Fahrtkosten Vorstellungsgespräch

Hallo,

ich habe eine Frage zur Erstattung der Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch:

Klar ist, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten muss, wenn er einlädt und die Kostenübernahme im Schreiben nich ausschliesst.

Meine Frage ist aber: Muss der AG die Kosten auch übernehmen wenn es zu einer Einstellung kommt?

Oder ist es unangebracht, wenn man den Fahrtkosten hinterher rennt, wenn man eingestellt wird?

Also: Fahrtkosten Erstattung nur bei Absagen oder generell ???

Was meint Ihr?

Danke!

Hallo,

Meine Frage ist aber: Muss der AG die Kosten auch übernehmen
wenn es zu einer Einstellung kommt?

Ja. Die Regel bezieht sich auf die Aufwände für das Einstellungsgespräch und schließt nicht nachgelagerte Verträge mit ein. Daher erhältst du das Geld auch bei einer Einstellung.

Oder ist es unangebracht, wenn man den Fahrtkosten hinterher
rennt, wenn man eingestellt wird?

Professionell arbeitende Unternehmen regelnd dies automatisch und erstatten dir das Geld meist sofort.

Also: Fahrtkosten Erstattung nur bei Absagen oder generell ???

Generell

Gruß
Falke

Hallo,

Klar ist, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten muss,
wenn er einlädt und die Kostenübernahme im Schreiben nich
ausschliesst.

ist das so klar?!
Ich hab da unterschiedlicher Erfahrungen gemacht. Einige AG haben ohne AUfforderung gezahlt, bei einigen warte ich heute noch.
Speziell die AG des öffentlichen Dienstes sind eher knauserig bzw. säumig.

Oder ist es unangebracht, wenn man den Fahrtkosten hinterher
rennt, wenn man eingestellt wird?

Es ist wohl sicher schlechter Stil, wenn der AG nichts zahlt, alledings würde ich so was nicht so hoch hängen, denn der Ruf des Kleinkrämers ist schnell vergeben und man kriegt ihn nur sehr schwer wieder weg. Ich persönlich würde schlucken und nichts sagen.

Gandalf