Erfahrungen als Grenzgänger? (im Call-Center)

Von: , Frage gestellt am Di, 28. Sep 1999

Im Oktober werde ich für 3 Monate in den Niederlanden arbeiten, da ich täglich wieder heimfahre, werde ich dann als Grenzgänger betitelt. Rentenversicherung fällt nicht an, kann privat (muß aber nicht) für diesen zeitraum abgeschlossen werden. Krankenversicherung? Worauf ist zu achten, bei der Arbei in einem Callcenter??

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten hilfreich
    Re: Erfahrungen als Grenzgänger? (im Call-Center)

    Hallo Brit.
    Ich habe keine Ahnung wie das ist als Grenzgänger. Meinereiner arbeitet mittlerweile neben dem studium her schon seit 1.5 jahren in einem callcenter. da ich noch ueber meine eltern krankenversichert bin muss ich nur rentenversicherung loehnen, aber von meinen kollegen weiss ich, dass die ebenfalls den status selbständig haben, und ihre krankenversicherung selbst bezahlen muessen. meistens ist genau aus diesem grund der lohn in einem call center so hoch, damit eben diese dinge mit eingerechnet werden. ich wuerde an deiner stelle eine private rentenversicherung abschliessen,wenn du dir sicher bist im monat zum beispiel immer 50 dm einzuzahlen. mach es dieses jahr noch, denn ab 2000 wird auch die private rentenversicherung besteuert werden, und es gibt welche (zum beispiel die nuernberger) bei denen kannst du einiges rausholen, und zahlst nicht in einen topf mit offenem boden wie bei der gesetzlichen. ist es das erste mal in einem callcenter ? was moechtest du sonst noch gerne wissen arbeitest du auf provision ?
    gruss Ina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Erfahrungen als Grenzgänger? (im Call-Center)

    Für den Grenzgänger gilt meiner Kenntnis nach sozialversichrungs- und steuerrechtlich keine Besonderheit, da das Entgelt in Deutschland zufließt. Da seit April das Gesetz für Scheinselbständige und arbeitnehmerähnliche Selbständige gilt, ist die Tätigkeit meines Wissens nach sozialversicherungspflichtig, selbst wenn sie selbständig sein sollte, wenn im wesentlichen nur ein Auftraggeber bedient wird und von Dir keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ist sie nur scheinselbständig, dafür dürfte auch eine Menge sprechen, ist sie außerdem noch kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig.

    Sollte wider Erwarten keine Versicherungspflicht bestehen, besteht natürlich die Wahl zwischen einer freiwilligen Familienversicherung in der Krankenkasse für ca. 950 DM im Monat inkl. Pflegeversicherung oder einer Privatversicherung.

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