Kündigung bei befr. Vertrag - Möglichkeiten?

Ich bin seit dem 27. Juli 2005 bei einem Schichtbetrieb (Produktion) beschäftigt. Mein Vertrag geht bis zum 26. September 2005. Jedoch möchte ich da nicht mehr arbeiten, da die Arbeit, das Arbeitsumfeld usw. mir nicht gefallen.

Im Vertrag steht: Durch die Befristung ist für keinen der Vertragspartaien das Recht zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eingeschränkt oder ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Da nur 2 Arten der Kündigung erwähnt werden, ist die fristlose Kündigung damit nicht möglich? Was genau passiert bei der ordentlichen, bzw. außerordentlichen Kündigung und welche Form von Kündigung (mündlich, schriftlich per Einschreiben, etc.) ist empfehlenswert?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Ich bin seit dem 27. Juli 2005 bei einem Schichtbetrieb
(Produktion) beschäftigt.

Hallo Sonja, ich vermute, du meinst 2004?

Im Vertrag steht: Durch die Befristung ist für keinen der
Vertragspartaien das Recht zur ordentlichen oder
außerordentlichen Kündigung eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Da nur 2 Arten der Kündigung erwähnt werden, ist die fristlose
Kündigung damit nicht möglich?

Eine fristlose Kündigung ist eine außerodentliche Kündigung.

Was genau passiert bei der
ordentlichen,

Eine Partei (Arbeitnehmer, Arbeitgeber) bekundet den Willen das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.

bzw. außerordentlichen Kündigung

Da schaust du dir mal bitte das hier an http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__626.html (das erklärt sich darin ganz gut)

und welche Form
von Kündigung (mündlich, schriftlich per Einschreiben, etc.)
ist empfehlenswert?

Nur die schriftliche Form der Kündigung ist überhaupt gültig (e-mail zählt nicht dazu)! (so erübrigen sich andere Empfehlungen automatisch)

MfG

Sorry, ich meinte natürlich JUNI 2005. Das mit der außerordentlichen Kündigung hab ich total verpeilt. Danke für die Info!

Aufhebungsvertrag
Hi!

Im Vertrag steht: Durch die Befristung ist für keinen der
Vertragspartaien das Recht zur ordentlichen oder
außerordentlichen Kündigung eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Somit kannst Du lediglich Deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten, da eine vorzeitige Beendigung durch (ordentliche) Kündigung ausgeschlossen ist!

TzBfG §15, Abs. 3
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/

Für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung benötigst Du einen wichtigen Grund. Dieser Grund muss jedoch so wichtig sein, dass er eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für Dich unzumutbar macht!

LG
Guido

Im Vertrag steht: Durch die Befristung ist für keinen der
Vertragspartaien das Recht zur ordentlichen oder
außerordentlichen Kündigung eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Somit kannst Du lediglich Deinen Arbeitgeber um einen
Aufhebungsvertrag bitten, da eine vorzeitige Beendigung durch
(ordentliche) Kündigung ausgeschlossen ist!

Hallo Guido, wenn das Recht zur Kündigung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen ist, dann versteh ich das so, dass sie kündigen kann. Und die gesetzlichen Bedingungen könnten sich ja auch auf BGB § 622 beziehen (bzw. § 626 für die außerordentliche Kü.). Bissel seltsam formuliert ist der Satz allerdings.

MfG

Vergesst, was ich gesagt habe!
Hi!

Asche auf meine Rübe!

Hallo Guido, wenn das Recht zur Kündigung weder eingeschränkt
noch ausgeschlossen ist, dann versteh ich das so, dass sie
kündigen kann. Und die gesetzlichen Bedingungen könnten sich
ja auch auf BGB § 622 beziehen (bzw. § 626 für die
außerordentliche Kü.). Bissel seltsam formuliert ist der Satz
allerdings.

Ich habe gelesen, dass durch die Befristung… (das „für keine Parteien“ ist mir auch bei zweimaligem Lesen abhanden gekommen)

Sorry und danke für’s Aufpassen!

LG
Guido

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