Hallo zusammen! Ich brauche dringend Euern Rat. Fogendes Problem beschäftig mich:
bin seit Oktober letzten Jahres arbeitslos. Bekomme 860,- Euro Arbeistlosengeld. Nun könnte ich eine Teilzeitstelle bekommen. Allerdings ist diese befristet bis November. Hätte aber relativ gute Chancen anschliessend dort weiterbeschäftigt zu werden. Zu 100 % versprechen können Sie es mir natürlich nicht, da es ein Saisonjob ist. Gehalt wäre ca. 750 Euro netto. Nun stellt sich die Frage, ob ich den Job annehmen soll.
OK, ich hätte erstmal noch weniger Geld als ich es jetzt arbeitslos eh schon habe und einen fast täglichen Arbeitsweg von 50 km pro Strecke (hohe Spritkosten… ). Einerseits würde ich es sehr gerne machen, weil es natürlich wieder ein Fuß in die Arbeitswelt ist und zudem auch noch wieder in die Branche, in der ich gerne arbeiten würde. Andererseits muß ich davon ausgehen, dass ich im November wieder arbeitslos bin - es sei denn, ich finde in der Zwischenzeit einen geeigneten Vollzeitjob (was mir natürlich wesentlich lieber wäre… ).
Nun meine Frage: wie würde im November das Arbeitslosengeld berechnet? Bekomme ich dann die 63 % vom letzten Nettogehalt?? Sprich: 63 % von den 750 Euro?
Was würdet Ihr tun???
soweit ich informiert bin, bekommst du dann ab November genau das gleiche Arbeitslosengeld wie jetzt, da du noch keinen neuen Anspruch erworben hast. Das bedeutet auch, dass du ab November nur noch so lange Arbeitslosengeld beziehst bis dein Anspruch verwirkt ist. Als Beispiel: Bist du jetzt schon 8 Monate arbeitslos und trittst nun für ein halbes jahr eine Stelle an, bekommst du danach noch 4 Monate Arbeitslosengeld.
Ich würde die Stelle annehmen. Du kannst dich ja nebenbei weiter bewerben, aus Erfahrung weiß man, dass es einfacher ist aus einer Anstellung heraus einen Job zu finden.
Bedenke, wenn du den Job nicht annimmst, rutscht du ziemlich schnell in ALGII hinein und dann wird es noch schwieriger einen neuen Job zu bekommen.
Ich hoffe das hilft dir erst einmal weiter.
Gruß
Phoebe
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Das gleiche Arbeitslosengeld wie jetzt?? Hmm, das wäre ja schön, aber so ganz glauben kann ich das nicht. Bin seit Oktober 2004 arbeitslos, die Stelle ist von April bis Mitte November 2005 befristet. Bekäme ich dann nicht Arbeitslosengeld berechnet auf der Grundlage der letzten (und somit befristeten Teilzeitstelle) Anstellung???
Wer kennt sich da aus??
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Das gleiche Arbeitslosengeld wie jetzt?? Hmm, das wäre ja
schön, aber so ganz glauben kann ich das nicht. Bin seit
Oktober 2004 arbeitslos, die Stelle ist von April bis Mitte
November 2005 befristet. Bekäme ich dann nicht
Arbeitslosengeld berechnet auf der Grundlage der letzten (und
somit befristeten Teilzeitstelle) Anstellung???
Nein, du musst erst 12 Monate innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (ich glaube, es sind 36 Monate) sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um einen neuen Anspruch alf ALG zu haben. Ansonsten läuft einfach nach der 6-monatigen Unterbrechung durch den befristeten Arbeitsvertrag deine jetzige Leistung weiter.
Also wirklich kein Risiko
Im übrigen lohnt es sich sicher, den Job zu machen, wenn eine Chance auf Übernahme besteht. Eine Garantie bekommst du ja eh nie.
damit das Gestocher im Trüben aufhört: schau unter http://www.arbeitsargentur.de dort unter Berechnungsgrundlagen. dort wird exakt erläutert wie bei der berechnung vorgegangen wird und es gibt sogar ein Fallbeispiel für deine konstellation.
Tja, einen tipp zu geben ist hier schwierig. Es ist deine persönliche Bauchentscheidung: geringeres Einkommen (kurzfristig) mit Chance auf Festanstellung andererseits höheres Einkommen (kurzfristig) und vielleicht keine Festanstellung im Herbst.
Mein Tipp:
Nichts von beidem zur Entscheigdung heranziehen.
ganz konkret und intensiv jetzt sofort einen auf deine Fähigkeiten zugeschnittenen Job suchen.
Nicht mit solchen Sachen wie 50km Fahrstrecke jonglieren, sondern vorab prüfen wie flexibel du bist. Prüfe ob du bereit bist deine offer zu packen und morgen von München nach Hamburg zu gehen oder umgekehrt.
Lass dich nicht locken, sondern fixiere im vertrag die mündlichen Zusagen und Versprechungen. Falls diese nicht eingehalten werden, kannst du kündigen ohne Sperrfristen. falls der AG seine versprechungen nicht schriftlich fixieren will, dann steh auf und geh. Der will nur deine Lage ausnutzen.
Nun könnte ich eine Teilzeitstelle bekommen.
Allerdings ist diese befristet bis November.
Erkundige dich doch mal beim Arbeitsamt, ich habe mal gehört, wenn du eine Teilzeitstelle bekommen kannst aus der Alo heraus, bekommt man u.U. auch noch einen Teil des bisherigen Arbeitslosengeldes weiter.
Da ich dies aber nicht 100%ig weiß solltest du dich beim AA erkundigen