Hallo, angenommen der Fall, dass ein Mitarbeiter eine 4 Tage Woche mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat (4 Tage mit jeweils 10 Stunden).
Jetzt ist es so, dass in der Regel nur ein Feiertag in der Woche ist. Das Ergebnis ist, dass der Freie Tag in der Woche (zufällig) immer auf diesen Feiertag fällt.
Nun das Problem:
Wie werden diese Feiertage gesetzlich geregelt?
Wie kann man hier beim Arbeitgeber argumentieren, um evtl. die Überstunden angerechnet zu bekommen?
Danke
Martin
Hallo Martin,
Wie kann man hier beim Arbeitgeber argumentieren, um evtl. die
Überstunden angerechnet zu bekommen?
Irgendwie stehe auf dem Schlauch: Welche Überstunden denn, wenn an dem freien Tag (der zufälligerweise auch Feiertag ist) sowieso nicht gearbeitet wird???
Grübelnde Grüße
Jana
Hallo Jana,
andere Arbeitnehmer haben einen Vorteil durch Feiertage. Irgendwie dachte ich, dass das in dem Fall evtl. durch „Überstunden“ oder etwas ähnliches erreicht werden könnte.
Gruß
Martin
Hi Martin,
Das Ergebnis ist, dass der Freie Tag in der Woche (zufällig) immer auf diesen Feiertag fällt.
an Zufälle glaube ich nicht - ich vermute, dass der freie Tag immer ein Donnerstag ist. Dann allerdings hat Dich Dein Chef über den Leisten gezogen. Da zum Betuppen aber immer zwei gehören, hast Du eben Pech.
Eine gesetzliche Regelung wird es dafür wohl nicht geben, wo sollte die auch enden. In der amerikanischen Verfassung ist zwar die Chance auf das Glück verankert, aber nicht der Anspruch, und ähnlich wird es auch bei uns sein.
Mit der Gleichbehandlung kommen wir auch nicht weiter: Die Kollegen haben ja keinen geldwerten Vorteil von dem Feiertag; sie können den Tag genießen, das kannst Du aber auch.
Gruß Ralf
Hallo Martin,
andere Arbeitnehmer haben einen Vorteil durch Feiertage.
Irgendwie dachte ich, dass das in dem Fall evtl. durch
„Überstunden“ oder etwas ähnliches erreicht werden könnte.
Das ist purer Futterneid. Du könntest schließlich genauso einwenden, dass ein Arbeitgeber Nachteile durch Feiertage hat. Wo fängt das an - wo hört das auf?
An Deiner Stelle würde ich mich viel mehr darüber ärgern, dass Du aufgrund dieser 4-Tage-Woche nur anteiligen Jahresurlaub bekommen wirst. Hast Du Dir darüber schon einmal Gedanken gemacht, vorzugsweise vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages?
Jana
Hallo
Soweit die Arbeitstage variabel sind, ist dies ein immer gerne genutztes Schlupfloch für den AG die Lohnfortzahlung zu umgehen. Wenn Du beweisen oder zumindest glaubhaft darlegen kannst, daß Du ausschließlich wegen des Feiertages an dem Tag icht eingesetzt wurdest, könntest Du versuchen, die Lohnfortzahlung einzuklagen.
Gruß,
LeoLo
Hallo, angenommen der Fall, dass ein Mitarbeiter eine 4 Tage
Woche mit seinem Arbeitgeber vereinbart hat (4 Tage mit
jeweils 10 Stunden).
Jetzt ist es so, dass in der Regel nur ein Feiertag in der
Woche ist. Das Ergebnis ist, dass der Freie Tag in der Woche
(zufällig) immer auf diesen Feiertag fällt.
Nun das Problem:
Wie werden diese Feiertage gesetzlich geregelt?
Wie kann man hier beim Arbeitgeber argumentieren, um evtl. die
Überstunden angerechnet zu bekommen?
