Re: Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?
Servus Millenier,
wenn man hier mal vereinfachend bloß diejenigen Lohnnebenkosten vergleicht, die sich unterscheiden - das sind die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen - kommt man zu folgendem Bild:
Der Arbeitgeber, der einen Studenten als "Minijobber" beschäftigt, erspart sich den Nachweis von dessen Eigenschaft als "Werkstudent", aber er zahlt dafür einen hohen Preis:
Während ihn der geringfügig Beschäftigte eine Beitragspauschale von 25% plus 2% Pauschalsteuer kostet, würde ihn ein Werkstudent bloß 9,75% Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung kosten: Solange während des Semesters 20h/Woche Arbeitszeit nicht überschritten werden, ist der Werkstudent durch die studentische Krankenversicherung versichert, der Job kostet keine Beiträge zur KV/PV. Auch keine zur Arbeitslosenversicherung, er ist bloß rentenversicherungspflichtig.
Selbst wenn man das ausgezahlte Netto unabhängig von der Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vergleicht, sind zwei mal 9,75% gleich 19,5% Rentenversicherungsbeitrag immer noch weniger als die genannten 27% Sozialversicherungs- und Steuerpauschale für einen Minijobber.
Der Arbeitgeber ist übrigens nicht gezwungen, bei bis 400€/Monat den Lohn für den Werkstudenten pauschal zu verbeitragen und zu versteuern. Er kann ihn - Einverständnis des Werkstudenten vorausgesetzt - auch wie einen "Regellohn" abrechnen, was wesentlich billiger ist. Beim Verhandeln darüber, wie man den entstehenden Vorteil verteilt, ist allerdings zu beachten, dass die Pauschale für den Minijobber "oben drauf" gerechnet wird, während die geringeren Beiträge für den regelverbeitragten Werkstudenten 50:50 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, so dass ein höherer Bruttostundenlohn vereinbart werden muss, damit sich nicht bloß der Arbeitgeber besser stellt, sondern beide.
Schöne Grüße
MM