Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?

Von: , Frage gestellt am Fr, 2. Sep 2005

Hallo,

ich fange heute bei einem Betrieb an der größtenteils nur 400 Euro Minijobs vergibt. Als sich die Firma vorgestellt hat wurde allerdings erwähnt das man auch einen 800 Euro Job, einen so genannten Midi-Job, bekommen kann. Da ich noch Student bin würde mich interessieren wieviel mehr die Firma an Abgaben hätte wenn ich als studentische Aushilfskraft 80 Stunden im Monat arbeiten würde. Kann mir da jemand helfen? Wäre auf jeden Fall ein wichtiger Punkt wenn ich wegen mehr Stunden verhandeln würde.

Schonmal vielen Dank im Vorraus.

Millenier

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 4 hilfreich
    Re: Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?

    Servus Millenier,

    wenn man hier mal vereinfachend bloß diejenigen Lohnnebenkosten vergleicht, die sich unterscheiden - das sind die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen - kommt man zu folgendem Bild:

    Der Arbeitgeber, der einen Studenten als "Minijobber" beschäftigt, erspart sich den Nachweis von dessen Eigenschaft als "Werkstudent", aber er zahlt dafür einen hohen Preis:

    Während ihn der geringfügig Beschäftigte eine Beitragspauschale von 25% plus 2% Pauschalsteuer kostet, würde ihn ein Werkstudent bloß 9,75% Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung kosten: Solange während des Semesters 20h/Woche Arbeitszeit nicht überschritten werden, ist der Werkstudent durch die studentische Krankenversicherung versichert, der Job kostet keine Beiträge zur KV/PV. Auch keine zur Arbeitslosenversicherung, er ist bloß rentenversicherungspflichtig.

    Selbst wenn man das ausgezahlte Netto unabhängig von der Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vergleicht, sind zwei mal 9,75% gleich 19,5% Rentenversicherungsbeitrag immer noch weniger als die genannten 27% Sozialversicherungs- und Steuerpauschale für einen Minijobber.

    Der Arbeitgeber ist übrigens nicht gezwungen, bei bis 400€/Monat den Lohn für den Werkstudenten pauschal zu verbeitragen und zu versteuern. Er kann ihn - Einverständnis des Werkstudenten vorausgesetzt - auch wie einen "Regellohn" abrechnen, was wesentlich billiger ist. Beim Verhandeln darüber, wie man den entstehenden Vorteil verteilt, ist allerdings zu beachten, dass die Pauschale für den Minijobber "oben drauf" gerechnet wird, während die geringeren Beiträge für den regelverbeitragten Werkstudenten 50:50 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, so dass ein höherer Bruttostundenlohn vereinbart werden muss, damit sich nicht bloß der Arbeitgeber besser stellt, sondern beide.

    Schöne Grüße




    MM

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