ich bin Studentin und mache in meinen Semesterferien zwei Monate lang ein bezahltes Praktikum. Brauche ich eine Lohnsteuerkarte? Wie viel darf ich als Student nebenbei verdienen? Ab welchem Betrag bekomme ich das BAföG gekürzt? Muss ich sonst noch etwas Wichtiges beachten?
Ich GLAUBE Du darfst nicht länger als 60 Tage arbeiten um
Steuerfrei zu bleiben
Hier wird mal wieder alles durcheinander geworfen: Geringfügige Beschäftigung bedeutet: Nicht berufsmäßig und nicht mehr als 50 Tage im Jahr oder nicht mehr als 630 DM. Dann kann der Arbeitgeber mit dem Pauschalsozialversicherungssatz für geringfügig Beschäftigte abrechnen. Die Besteuerung richtet sich nach allgemeinen Regeln, anders früher, als es noch die Pauschalbesteuerung auch für Nebentätigkeiten gab.
Das Gebiet der geringfügigen Beschäftigung betrifft aber vor allem Nebenjobs und teilzeitarbeitende Hausfrauen/männer.
Studenten sind privilegiert. Zwar nicht in den Steuern und nicht in der Rentenversicherung. Als sog. Werkstudenten aber entfallen Arbeitslosen- und Krankenversicherungsanteil. Bei den Steuern gibt es eine Menge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurück, da Steuern ja nach Tabelle im Monat abgezogen werden, Einkommen bis etwa 13000 DM (ledig) aber steuerfrei ist.