Leistungsbezug auch nach Job in EU?

Hi,

aaaalso vielleicht kann mir ja jemand helfen:
Ich bin seit Ende März arbeitslos und beziehe seitdem ganz normales Arbeitslosengeld.

Ich habe die Möglichkeit im September nach Schottland zu gehen, um dort 2 Jahre zu arbeiten.
Wie ist das denn wenn ich wieder zurück komme? Werden mir dann die 2 Jahre in Schottland anerkannt? Bekomme ich dann noch das restliche Arbeitslosengeld von September bis Februar von diesem Jahr, was ich nicht in Anspruch genommen habe?

Ich war heute beim Arbeitsamt und die meinten, dass ich nach meiner Rückkehr erst wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen muss, damit die Jahre dort angerechnet werden. Auf meine Frage hingegen wie lange diese Tätigkeit sein müsse, sagte man mir, dass dies nicht im Gesetz steht. Daraufhin meinte ich leicht ironisch, ob also auch ein Tag dafür ausreichen würde, damit die Zeit in Schottland anerkannt wird und man antwortete mir :" Das darf ich Ihnen nicht sagen"!
Okay, ich interpretiere das mal als ein „JA“, aber vielleicht hat ja jemand von euch bereits praktische Erfahrungen damit gemacht und kann mir helfen…

DANKE!!!

Melanie

Hallo,

hol dir das Merkblatt „Merkblatt - Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“ beim Arbeitsamt oder hier http://www.arbeitsagentur.de, dann Service von A bis Z, Geldleistungen, Sicherung des Lebensunterhalts, Arbeitslosengeld, Link und Dateiliste
Was ich gelesen habe: die Dauer der Zwischenbeschäftigung ist nicht vorgeschrieben. Folglich IMHO reicht ein Tag. Der Restanspruch des Alg bleibt 4 Jahre erhalten.

Gruß
Otto

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