Nachfolgeregelung in der Geschäftsführung

Hallo Forum!

Ich (Diplomkaufmann) arbeite in einer kleineren GmbH & Co. KG (Verwaltungsfirma, Dienstleister) mit 40 Angestellten und soll in ca. 3-4 Jahren die Geschäftsführung übernehmen, wenn mein jetziger Chef (Minderheitsgesellschafter, alleinvertretungsberechtigt) in Ruhestand geht. Meine Nachforschungen sowohl in der Literatur als auch im Web gehen stets ins Leere, weil bei Eingabe der betreffenden Suchbegriffe immer Texte zur steuerrechtlichen oder erbrechtlichen Seite der Geschichte kommen. Mir geht es aber darum, eine Art Checkliste zu erhalten, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten vorhanden sein müssen, um einen glatte Übergang hinzulegen. Für Tips (Web-Sites, Literatur, persönliche Erfahrungen) wäre ich sehr dankbar.

Bernhard Nikolai

Das Thema wurde in den letzten beiden Jahren ganz verstärkt von den Kammern erörtert, weil es wohl eine Vielzahl von Gewerben ohne Nachfolger gibt. Ich würde daher einmal bei der IHK oder Handwerkskammer nachfragen. Die haben teilweise auch ein wirklich gutes Web-Angebot und betreuen auch solche Nachfolgen, vgl. z.B. IHK Aachen:

http://www.aachen.ihk.de/Existenz/unterneh.htm

Informativ auch folgender Link:

http://www.easyin.de/html/nachfolge.html

die Aussage es gäbe einen Mangel an Nachfolgern von Leuten, die bereit sind als Nachfolger in Unternehmen einzuspringen basiert auf der Ente des Verbandes für Mittelstand. Es hat vor ca. 5 Jahren mal eine Mitarbeiterin dort eine persönliche Schätzung bar jeder Recherche gemacht und die Information ging bundesweit rum. (Ergebnis meiner Recherche auf die Mitteilungen).

Hinsichtlich konkreter Info auf Deine Anfrage muß ich Dir separat Info geben - es würde hier den Rahmen sprengen.

mfg

Alexander

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