Urlaub bei 4 Tage-Woche
Hi Jana,
An Deiner Stelle würde ich mich viel mehr darüber ärgern, dass Du aufgrund dieser
4-Tage-Woche nur anteiligen Jahresurlaub bekommen wirst.
die Regelung im Bundesurlaubsgesetz § 3 ist so unscharf, dass ich da keine Gefahr sehe. Mindesturlaub sind 24 Werktage - wo soll da ein Problem entstehen? Das sind 4 Wochen, wenn in dem Betrieb samstags gearbeitet wird, sonst fast 5 und bei einer 4-Tage-Woche exakt 6 Wochen. Oder habe ich mich da verrechnet?
Gruß Ralf
Hallo
die Regelung im Bundesurlaubsgesetz § 3 ist so unscharf, dass
ich da keine Gefahr sehe. Mindesturlaub sind 24 Werktage - wo
soll da ein Problem entstehen? Das sind 4 Wochen, wenn in dem
Betrieb samstags gearbeitet wird, sonst fast 5 und bei einer
4-Tage-Woche exakt 6 Wochen. Oder habe ich mich da verrechnet?
Ja, Ralf, da hast Du dich „verrechnet“. Das BUrlG ist in diesem Punkt ausnahmsweise mal nicht unscharf
, denn 24 WERKtage sind immer 4 Wochen. Egal, ob man 1 oder 6 Tage pro Woche im Betrieb arbeitet.
Gruß,
LeoLo
Hi LeoLo,
geht denn gar nichts mehr ohne ? Ich wollte doch nur rauskriegen, welche Risiken bei 4 Arbeitstagen pro Woche am Horizont dräuen.
Grmpf Gruß Ralf
Hallo Ralf,
Mindesturlaub sind 24 Werktage - wo
soll da ein Problem entstehen? Das sind 4 Wochen, wenn in dem
Betrieb samstags gearbeitet wird, sonst fast 5 und bei einer
4-Tage-Woche exakt 6 Wochen. Oder habe ich mich da verrechnet?
Ein „Problem“ könnte dann entstehen, wenn ein Kollege mit der gleichen Tätigkeit bei einer ganz normalen 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von - jetzt mal ganz fiktiv - 29 Tagen hat…
Da geht dann der Futterneid weiter, wenn hier schon gefordert wurde, Überstundenvergütung für gar nicht geleistete Arbeit zu erhalten, bloß weil „normale Kollegen“ von Feiertagen profitieren…
Naja, nette kleine Rechenspielchen, gelle 
Jana
Hallo Ralf
Ich wollte doch nur rauskriegen, welche Risiken bei 4
Arbeitstagen pro Woche am Horizont dräuen.
Ganz einfach: bezogen auf den Jahresurlaub keine.
Gruß,
LeoLo
Hi,
Ich wollte doch nur rauskriegen, welche Risiken bei 4
Arbeitstagen pro Woche am Horizont dräuen.
Ganz einfach: bezogen auf den Jahresurlaub keine.
Wenn sein Tarifvertrag nicht etwas anderes aussagt, stimmt diese Aussage. Im BAT allerdings würde er nur anteiligen Urlaubsanspruch erhalten, da er ja durch seine 4-Tage-Woche über mehr freie Tage im laufenden Urlaubsjahr verfügt.
Grüße
Jana
off topic
Hi!
Wenn sein Tarifvertrag nicht etwas anderes aussagt, stimmt
diese Aussage. Im BAT allerdings würde er nur anteiligen
Urlaubsanspruch erhalten, da er ja durch seine 4-Tage-Woche
über mehr freie Tage im laufenden Urlaubsjahr verfügt.
Ist das nicht gehoppst wie gesprungen?
Wenn ein 5-Tagler 30 Arbeitstage bekommt, erhält ein 4-Tagler 24 Tage.
Beides ist doch effektiv die gleiche Freizeit!?
LG
Guido