Hallo miteinander!
Kennt sich jemand mit Nebenjobs aus? Ich bin zur Zeit Vollzeit beschäftigt. aus privaten Gründen sieht es nun stark danach aus, dass ich einen Mini-Job annehmen muss…zusätzlich zu meiner vollen Stelle. Wie schauts da aus? Wird mir mehr Geld abgezogen, weil ich einen zweiten Job habe - falls es sich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle handelt?
Lieben Dank im Voraus für eure Infos.
MfG
LaOnda
Hallo LaOnda.
Falls die Stelle sozialversicherungspflichtig ist (was erst ab 400,01€ der Fall ist), bist du dort Steuerklasse 1 oder 6, soweit ich weiß.
Du mußt den Nebenjob i. d. R. mit deinem „Hauptarbeitgeber“ klären, da der normale Arbeitsvertrag dir Nebenjobs nur mit Genehmigung des Arbeitgebers erlaubt.
Liebe Grüße
Dirk Andreas.Kening
Servus Onda,
„Minijob“ und (Regel-)Sozialversicherungspflicht gleichzeitig gibts nicht.
Ein Minijob (maximal 400€/Monat) wird durch den Arbeitgeber versteuert und verbeitragt (grässliches Wort…), Abzüge hat es für den Jobber dabei keine.
Im Fall von Steuer- und Sozialversicherungspflicht (Grenzen sind bei dauernder, nicht bloß kurzfristiger Beschäftigung gleich) wird der Zweitjob nach Steuerklasse VI dem LSt-Einbehalt unterworfen, aber die Besteuerung bei Veranlagung zur ESt ist ganz genau so, als würde beim „Hauptjob“ das gleiche Geld mehr bezahlt. Falls Beitragsbemessungsgrenzen in KV und SV eine Rolle spielen, gilt das auch dafür - muss aber sinnvollerweise im Vorfeld mit der KK geklärt werden, sonst gibts einen langen administrativen Rattenschwanz.
Schöne Grüße
MM
Nicht so ganz
Hi!
Falls die Stelle sozialversicherungspflichtig ist (was erst ab
400,01€ der Fall ist), bist du dort Steuerklasse 1 oder 6,
soweit ich weiß.
6 ist richtig.
Du mußt den Nebenjob i. d. R. mit deinem „Hauptarbeitgeber“
klären, da der normale Arbeitsvertrag dir Nebenjobs nur mit
Genehmigung des Arbeitgebers erlaubt.
Nein! Informieren muss man den AG, eine Erlaubnis ist nur unter besonderen Umständen erforderlich.
LG
Guido
Ein Link
Hi!
Der sollte alle Fragen beantworten:
http://www.minijob-zentrale.de/
LG
Guido