Mein Freund und ich sind uns ein wenig uneins. Wie schnell darf man auf einer Schnellstraße mit mind. je 2 Fahrbahnrichtungen und baulicher Trennung wirklich fahren? Er meint max. 130 km/h, ich glaube mich daran zu erinnern, daß hier das gleiche gilt wie auf Autobahnen, also Richtgeschwindigkeit 130 km/h, nicht Höchstgeschwindigkeit (!). Wer hat nun recht?
Du bist hier zwar völlig im faschen Brett gelandet, aber Du hast mit Deiner Meinung völlig recht. Auf solch einer autobahnähnlichen Straße gibt es tatsächlich keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung (was natürlich nicht ausschließt, daß es dort diese ekligen runden Schilder mit dem roten Rand gibt:smile:)
Ciao
Uwe
(Der täglich 100 km einer solchen Straße mit 180 kmh dahinbraust)
also, die stvo sagt eindeutig, dass man da brettern DARF so weit man es verantworten KANN -mantas also 420 meilen
also hast DU recht!
stvo paragraf 3, absatz 3, satz c
gruss - digi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
solange du kein blaues autobahnzeichen siehst 100 kmh
gruss
khs
Hallo Karl-Heinz!
hier liegst Du nicht ganz richtig!! (na ja… es schadet ja nicht, auf auf den „Kraftfahrstrassen“ maximal 100 km/h zu fahren
Zitat aus dem aktuellen Lehrbuch der Fahrschulen: Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Eiune Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse (ohne Anhänger):
auf Autobahnen
ausserhalb geschlossener Ortschaften auf STrassen, deren Fahrbahnen furch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
ausserhalb geschlossener Ortschaften auf STrassen die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,
Auserhalb geschlossener ORtschaften (nicht auf Autobhahnen) bestehen folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: 100km/h
für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse, wenn nicht getrennte Fahrbahnen oder wenigstens zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung vorhanden sind (in letzteren Fällen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h)
Quelle:Fahren lernen, Lehrbuch, Verlag Heinrich Vogel
Gruß Ayla, deren Tochter gerade nochmal abgefragt werden will…
Einige Klarstellungen
Richtigerweise ist folgendermaßen zu unterscheiden:
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf auch auf Schnellstraßen - gleichgültig, wie sie ausgebaut sind - nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO.
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf mit PKW sowie anderen KfZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t grundsätzlich nicht schneller als 100 km/h gefahren werden. Diese Beschränkung gilt allerdings nicht auf Autobahnen sowie auf Straßen, deren Richtungsfahrbahnen durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen voneinander getrennt sind, ODER die mindestens zwei besonders gekennzeichnete Fahrbahnen für jede Richtung haben, § 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO
Die vorgenannten Beschränkungen gelten allerdings nur insoweit, als nicht im Einzelfall durch entsprechende Beschilderung abweichende Regelungen getroffen sind.
Verfehlt ist in diesem Zusammenhang der Hinweis auf die sog. Autobahn-Richtgeschwindigkeit nach § 1 der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen. Die Richtgeschwindigkeit ist die für Straßen, auf denen Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht bestehen, empfohlene - aber nicht verbindlich vorgeschriebene! - Höchstgeschwindigkeit. Die Übertretung der Richtgeschwindigkeit ist nicht sanktioniert.
Die Übertretung der
Richtgeschwindigkeit ist nicht sanktioniert.
Das mag theoretisch stimmen, bei einem Unfall wird jedoch von einer erhöhten Betriebsgefahr des Fahrzeuges ausgegangen, was dazu führt, das z.B. auf der Autobahn bei einem Auffahrunfall durch Spurwechsels des Vordermannes in den Sicherheitsabstand bei über 130km/h eine Mitschuld angenommen wird, was dann den Versicherungsbeitrag in die Höhe hebt. Insofern ist das zwar keine staatliche, aber eine schmerzhafte Sanktion
danke fuer die ausfuehrliche erlaeuterung - hatte in der eingangsfrage das mit den getrennten fahrstreifen schlichweg ueberlesen…
jetzt weiss ich auch, warum die immer hupen… neee stimmt nicht - da wo es angebracht ist, fahr ich auch entsprechend zuegig.
gruss
khs