Aushilfen-wann beitragsfrei

Hallo liebe ExpertInnen,

unter welchen Voraussetzungen sind kurzfristig Beschäftigte für den ArbeitGEBER beitragsfrei ?
Da ich selbst Aushilfen beschäftige und dafür Abgabepauschalen entrichte, erstaunte es mich, von einer Bekannten zu erfahren, sie sei bei ihrem Ehemann zeitweise als Aushilfe beschäftigt, verdiene jährlich um die 1000 EUR, und ihr Mann musste keine Abgaben dafür leisten an die Bundeskappschaft oder an das Finanzamt.
„Meine“ Aushilfen verdienen auch in der genannten Größenordnung, und arbeiten jeweils unter 50 Arbeitstagen im Jahr.
Weiss jemand Genaueres dazu ?

Gruß
Lexi

Ein Link
Hi!

Der hier [http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/m…](http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/minijobportal/de/minijob/2 arbeitgeber/1 geringfuegige__beschaeftigung/InhaltsNav,N=5888-5762-5604.html)
sollte Dir weiterhelfen…

Musste halt ein wenig durchklicken

LG
Guido

Danke Guido,dein Tipp war super.
Mithilfe dieses links konnte ich das Rätsel lösen. Die Minijobberin hat auf Lohnsteuerkarte gearbeitet und so wenig verdient, dass keine Lohnsteuer anfiel.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

off topic
Hi!

Danke Guido,dein Tipp war super.

Gelle?
Das nenne ich Krankenkassenhomepage!

Schön, dass Du geholfen werden konntest.

LG
Guido