Hi,
wir hatten heute ein gespräch mit einem möglichen AN, der zur Zeit bei einer Transfergesellschaft tätig ist.
Da der Kollege ausländischer AN ist, konnten wir einige Sachen nciht verstehen auch nicht auf Nachfragen verständliche erläuterungen erhalten.
vielleicht hat ja jemand Erfahrunge mit diesen Fragen:
Ist ein AN bei einer Transfergesellschaft und hat Aussicht auf eine Festanstellung
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Hat er dann Anrecht auf Teilrückzahlung seiner eingebrachten Abfindung?
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Muss er sein „Einkommen“ aus der Transfergesellschaft selbst versteuern oder verhält sich die Gesellschaft wie ein regulärer AG.
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Was passiert wenn die Ges. (angeblich) keine Steuern auf ihren Abrechnungen ausweist und somit offensichtlich auch nciht abführt?
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Wenn er einen geringer bezahlten Job annimmt hat er dann Anrecht auf (vorübergehenden) Ausgleich durch das AA oder die T-Ges.?
und
- Kann der AG Fördermittel bekommen wie bei Einstellung eines Arbeitslosen/Langzeitarbeitslosen über 50 Jahren? ( AA oder T-Ges.)
Vielleicht kann ja jemand Licht in das Dunkel bringen.
gruss
)