Dringende Hilfe Rückzahlung von über 5500 EUR

mein noch Arbeitgeber verlangt von mir eine Rückzahlung von 5.374,94 EUR da ich den Fortbildungsvertrag nicht eingehalten habe.

Vom 21.06.2004 bis 03.09.2004 habe ich an einer Fortbildung zum Handelsfachwirt teilgenommen. Für die Lehrgangsdauer von 11 Wochen hat mich der Arbeitgeber freigestellt indem er mir 2 Wochen meines Jahresurlaubes abgezogen hat und mir über die restlichen 9 Wochen mein Gehalt plus Fahrtkostenzuschuss zahlte.

Im Fortbildungsvertrag steht „Herr xxxxx ist zur Rückzahlung… …verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis zum Ablauf eines Jahres nach Lehrgangsende selbst kündigt…“

Nun habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.2005 beendet und meine Arbeitgeber verlang von mir die volle Rückzahlung des Gehaltes einschließlich AN und AG Anteil.

Wegen drei Tagen, diese Summe.

Des Weiteren steht mir mein Jahresurlaub zu, da ich die Wartezeit von 6 Monaten eingehalten habe. Mein Arbeitgeber möchte mir aber nur 8/12 Urlaub gewähren obwohl im Vertrag keine außergesetzliche Einigung festgelegt wurde.

Eure Meinung BITTE!!!

Hallo Stephan, m.E. besteht der Anspruch des Arbeitgebers zu Recht, da Ihr ja keinerlei Einschränkungen vereinbart habt, also beispielsweise zeitliche Abstufungen. Statt dessen habt Ihr seinerzeit klare absolute Daten vereinbart, die Du nun leider nicht eingehalten hast.
Und wenn Du zum August ausscheidest,hast Du auch nur 8/12 Urlaubsanspruch (immer zeitanteilig).
Sorry, müßte mich sehr täuschen. Ich wünsch Dir alles Gute!
Eva

Im Fortbildungsvertrag steht „Herr xxxxx ist zur Rückzahlung…
…verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis zum Ablauf eines
Jahres nach Lehrgangsende selbst kündigt…“

Hallo Stephan, ich bin ja nicht neugierig, aber vielleicht könnte es von Bedeutung sein, was da genau nach „Rückzahlung“ bis „verpflichtet“ (wo du ja nur paar Punkte gemacht hast) steht?

Des Weiteren steht mir mein Jahresurlaub zu, da ich die
Wartezeit von 6 Monaten eingehalten habe. Mein Arbeitgeber
möchte mir aber nur 8/12 Urlaub gewähren obwohl im Vertrag
keine außergesetzliche Einigung festgelegt wurde.

Der gesetzliche Mindesturlaub steht dir komplett zu. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/ (§§ 3, 4, 5) Und - insofern keine Zwölftelungsregelung vertraglich (tarifvertraglich?) festgelegt ist - der gesamte Urlaub (bzw. das, was über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus geht).

Eure Meinung BITTE!!!

Das war meine Meinung.

MfG

Herrlich, da werden 9 Wochen bezahlter Lehrgang einkassiert ( das sind über zwei Monate ohne Arbeitsleistung) und dann kündigt der Arbeitnehmer. Ich nenn das eine tolle Moral!
Der Arbeitgeber verlangt die 5000,- Euros zu Recht, hat er doch erhofft, dass ihm in seinem Betrieb die Ausbildung zugute kommt. Nun aber wird irgend eine andere Firma davon partizipieren.
Kopfschüttel Gerd

Hi,

rechtlich dürfte die Sache wohl eindeutig sein und wenn es nur um 3 Tage geht frage ich mich wieso DU den Vertrag so ungünstig gekündigt hast.

Daß Du dem Arbeitgeber eine Rückzahlung leisten mußt wenn Du zu früh kündigst war doch klar - oder liest Du die Verträge nicht durch, die Du abschließt?

