Kündigungsfrist

Hallo Experten
Ich will meinen Job kündigen. Im Vertrag steht, daß die Kündigungsfrist „6 Wochen zum Monatsende“ ist. Meine Frage: Wann ist der letzte Tag, an dem ich kündigen kann, um am 1.September „frei“ zu sein?
Ist es der 20.7 oder der 15.7?
Und wenn es der 15.7 ist- was dann? es ist ein Samstag. Muß ich am vorherigen Tag kündigen oder langt der folgende Montag?
Wäre für mich wichtig, da ich am „letzten“ möglichen Tag kündigen will…
Danke für die Antworten!
Gruß
Desaster

Hallo,

Expertin bin ich nicht gerade, aber ich würde auf den 21.7. tippen (erster Tag der 6 Wochen).

Gruß, Karin

Ich will meinen Job kündigen. Im Vertrag steht, daß die
Kündigungsfrist „6 Wochen zum Monatsende“ ist. Meine Frage:
Wann ist der letzte Tag, an dem ich kündigen kann, um am
1.September „frei“ zu sein?
Ist es der 20.7 oder der 15.7?
Und wenn es der 15.7 ist- was dann? es ist ein Samstag. Muß
ich am vorherigen Tag kündigen oder langt der folgende Montag?
Wäre für mich wichtig, da ich am „letzten“ möglichen Tag
kündigen will…
Danke für die Antworten!
Gruß
Desaster

Die Kündigung muss spätestens am 20.07. dem Arbeitgeber zugehen, dann ist die Frist noch eingehalten.

Gruß, Heidrun

Kündigungsfrist zum Zweiten
Hallole,

ich habe ein aehnliches Problem:
Ich moechte kuendigen und kann das laut Arbeitsvertrag sechs Wochen vor Quartalsende. Meine Frage ist nun: Wann muss ich meinem Chef die Kuendigung spaetestens vorlegen um so frueh wie moeglich aus der Firma auszutreten. Mir stehen aber noch 19 Tage Urlaub zu, wenn moeglich moechte ich meinen tatsaechlichen Austrittstermin um die Anzahl der Urlaubstage vorziehen um frueher bei meinem neuen Arbeitgeber anzufangen.

Wann waere das also !

thanx in advance, phoenix

Vorsicht Mindesturlaub
Hallo Phoenix,

Du mußt darauf achten, daß Dein neuer Arbeitgeber dafür sorgt, daß Du Deinen gesetzlichen Mindesturlaub erhältst (So viel ich weiß 20 Tage im Jahr), wenn Du ihn beim alten nicht genommen hast. Selbst nach Absprache zwischen Dir und dem Arbeitgeber, kann dieser sonst Ärger mit dem Betriebsrat bekommen. Deshalb gibt es beim Wechsel des Arbeitgebers auch immer den Austausch von Urlaubsbescheinigungen.

Dein alter Arbeitgeber kann Dir auch verbieten während Deiner Urlaubszeit (Du bist ja noch angestellt) eine neue Stellung anzutreten. Ich würde mit offenen Karten spielen, um möglichem Ärger von vorneherein aus dem Weg zu gehen.

Ciao und viel Spaß im neuen Job

Uwe

Hallo Phoenix,

Du mußt darauf achten, daß Dein neuer Arbeitgeber dafür sorgt,
daß Du Deinen gesetzlichen Mindesturlaub erhältst (So viel ich
weiß 20 Tage im Jahr), wenn Du ihn beim alten nicht genommen
hast.

Mein neuer AG waere in den USA, wuerde dies auch in diesem Fall gelten?

Selbst nach Absprache zwischen Dir und dem Arbeitgeber,

kann dieser sonst Ärger mit dem Betriebsrat bekommen. Deshalb
gibt es beim Wechsel des Arbeitgebers auch immer den Austausch
von Urlaubsbescheinigungen.

Bei uns gibt es keinen Betriebsrat, wir sind ein Kleinbetrieb mit 5 Ingenieuren (darunter ich) und ca. 25-30 Monteuren. Damit haette sich der Betriebsrat dann erledigt.

Dein alter Arbeitgeber kann Dir auch verbieten während Deiner
Urlaubszeit (Du bist ja noch angestellt) eine neue Stellung
anzutreten.

Ich wechsle je nicht nur die Firma sondern gehe auch in eine total andere Branche, in diesem Fall kann mir mein alter AG nicht verbieten waehrend meines Resturlaubs schon fuer den neuen AG zu arbeiten, oder?

Ich würde mit offenen Karten spielen, um möglichem

Ärger von vorneherein aus dem Weg zu gehen.

