Hallo Zusammen,
wie sieht es eigentlich aus: Die Ehefrau ist arbeitslos, gelernte Malerin. Der Mann ist selbständig im Messebau. Sie möchte stundenweise als Malerin bei ihm auf den Messen arbeiten.
Wie viel darf man eigentlich noch zum Arbeitslosengeld dazuverdienen. Muß sie dann als geringfügig Beschäftigte oder Minijob angemeldet werden. Welche Steuern oder Abgaben müssen getätigt werden.
Für die Hilfe besten Dank
Gruß S. Groth
Hi!
In diesem LAnd darfst Du so viel verdienen, wie Du willst.
Wenn es die Möglichkeit gibt, zu arbeiten, weshalb liegst Du dann der Allgemeinheit auf der Tasche…?
Nur mal so nebenbei gefragt…
Grüße,
Mathias
wie sieht es eigentlich aus: Die Ehefrau ist arbeitslos,
gelernte Malerin. Der Mann ist selbständig im Messebau. Sie
möchte stundenweise als Malerin bei ihm auf den Messen
arbeiten.
Wie viel darf man eigentlich noch zum Arbeitslosengeld
dazuverdienen. Muß sie dann als geringfügig Beschäftigte oder
Minijob angemeldet werden. Welche Steuern oder Abgaben müssen
getätigt werden.
Für die Hilfe besten Dank
Gruß S. Groth
Hi!
Ich wollte gestern abend auch schon… 
LG
Guido
Keine Grenze!
Hi!
wie sieht es eigentlich aus: Die Ehefrau ist arbeitslos,
gelernte Malerin. Der Mann ist selbständig im Messebau. Sie
möchte stundenweise als Malerin bei ihm auf den Messen
arbeiten.
Soll sie!
Wie viel darf man eigentlich noch zum Arbeitslosengeld
dazuverdienen.
Es gibt keinerlei Verdienstgrenze!
Nur wird ab einer gewissen Grenze nun mal der Verdienst gegen das Arbeitslosengeld gerechnet…
Muß sie dann als geringfügig Beschäftigte oder
Minijob angemeldet werden. Welche Steuern oder Abgaben müssen
getätigt werden.
Dazu: http://www.minijob-zentrale.de
Da findest Du alle Antworten…
Für die Hilfe besten Dank
Keine Ursache 
LG
Guido
… weshalb liegst Du dann der Allgemeinheit auf der Tasche…?
Hallo Mathias,
ich erwarte in diesem Forum schon vernünftige Antworten… bevor man nicht genau weiß, worum es eigentlich geht, darf man sich solche Antworten glaube ich sparen.
Ich selber habe mit dieser Arbeitslosigkeit nichts zu tun, sondern eine gute Freundin, die ihren Job nach 13 Jahren Firmenzugehörigkeit aufgrund Insolenz verloren hat und nun bis zum 30.06.2005 freigestellt ist und vom Arbeitsamt bezahlt wird!!! Sie liegt und lag uns sicherlich nicht auf der Tasche!!! Sie ist dabei, einen neuen Job zu finden und möchte trotzdem noch nebenbei arbeiten, um für ihre Familie zu sorgen!!!
Hallo Sigi,
bei ALG I darf sie bis zu 165,-- dazu verdienen. Die Wochenstundenzahl ist dabei auch irgendwie beschränkt.
Gruß
Gerry
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