Muss eine Lohnkürzung begründet werden?

Hallo,

muss eine Lohnkürzung begründet werden?
Wie sieht es bei 400 Euro Jobs aus, wo kein schriftlicher
Vertrag vorliegt?

Danke

Auch hallo.

Das fällt eigentlich ins „Arbeitsrecht“. Gemäss http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
darf ein Gehaltsbezug nicht einseitig geändert werden. Von daher muss es auch begründet werden. Bei 400 Euro Jobs gilt die Regel ‚Pacta sunt servanda‘ ebenso.
Aus Gründen der besseren Beweisbarkeit sollte Verträge immer schriftlich fixiert werden.

HTH
mfg M.L.

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http://de.news.yahoo.com/050423/286/4i9gs.html