Gibt es eine Moeglichkeit das mich mein AG etwas frueher austreten laesst? Welche Argumente, Druckpunkte, Anregungen oder gar rechtliche Moeglichkeiten habe ich da frueher raus zu kommen? Eine guetliche Einigung waere mir naruerlich am liebsten.

Ciao und viel Spaß im neuen Job

Danke!

Uwe

Hi

Hallo Phoenix,

Du mußt darauf achten, daß Dein neuer Arbeitgeber dafür sorgt,
daß Du Deinen gesetzlichen Mindesturlaub erhältst (So viel ich
weiß 20 Tage im Jahr), wenn Du ihn beim alten nicht genommen
hast.

Mein neuer AG waere in den USA, wuerde dies auch in diesem
Fall gelten?

Keine Ahnung! Ich tippe einmal nein.

Selbst nach Absprache zwischen Dir und dem Arbeitgeber,

kann dieser sonst Ärger mit dem Betriebsrat bekommen. Deshalb
gibt es beim Wechsel des Arbeitgebers auch immer den Austausch
von Urlaubsbescheinigungen.

Bei uns gibt es keinen Betriebsrat, wir sind ein Kleinbetrieb
mit 5 Ingenieuren (darunter ich) und ca. 25-30 Monteuren.
Damit haette sich der Betriebsrat dann erledigt.

Ich meinte den neuen Arbeitgeber. Aber das hat sich ja auch erledigt ( s.o.).

Dein alter Arbeitgeber kann Dir auch verbieten während Deiner
Urlaubszeit (Du bist ja noch angestellt) eine neue Stellung
anzutreten.

Ich wechsle je nicht nur die Firma sondern gehe auch in eine
total andere Branche, in diesem Fall kann mir mein alter AG
nicht verbieten waehrend meines Resturlaubs schon fuer den
neuen AG zu arbeiten, oder?

Das hat nichts mit der Branche zu tun. Ein Arbeitgeber hat das Recht auf einen ausgeruhten leistungsfähigen Mitarbeiter. Deshalb hat der Mitarbeiter die Pflicht seine Arbeitskraft zu erhalten und sich in seinem Urlaub zu erholen.

Ich würde mit offenen Karten spielen, um möglichem

Ärger von vorneherein aus dem Weg zu gehen.

Gibt es eine Moeglichkeit das mich mein AG etwas frueher
austreten laesst? Welche Argumente, Druckpunkte, Anregungen
oder gar rechtliche Moeglichkeiten habe ich da frueher raus zu
kommen? Eine guetliche Einigung waere mir naruerlich am
liebsten.

Der erste Weg, wäre freundlich nachzufragen. Das Hauptargument, warum ein kündigungswilliger Mitarbeiter früher freigestellt wird, ist, daß er unmotiviert wahrscheinlich weniger Leistung bringt als normal und möglicherweise mehr kostet als einbringt. Falls noch ein Projekt abgeschlossen werden muß kann man sich z.B. auf den Abschluß als Entlassungstermin einigen.

Ciao

Uwe

Hallo Uwe,

Gibt es eine Moeglichkeit das mich mein AG etwas frueher
austreten laesst? Welche Argumente, Druckpunkte, Anregungen
oder gar rechtliche Moeglichkeiten habe ich da frueher raus zu
kommen? Eine guetliche Einigung waere mir naruerlich am
liebsten.

Der erste Weg, wäre freundlich nachzufragen. Das
Hauptargument, warum ein kündigungswilliger Mitarbeiter früher
freigestellt wird, ist, daß er unmotiviert wahrscheinlich
weniger Leistung bringt als normal und möglicherweise mehr
kostet als einbringt. Falls noch ein Projekt abgeschlossen
werden muß kann man sich z.B. auf den Abschluß als
Entlassungstermin einigen.

In einem Deiner vorigen Artikel schreibst Du z.B.:

5. Du zahlst aus eigener Tasche die Vertragsstrafe für die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnis

Hast Du vielleicht eine Ahnung wie hoch die sein koennte bzw. nach welcher Bemessungsgrundlage die hoehe der Vertragsstrafe festgelegt wird?

phoenix

Hi Phoenix,

In einem Deiner vorigen Artikel schreibst Du z.B.:

5. Du zahlst aus eigener Tasche die Vertragsstrafe für
die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnis

Hast Du vielleicht eine Ahnung wie hoch die sein koennte bzw.
nach welcher Bemessungsgrundlage die hoehe der Vertragsstrafe
festgelegt wird?

ich habe keine Ahnung wie die Höhe ohne besondere Vereinbarung festzulegen ist. Ich hatte aber schon Arbeitsverträge, bei denen 1 bis 3 Monatsgehälter für den ‚Vertragsbrecher‘ vereinbart wurden.

Ciao

Uwe

Danke! (o.T.)
Danke