Ich kann es einfach nicht nachvollziehen. Für einen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst soll ein Wechsel von einem zum anderen Bundesland nicht ohne weiteres möglich sein. Wo ist diese Anordnung niedergeschrieben bzw. können andere dies ebenfalls bestätigen? Vielleicht gibt es ja Ausnahmeregelungen? Ich lasse mich gerne belehren und freue mich über entsprechende Infos und Antworten. Gruß Oliver
Hallo Oliver,
nicht einmal im öD ist alles geregelt. Aber im Arbeitsrecht schon mal eine ganze Menge 
Ich kann es einfach nicht nachvollziehen. Für einen
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst soll ein Wechsel von einem
zum anderen Bundesland nicht ohne weiteres möglich sein. Wo
ist diese Anordnung niedergeschrieben bzw. können andere dies
ebenfalls bestätigen?
In Deinem Arbeitsvertrag wird sicherlich das Wichtigste stehen: Angestellt beim Bund oder eben angestellt beim Land XYZ. Man ist doch nicht bei einem imaginären „öffentlichen Dienst“ beschäftigt!
Also: Vertrag am besten VORHER lesen!
Vielleicht gibt es ja
Ausnahmeregelungen? Ich lasse mich gerne belehren und freue
mich über entsprechende Infos und Antworten.
Immerhin kannst Du Dich auf jede freie Stelle bewerben und hast einen großen Vorteil gegenüber denjenigen, die arbeitslos sind und gar nicht erst erfahren, dass solche Stellen ausgeschrieben sind. Wenn du dann übernommen wirst, wird Dir in der Regel auch die Zeit bei einem anderen Land angerechnet. Haben und nicht-haben!
LG
Jana
Hallo Jana,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin jedoch nicht selber im öD angestellt. Habe hierzu nur eine Frage gestellt, da ich nicht nachvollziehen konnte, das es eine entsprechende Regelung dort gibt. Somit rines Interesse.
Viele Grüße Oliver
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