Aus Sicht Deines Arbeitgebers hat er Dir wochenlang ein Gehalt bezahlt obwohl Du für ihn nicht produktiv warst. Der Arbeitgeber profitiert nicht, wie er vermutlich gehofft hat, von der Fortbildung - aus der Du einen Vorteil mitnimmst.

Insofern finde ich eine Regelung, nach der der Arbeitnehmer in einem Fall wie Deinem bestimmte Unkosten an den Arbeitgeber zahlen muß durchaus gerechtfertigt.

Mir ist schon klar daß Du nicht zufällig 5500 EUR herumliegen hast. Aber derartige Gedanken solltest Du dir machen bevor Du Verträge und Klauseln unterschreibst, und bedenke auch daß Du Deinen Arbeitgeber zuletzt sehr viel gekostet hast, aber ihm nichts eingebracht hast.
In der Gesamtbilanz, also sprich Deinem Bruttolohn, zahlt Dein Arbeitgeber vermutlich immer noch drauf, auch wenn er eine Rückzahlung von Dir erhält. Ich kann also auch nicht entdecken daß Dir hier unfair mitgespielt würde.

Gruß,

MecFleih

Also der Paragraph komplett:

Herr xxxx ist zur Rückzahlung der für die Dauer von 9 Wochen der Fortbildungsmaßnahme empfangenen Gehaltszahlung verpflichtet, wenn er das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf eines Jahres nach Lehrgangsende (maßgeblich ist der Wirksamkeitszeitpunkt der Kündigung) selbst kündigt oder wenn das Abreitsverhältnis von Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt wird, den Herr xxx zu vertreten hat.

Zu Gerd:
Mir wurde nach dieser Fortbildung der Himmel auf Erden versprochen. Leider wurde aber nichts eingehalten. Ich habe meine AG oft darauf hingewiesen, dass ich weiterkommen möchte. Nun ist leider von der AG seite nichts passiert und ich möchte beruflich weiterkommen. Ich habe mich beworben und auf anhieb einen super Posten bekommen.

Und nochmal zu der These der AG hat recht. Das Unternehmen wurde von 2 GF geführt(nach Fusion). Der Eine hat mich gefördert der Andere mag mich nicht wirklich.
Da das Unternehmen die Rechtsfor eG hat konnte der Vorstand eine GF absegen da 2 zu unwirtschaftlich waren. Ratet mal welcher der Zwei mein jetziger Boss ist.

Gruß

Wegen drei Tagen, diese Summe.

Eure Meinung BITTE!!!

gern!
du bist ne faule sau - ein schmarotzer!
ich wuensche deinem nocharbeitgeber alles gute, dass er an sein berechtigtes geld kommt.
gruss
khs

du bist ne faule sau - ein schmarotzer!

Warum?

du bist ne faule sau - ein schmarotzer!

Warum?

Weil er sich vom Noch-Arbeitgeber während der Fortbildung von der eigentlichen Arbeit freistellen läßt, sich dazu auch noch bezahlen läßt, sich zum eigenen Nutzen weiterqualifiziert und das Unternehmen dann postwendend verläßt um persönlich weiterzukommen.

Aus Sicht des Unternehmens ist das unter aller Sau und zeigt daß der Mitarbeiter überhaupt nicht hinter dem Unternehmen steht, sondern es nur als Steigbügelhalter nutzt.

Ich verstehe zwar daß man den Wunsch hat zu wechseln wenn man den Chef nicht mag, aber wieviele Leute gibt es wohl, die auch mit so einer Situation klarkommen müssen und nicht einfach wechseln können?

