Resturlaub bei Kündigung in Probezeit

Hallo,
ich habe bei einem Zeitarbeitsunternehmen am 17.05. eine Tätigkeit aufgenommen und diese zum 25.07.05 wieder gekündigt. Nach dem Tarifvertrag bestand bei ununterbrochener Tätigkeit ein Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen. Bei vorzeitiger Kündigung für jeden vollen Monat der Anspruch auf jeweils 1/12 des Gesamt-Jahresanspruches; also im Einklang mit dem Bundesurlaubsgesetz. Nach meiner Rechnung war ich ja nun fast 10 Wochen bei dem Unternehmen beschäftigt und habe mir demnach 4 Tage Urlaub erworben. Das Unternehmen behauptet jedoch, es würde sich lediglich um 3 Tage Urlaub handeln. Kann jemand diese Rechnung nachvollziehen? Irre ich mich oder das Unternehmen? Es wäre schön, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte, bevor ich weitere Schritte einleite!

Danke
Inken

Hallo Inken, da solltest du mal (sofern einer gilt) im Tarifvertrag nachsehen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz würde deine Rechnung stimmen, allerdings kann per TV vom BUrlG abgewichen werden.

MfG

Hi,

ich habe bei einem Zeitarbeitsunternehmen am 17.05. eine
Tätigkeit aufgenommen und diese zum 25.07.05 wieder gekündigt.

Mit 2 Wochen = Probezeit? zu wann gekündigt, wann ging die Kündigung zu?

Nach dem Tarifvertrag bestand bei ununterbrochener Tätigkeit
ein Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen. Bei vorzeitiger
Kündigung für jeden vollen Monat der Anspruch auf jeweils 1/12
des Gesamt-Jahresanspruches; also im Einklang mit dem
Bundesurlaubsgesetz.

Es gilt sogar der Kalendertag bei der Berechnung. War zumindest bei mir so. Hatte vor dem Arbeitsgericht kalendertäglich den Urlaubsanspruch angerechnet bekommen.

Das steht hier auch so:
http://www.stuttgart.ihk24.de/SIHK24/SIHK24/produktm…

Meine Überlegung:
Zu beachten ist, ob es Werktage oder Arbeitstage sind! Arbeitsvertrag schauen.
24 Werktage (=incl. Samstag) = 6 Tage Woche = 4 Wo. Jahresurlaub Entspricht 20 AT bei 5-Tage/Woche.
24 Arbeitstage bei 5 Tage/Woche = knapp 5 Wo Urlaub oder 2 T./Mon.

17.5. - 16.6 = 1 Monat = (20/12 = 1,6 T. bei 20 AT oder 2 T. bei 24 Werktagen
17.6. - 16.7 = 1 Monat dito

Bei 20 Tagen Urlaub (20 AT ‚entspricht‘ 24 Werktagen gesetzl. Urlaubsanspr.) also 3 Tage (1,66*2= 3,33, kann abgerundet werden?)
Wenn du 24 Arbeitstage hast, dann sind es 2 Tage/vollem Monat

17.7.- z.B. 7.8. kein voller Monat

Hoffe das ist einigermaßen verständlich?

Ohne Gewähr! Kannst ja notfalls im Arbeitsrechtsbrett fragen

bye

Hi,

ich habe bei einem Zeitarbeitsunternehmen am 17.05. eine
Tätigkeit aufgenommen und diese zum 25.07.05 wieder gekündigt.

Mit 2 Wochen = Probezeit? zu wann gekündigt, wann ging die
Kündigung zu?

Hallo Marion, ich kann deine Frage nicht ganz nachvollziehen. Zu wann gekündigt wurde, hat die Fragestellerin doch geschrieben.

MfG

Hi,

Hallo Marion, ich kann deine Frage nicht ganz nachvollziehen.
Zu wann gekündigt wurde, hat die Fragestellerin doch
geschrieben.

Blöde Fragen/Fehler passieren :wink:
Da hab ich mich schlicht verlesen. Statt zum -> am. Das ist alles.

bye

Hi,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe im Tarifvertrag nochmal nachgesehen…es handelt sich um Arbeitstage. Ich gehe daher davon aus,dass meine Berechnung stimmt. Mal sehen, was die letzte Abrechnung sagt, da ich mir den Urlaub auszahlen lasse. Notfalls werde ich daher den Rechtsweg beschreiten!

Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende!

Inken

Hallo Inken!

Nach dem Tarifvertrag bestand bei ununterbrochener Tätigkeit
ein Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen. Bei vorzeitiger

Ist das der BZA Tarifvertrag?

Kündigung für jeden vollen Monat der Anspruch auf jeweils 1/12
des Gesamt-Jahresanspruches; also im Einklang mit dem
Bundesurlaubsgesetz. Nach meiner Rechnung war ich ja nun fast
10 Wochen bei dem Unternehmen beschäftigt und habe mir demnach
4 Tage Urlaub erworben. Das Unternehmen behauptet jedoch, es
würde sich lediglich um 3 Tage Urlaub handeln. Kann jemand

Das Unternehmen hat möglicherweise Recht, denn im BZA Tarifvertrag heisst es…

„Bei Ausscheiden innerhalb der ersten
sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch gemäß §§ 3 und 5 Bundesurlaubsgesetz.“

Und nach BUrlG stehen dir dann 24 Werktage zu was bei einer 5 Tage Woche dann 20 Arbeitstagen entspricht.

Viele Grüße

Stefan

Hallo Stefan

Ist das der BZA Tarifvertrag?

Ja, es ist dieser Vertrag.

Das Unternehmen hat möglicherweise Recht, denn im BZA
Tarifvertrag heisst es…

„Bei Ausscheiden innerhalb der ersten
sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses
erwirbt der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch gemäß §§ 3 und
5 Bundesurlaubsgesetz.“

Und nach BUrlG stehen dir dann 24 Werktage zu was bei einer 5
Tage Woche dann 20 Arbeitstagen entspricht.

Tja, jetzt habe ich auch noch mal genau gelesen und auch diese „versteckte“ Urlaubskürzung innerhalb des Vertrages entdeckt. Du hast recht…Pech für mich.

Aber an alle vielen Dank für die Hilfe!!!

Inken