Fristgerechte Kündigung

Hallo,

wenn man einen Arbeitsvertrag hat, in dem es heißt: „die Kündigungsfrist beträgt
ein Monat zum Monatsende“, verstehe ich es dann richtig, dass man, um am 1.Mai
eine neue Beschäftigung anzufangen, bis zum 31.März gekündigt haben muss?

Was ist bei der Kündigung zu beachten, damit der Arbeitgeber den Termin nicht
anfechten kann? Schickt man eine Kündigung besser per Post/Einschreiben oder
überreicht man sie persönlich?

Müssen in der Kündigung, wenn sie fristgerecht ist, Gründe genannt werden?

Vielen Dank im Voraus für alle eventuellen Antworten!

Hallo.

wenn man einen Arbeitsvertrag hat, in dem es heißt: „die Kündigungsfrist beträgt
ein Monat zum Monatsende“, verstehe ich es dann richtig, dass man, um am 1.Mai
eine neue Beschäftigung anzufangen, bis zum 31.März gekündigt haben muss?

So ist es. Eingang spätestens am 31. März 24 Uhr (muttu nicht unbedingt so weit auslutschen, nich?).

Was ist bei der Kündigung zu beachten, damit der Arbeitgeber den Termin nicht
anfechten kann? Schickt man eine Kündigung besser per Post/Einschreiben oder
überreicht man sie persönlich?

Einschreiben ist nicht so richtig toll rechtssicher. Wenn Du von vornherein befürchtest, dass Dein Noch-Chef rumzickt, überreiche ihm das Kündigungsschreiben im Beisein eines Zeugen. Der Zeuge muss den Inhalt des Schreibens kennen. Das ist dann richtig wasserdicht. Ansonsten besteht natürlich die Möglichkeit, den Chef den Empfang des Schreibens auf einer Kopie quittieren zu lassen. Das muss der aber nicht! Will er nicht, dann : siehe vor. Gibt es Probleme mit der Entgegennahme des Schreibens (Chef verbarrikadiert sich im Büro aus Furcht vor der Kündigung *g*), kann auch das ein Zeuge wirksam bestätigen.

Müssen in der Kündigung, wenn sie fristgerecht ist, Gründe
genannt werden?

Nein. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung - ob Handyvertrag oder Arbeitsverhältnis, spielt keine Geige. Du erklärst also einen willen, nämlich den, ab dem soundsovielten nicht mehr in der betreffenden Bude zu arbeiten. Bumm, aus.

GRuß kw

Hi!

wenn man einen Arbeitsvertrag hat, in dem es heißt: „die
Kündigungsfrist beträgt
ein Monat zum Monatsende“, verstehe ich es dann richtig, dass
man, um am 1.Mai
eine neue Beschäftigung anzufangen, bis zum 31.März gekündigt
haben muss?

Die Kündigung muss bis zum 31. März bei Deinem Arbeitgeber eingegangen sein.

Was ist bei der Kündigung zu beachten, damit der Arbeitgeber
den Termin nicht
anfechten kann? Schickt man eine Kündigung besser per
Post/Einschreiben oder
überreicht man sie persönlich?

Am besten ist vermutlich die persönliche Aushändigung mit einer Empfangsbestätigung für Dich!
Ansonsten ist ein Einwurfeinschreiben vermutlich die beste Wahl!

Müssen in der Kündigung, wenn sie fristgerecht ist, Gründe
genannt werden?

Nein.

LG
Guido

Hallo

Du kannst entweder einen Zeugen gleich mitbringen (z.B. einen Freund) oder gehst einfach den Weg des Einwurfeinschreibens. Warte nicht bis auf den letzten Drücker, wenn Du es abschickst. Anstatt des Einwurfeinschreibens kannst Du es auch selber in den Briefkasten schmeißen (auch hier einen Freund mitnehmen, der den Inhalt des Schreibens und den Zeitpunkt des Einwurfs bestätigen kann). Die Kü geht dann im Zeitpunkt der nächsten üblichen Leerung des Briefkastens (also i.d.R. am nächsten Arbeitstag) zu.

Gruß,
LeoLo