Nebenjob trotz Festanstellung? Brauche Rat

Hallo Experten,

ich habe ja vor einiger Zeit mal geschrieben, dass ich mit meinem Job recht unzufrieden bin. Nun habe ich eine Bekannte, die mir evtl. fürs Wochenende oder die Abende einen Nebenjob als freie Journalistin besorgen könnte. D.h. ich würde vielleicht 1-2 kleinere Aufträge pro Woche bekommen, Arbeitsaufwand insgesamt nicht mehr als 5-10 Stunden, wenn überhaupt.

Nun weiß ich nicht genau, ob das evtl. Probleme mit meinem Vollzeit-Arbeitgeber geben könnte. In meinem Vertrag steht, dass alle Tätigkeiten zu unterlassen sind, die meine Arbeitsleistung oder die Interessen meines Arbeitgebers beeinträchtigen könnten, und dass ich verpflichtet bin, die Firma über jederlei Nebentätigkeit zu informieren.

Meine Frage: Ist es eine Nebentätigkeit nur dann, wenn ich Geld dafür bekomme? Wenn ich auf mein Honorar verzichte, gilt mein Nebenjob dann als „Hobby“ oder ehrenamtliche Arbeit oder sowas und könnte ich es dann verschweigen?

Also, versteht mich nicht falsch, ich möchte mich dort nicht totarbeiten nebenbei und auch keine Wettbewerber unterstützen, sondern nur schon einmal die Fühler nach Kontakten ausstrecken, weil ich im Moment wirklich sehr unzufrieden bin. Ich habe noch keine Entscheidung getroffen, wie es beruflich weitergehen soll, ob ich kündigen soll oder nicht; und da ich auch evtl. die Branche wieder wechseln möchte, würde ich einfach gerne wieder ein bißchen ins journalistische und sehen, ob es mir noch soviel Spaß macht wie früher. Ich möchte eben vermeiden, dass ich meinen Job kündige und einen neuen annehme, aus dem ich dann doch rausgewachsen bin. Deswegen würde ich gerne einfach wieder ein wenig Zeitungsluft schnuppern, ohne großartigen Wirbel drum zu machen, und diese Erfahrung für meine Entscheidungsfindung bezgl. meines „Hauptjobs“ nutzen.

Ich denke jedoch, dass meinem Arbeitgeber das nicht gefallen wird, bzw. er argumentieren wird, „wenn Sie am Wochenende noch für wen anders arbeiten können, können Sie das für mich auch tun“. Laut Vertrag bekomme ich Überstunden aber nicht vergütet. Weil wir einige Auseinandersetzungen in der letzten Zeit hatten, bin ich auch nicht so wahnsinnig motiviert, für ihn sehr viel mehr zu machen als die vertraglichen 40 Stunden, ist eben so (im Moment ist das aber auch oke, weil nichts ooviel Arbeit ansteht). Jedenfalls: eine Diskussion über Nebentätigkeit will ich, wenn es irgendwie geht, total vermeiden, weil ich mich großem Unverständnis und evtl. auch Nachteilen im Job rechne.

Naja, ich würde es trotzdem gerne ausprobieren, denn ich denke, dieser Nebenjob wäre einfach etwas, was mir Spaß machen würde, und so vielleicht auch einfach meiner Gesamtmotivation wieder auf die Sprünge helfen könnte.

Was meint Ihr, dass ich tun soll? Ich bin ziemlich ratlos und möchte auch rechtlich auf der sicheren Seite sein, bevor ich irgendwelche Entscheidungen treffe.

Danke!
Tanita

Hallo.

Meine Frage: Ist es eine Nebentätigkeit nur dann, wenn ich
Geld dafür bekomme? Wenn ich auf mein Honorar verzichte, gilt
mein Nebenjob dann als „Hobby“ oder ehrenamtliche Arbeit oder
sowas und könnte ich es dann verschweigen?

Die rein rechtliche Seite lässt sich u.a. hier nachlesen: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Quelle: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/volltextsuch…

…und die menschliche: auf ‚Nummer sicher‘ gehen und das zweite Standbein ausbauen :wink:

HTH
mfg M.L.

hallo tanita,
das recht auf entfaltung deiner persönlichkeit ist grundgesetz und darf dir nicht verwehrt werden. eine weitere bezahlte stelle darfst du anzutreten, auch wenn es deinem ag nicht gefällt. folgende dinge solltest du beachten !!!

  1. die höchst zulässige grenze sind 48 arbeitsstunden die woche, 6 werktage x 8 std. die arbeitszeit kann für einzelne wochen bis zu 60 std erhöht werden, wenn 10 std pro tag nicht überschritten werden. (ausgleich beachten) § 61 Arbeitszeitgesetz
  2. die ruhe bis zum nächsten arbeitsbeginn 11 stunden,
  3. die art der zweiten arbeit darf nicht mit art und inhalt der ersten arbeit kollidieren.
  4. du muss dem ag deine volle arbeitsleistung zur verfügung stellen.

der ag muss zustimmen, wenn die o.g. dinge eingehalten werden.
gruss aus bremen
linus-m