Aus Sicht des Unternehmens ist es ein Glücksfall daß er so doof war ausgerechnet 3 TAge vor Ablauf der entsprechenden Frist zu kündigen. Dadurch bekommt das Unternehmen zumindest einen finanziellen Ausgleich.
Rechne mal aus wieviel Geld dieser Mitarbeiter das Unternehmen durch die Fortbildung gekostet hat: mehrere Bruttolöhne sowie der produktive Ausfall durch das Fehlen des Mitarbeiters. Da sind die 5500 EUR immer noch zu wenig um den Verlust des Unternehmens auszugleichen. Das sollte man auch sehen, wenn man die Situation hier analysiert.

Gruß,

MecFleih

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Mein Meinung (als Frage formuliert):
Wozu gibt es Verträge, die beide Seiten unterschreiben?
Hier scheint der Vertragsinhalt ziemlich einseitig ausgelegt zu werden. Die Fortbildung wird gerne angenommen (Versprechungen auf „tolle Posten/Aufgaben“ gibt es mehr als passende Stellen…) aber die Konsequenzen werden nur im Positvfall getragen. Nur mal so aus Neugierde: Hat dir der Arbeitgeber das vertraglcih zugesicherte Gahlt gezahlt? Was würdest du sagen, wenn er diesen Vetragsbestandteil nicht einhalten würde??

Du hast von diesem Sachverhalt gewusst, bist sehenden Auges reingelaufen (und Hirnes?) und kannst dich nun nicht beschweren. Wenn du bei dem neuen Arbeitgeber mit offenen Karten spielst (oder gespielt hättest) wird es da sicher eine Lösung gegeben.

Grüße. o

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Lieder Karl-Heinz Schäfer,

deine Art sich mit Leuten und Themen auseinnander zu setzen ist echt merkenswert.

Mir ist bewusst, dass mein Kündigung zum 31.08 ein Fehler war. Ich sage nur teures Lehrgeld.

Ich gebe meine AG recht und er hält sich an das Vertragliche. Rein Menschlich ist sowas aber eine sauerei.

Ich habe den Vertrag zu 99,5 % eingehalten. Ich habe mein neu erworbens Wissen in das Unternehmen gesteckt. Die 5.500 EUR stehen in keinen Verhältnis.

Wie heist das so schön, hoch motivierte und kompetente Leute sollte man fördern. Das wurde nicht gemacht. Der AG hat mir eine Pistole an die Brust gedrückt. Ich wollte keine finanziele Unterstützung. Ich wollte eine unendgeldlich Freistellung für 2 Monate. Er hat mir gesagt endweder Vertrag oder garnicht. Hätte ich doch nur verlangt, dass im Vertrag die versprochene neue Position mit erwähnt wird.

Sorry jetzt misch ich mich auch mal mit ein

Lieder Karl-Heinz Schäfer,

deine Art sich mit Leuten und Themen auseinnander zu setzen
ist echt merkenswert.

Du hast es doch heraus gefordert, dass sich die Leute hier einmischen.

Mir ist bewusst, dass mein Kündigung zum 31.08 ein Fehler war.

Ja

Ich sage nur teures Lehrgeld.

Ja

Ich gebe meine AG recht und er hält sich an das Vertragliche.

Eben, das ist es. Es wäre auch Deine Möglichkeit gewesen

Rein Menschlich ist sowas aber eine sauerei.

Wenn ein AG anfängt Menschlich zu handeln, geht es meistens sehr schnell bergab.

Ich habe den Vertrag zu 99,5 % eingehalten.

Aber eben nur 99,5%

Ich habe mein neu erworbens Wissen in das Unternehmen gesteckt. Die 5.500 EUR stehen in keinen Verhältnis.

In keinen Verhältnis zu was ? Ein saubere Grenze war gezogen. Es stand ja auch nicht im den Vertrag: Wenn Herr XYZ nach einem Jahr minus 3 Tage kündigt.

Wie heist das so schön, hoch motivierte und kompetente Leute
sollte man fördern.
Das wurde nicht gemacht.

Hat er nicht ? Ich dachte Du wärst auf einer Fortbildung…

Der AG hat mir eine Pistole an die Brust gedrückt. Ich wollte keine
finanziele Unterstützung.

