Grenzen für Kindergeld und BaföG beachten!:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm

Gruß JoKu