Resturlaub bei Kündigung in Probezeit
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Jul 2005
Hallo,
ich habe bei einem Zeitarbeitsunternehmen am 17.05. eine Tätigkeit aufgenommen und diese zum 25.07.05 wieder gekündigt. Nach dem Tarifvertrag bestand bei ununterbrochener Tätigkeit ein Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen. Bei vorzeitiger Kündigung für jeden vollen Monat der Anspruch auf jeweils 1/12 des Gesamt-Jahresanspruches; also im Einklang mit dem Bundesurlaubsgesetz. Nach meiner Rechnung war ich ja nun fast 10 Wochen bei dem Unternehmen beschäftigt und habe mir demnach 4 Tage Urlaub erworben. Das Unternehmen behauptet jedoch, es würde sich lediglich um 3 Tage Urlaub handeln. Kann jemand diese Rechnung nachvollziehen? Irre ich mich oder das Unternehmen? Es wäre schön, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte, bevor ich weitere Schritte einleite!
Danke
Inken