Na Super, dann hast Du das Geld doch noch sicherlich auf einem Konto (Sorry für Sarkamus)

Ich wollte eine unendgeldlich
Freistellung für 2 Monate. Er hat mir gesagt endweder Vertrag
oder garnicht.

Hat er vielleicht schon etwas geahnt ???

Hätte ich doch nur verlangt, dass im Vertrag
die versprochene neue Position mit erwähnt wird.

OK etwas was für dich spricht. Aber aus Fehlern lernt man…

Stephan, Du hast leider Mist gebaut, sieh es ein. Jeder Richter wird deinem Ex-AG recht geben. Dein AG hat ja nicht nur die 5500€ gehabt, sondern auch, wie die Anderen in diesem Thread auch schon erwähnten, den Verlust daraus, dass Du nicht produktiv an deinem Arbeitsplatz gewesen bist.

By the way: Würdest Du dein Auto reklamieren wenn es 3 Tage vor Ablauf der Garantie einen Motorschaden hätte?

Gruss und alles Gute bei deinem neuen Job !
Alf

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Hallo,

deine Art sich mit Leuten und Themen auseinnander zu setzen
ist echt merkenswert.

Klar, das Statement polarisiert in der drastischen Form. Ändert aber nix dran. Es scheint aus deinen paar Worten als suchtest du hier nach Leuten, die in dein Horn blasen und nicht nach Rat oder Feedback.
IMHO hast du die Chance aus dieser Situation etwas zu lernen oder immer wieder alles deinem AG zuzuschreiben.

Mir ist bewusst, dass mein Kündigung zum 31.08 ein Fehler war.
Ich sage nur teures Lehrgeld.

Wieso denn ein Fehler? Du warst in der Situation nicht mehr zufrieden und hast die Konsequenzen gezogen. Klar, du zahlst „Lehrgeld“, da du ab jetzt Verträge lesen wirst bzw. ihnen glauben wirst.

Ich gebe meine AG recht und er hält sich an das Vertragliche.
Rein Menschlich ist sowas aber eine sauerei.

Ein Grund dafür, dass es Verträge gibt ist es, solche Statements zu vermeiden. Vertrag ist Vertrag.

Ich habe den Vertrag zu 99,5 % eingehalten. Ich habe mein neu
erworbens Wissen in das Unternehmen gesteckt. Die 5.500 EUR
stehen in keinen Verhältnis.

Wir kommst du zu so einer Quantifizierung? Geht es um mehr Geld? Ca. 100000€?

Wie heist das so schön, hoch motivierte und kompetente Leute
sollte man fördern. Das wurde nicht gemacht. Der AG hat mir
eine Pistole an die Brust gedrückt. Ich wollte keine
finanziele Unterstützung. Ich wollte eine unendgeldlich
Freistellung für 2 Monate. Er hat mir gesagt endweder Vertrag
oder garnicht. Hätte ich doch nur verlangt, dass im Vertrag
die versprochene neue Position mit erwähnt wird.

Das ist ja alles von zwei Seiten zu sehen. Du hälst dich für kompetent und hoch motiviert. Scheinbar sieht dein AG das anders.

Grüße, o

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Schließe mich im allgemeinen den Vorrednern an, dass die Forderung gerchtfertigt ist etc…

aber schließlich mußt Du jetzt ja das Geld aufbringen und das ist das Problem: Hast Du mal mit Deinem neuen AG geredet, ob der sich da beeiligt? Schließlich profitiert der ja auch von Deinem Wissen. Frag mal nett nach, vielleicht klappts ja. (so Sachen hätte man allerdings gleich aushandeln müssen)

Alos mein noch AG habe ich überreden können, dass die 3 Tage zu 5500 EUR in keinen Verhältnis stehen.

Er hat mir nur meinen Resturlaub gestrichen.

Gruß