Arbeitszeugnis - ist das gut oder schlecht?

Hallo zusammen,

zu folgender Arbeitsbescheinigung hätte ich gerne Eure Meinung:

"Frau X, geboren xx.xx.xxxx, war vom 01. Juli 2004 bis zum 31. Dezember 2004 als kaufmännische Angestellte in unserem Unternehmen, Niederlassung yyy, beschäftigt.

Ihr Einsatz erfolgte nach einer firmeninternen Schulung in unserer zzz-Abteilung mit nachfolgender Aufgabenstellung:

  • blablablabla
  • blablablabla
  • blablablabla
  • blablablabla

Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben korrekt und in angemessener Zeit. Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass sie eine pünktliche und zuverlässige Mitarbeiterin war. Aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer kann eine detaillierte Beurteilung leider nicht erstellt werden.

Für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir ihr viel Erfolg und alles Gute."

Wie bewertet ihr das?

Zum Hintergrund: bei der internen Schulung haben 75% der Schüler das Ausbildungsziel nicht erreicht, also nicht den gewünschten Notendurchschnitt erzielen können. Frau X gehörte leider auch dazu. Sie konnte nach Ende der 3monatigen Schulung trotzdem 3 Monate in der Abteilung arbeiten, mußte dann aber aufgrund des offiziell nicht erreichten Ausbildungszieles zusammen mit den anderen Glücklosen zum Ende der Probezeit gehen.

Vielen Dank,

MecFleih

Gut klingt es nicht. Das Fehlen jeder Bewertung wirkt extrem verdächtig. Aber vielleicht ist das wirklich das Beste, was man über Frau X sagen kann, wenn sie das Ausbildungsziel nicht erreicht hat… Die Ausrede, dass das Beschäftigungsverhältnis einfach zu kurz war für eine detailliertere Beurteilung, wird jedem sauer aufstoßen. Schon für ein vierwöchiges Praktikum habe ich mehr Sätze erhalten. Da muss echt mehr „Fleisch“ rein.
Unbedingt entfernen, falls noch möglich: den Satz „Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass sie eine pünktliche und zuverlässige Mitarbeiterin war“. Das klingt so, als ob auch diese magere Aussage da nur als Formsache drinsteht. Einfach einen Aussagesatz daraus machen: „Sie war eine pünktliche und zuverlässige Mitarbeiterin.“
Gruß - Petra

Hi Petra,

vielen Dank für Deine Einschätzung! :smile:

Gut klingt es nicht. Das Fehlen jeder Bewertung wirkt extrem
verdächtig. Aber vielleicht ist das wirklich das Beste, was
man über Frau X sagen kann, wenn sie das Ausbildungsziel nicht
erreicht hat…

Eigentlich wurde Frau X in den persönlichen Bewertungen immer durchaus gelobt. Auch die Tatsache daß man sie nach der Ausbildung für 3 Monate am geplanten Arbeitsplatz eingesetzt hat (Folge von: extrem anspruchsvolle Schulung, Durchfallquoze 75%, und sie hat es nur knapp verrissen) sprechen für sie.
Sie war sogar schon für eine andere Stelle in dem Unternehmen vorgesehen und hatte sich bereits seit 2 Wochen dort eingearbeitet, mußte dann aber „aus Prinzip“ gehen weil das Management meinte daß wer die Schulung im vorgesehenen Bereich nicht schafft generell nicht im Unternehmen bleiben darf. Das ging mit den anderen 75% der Durchgefallenen übrigens genauso, war also kein spezielles Versagen von ihr.

Insofern könnte man definitiv auch Gutes über sie sagen bzw. schreiben, sie war also keineswegs eine schlechte Mitarbeiterin, über die ansonsten nicht viel Gutes gesagt werden könnte.

Die Ausrede, dass das Beschäftigungsverhältnis
einfach zu kurz war für eine detailliertere Beurteilung, wird
jedem sauer aufstoßen. Schon für ein vierwöchiges Praktikum
habe ich mehr Sätze erhalten. Da muss echt mehr „Fleisch“
rein.

OK…

Unbedingt entfernen, falls noch möglich: den Satz „Der guten
Ordnung halber sei erwähnt, dass sie eine pünktliche und
zuverlässige Mitarbeiterin war“. Das klingt so, als ob auch
diese magere Aussage da nur als Formsache drinsteht.

Diese Formulierung fand ich auch sofort sehr eigenartig.

Einfach
einen Aussagesatz daraus machen: „Sie war eine pünktliche und
zuverlässige Mitarbeiterin.“

Du schreibst „Unbedingt entfernen, falls noch möglich“ - wie stellt man das denn an, und wie lange ist das noch möglich? Schreibt man dazu einfach an das Unternehmen, ruft man an, und bittet um eine aussagekräftigere Beurteilung, wie lange kann man das noch machen, usw.?

Schöne Grüße,

MecFleih

Hi,

Frau X erledigte die ihr übertragenen Aufgaben korrekt und in
angemessener Zeit.

aber leider erfolglos.

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass
sie eine pünktliche und zuverlässige Mitarbeiterin war.

Sonst gibt es nichts Positives zu nennen. (Hier hat es der Schreiber IMHO übertrieben und ein Eigentor geschossen).

Aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer kann eine detaillierte
Beurteilung leider nicht erstellt werden.

Sonst fällt uns nichts Gutes ein.

Für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen
wir ihr viel Erfolg und alles Gute."

Gott sei Dank ist sie fort.

Wie bewertet ihr das?

So ein schlechtes Zeugnis habe ich noch nie gesehen. Ich würde einen Anwalt aufsuchen. Ironische Bemerkungen haben in einem Zeugnis nichts verloren.
Am Rande: Das Zeugnis ist so formuliert, dass sich jeder denkt: „Welcher ***** hat das geschrieben?“

Ciao R.

Unbedingt entfernen, falls noch möglich: den Satz „Der guten
Ordnung halber sei erwähnt, dass sie eine pünktliche und
zuverlässige Mitarbeiterin war“. Das klingt so, als ob auch
diese magere Aussage da nur als Formsache drinsteht. Einfach
einen Aussagesatz daraus machen: „Sie war eine pünktliche und
zuverlässige Mitarbeiterin.“

Hallo Petra,

diese Stellungnahme hört sich an, als ob AN ihre Zeugnisse nach Belieben selbst formulieren können. Das mag in den Träumen der Gewerkschaften vorkommen, der Realität aber entspricht es, glaube ich, bisher nicht. Auch wenn es einzelne Arbeitsrichter gibt, die rigoros die Meinung vertreten, in einem Zeugnis dürfte grundsätzlich nichts Negatives stehen, dann muss man erst einmal auf so einen stossen, und dazu lassen sich die von dir beanstandeten Sätze auch nicht so ohne weiteres als Negativ-Aussagen auslegen.

Mehr als Bitten um kleine Änderungen bleibt wohl nicht übrig.

Gruss Reinhard

Du schreibst „Unbedingt entfernen, falls noch möglich“ - wie
stellt man das denn an, und wie lange ist das noch möglich?

Hallo MecFleih, Ende 2004? Da kann man nur noch fragen, ob die was ändern. Eine Klage (falls nicht geändert wird) dürfte wohl zu spät sein. Oder hat sie schon mal um eine Änderung des Zeugnisses gebeten?

Schreibt man dazu einfach an das Unternehmen, ruft man an, und
bittet um eine aussagekräftigere Beurteilung,…?

Am besten schriftlich und gut wäre eine selbst erstellter Entwurf.

Vielleicht hat die Dame ja Glück und die gehen darauf ein.

MfG

Hi,

Eine Klage (falls nicht geändert wird) dürfte wohl
zu spät sein.

Wer sagt das?
Konkrete Auskünfte kann hier nur ein Rechtsanwalt geben, der auch dringend aufgesucht werden sollte.

R

Anwalt?

Ich würde
einen Anwalt aufsuchen.

… der dann hoffentlich so ehrlich ist, sie zu fragen, was sie sich nach fast 10 Monaten da noch erhofft.

MfG

… der dann hoffentlich so ehrlich ist, sie zu fragen, was
sie sich nach fast 10 Monaten da noch erhofft.

Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe: Ich kenne keine Vorschrift, aus der sich feste Fristen ergeben. Natürlich ist jedes Warten von Nachteil. Nach meinem Kenntnisstand wurden jedoch Klagen auf Änderung erst nach mehr als einem Jahr abgewiesen.
Deshalb meine Frage nach einer Rechtsquelle für diese Aussage.

R.

Ergänzung:

ich habe hier ein Urteil, in dem von 5 bis 10 Monaten die Rede ist:
http://www.ra-kotz.de/zeugnis1.htm

Da wir nicht wissen, wann das Zeignis ausgestellt wurde, können wir am 10.10.2005 nicht mehr dazu sagen.
Rechtsberatung ist nicht Aufgabe dieses Forums.

R.

Fristen

Hi,

mir wurde beim Anwalt (für Arbeistrecht) nach sechs Monaten (nach der Zeugnisausstellung) gesagt, dass ein Klage heikel wäre (zumal die auf eigene Kosten in der 1. Instanz geht) anzustreben, denn man würde mir zur Last legen, 6 Monate still gehalten zu haben, ich hätte rechtzeitig Widerspruch einlegen müssen.

Wenn du Kohle locker übrig hast, kannste sicherlich auch noch nach 10 Jahren klaten…

Das dazu -

Gruß
Demenzia

Hi,

ausgestellt ist das Zeugnis am 31. Januar. Nur so zur Info…

Gruß,

MecFleih

Hi,

ächz, jetzt geht es im Thread hin und her:

mir wurde beim Anwalt (für Arbeistrecht) nach sechs Monaten
(nach der Zeugnisausstellung) gesagt, dass ein Klage heikel
wäre (zumal die auf eigene Kosten in der 1. Instanz geht)
anzustreben, denn man würde mir zur Last legen, 6 Monate still
gehalten zu haben, ich hätte rechtzeitig Widerspruch
einlegen müssen.

Das ist eine andere Auskunft als die es sei unmöglich. „Heikel“ ist etwas anderes als „unmöglich“.

„Heikel“ ist es, da es zum Thema sehr unterschiedliche Auslegungen der Fristen gibt (Man findet zwischen 5, 10 und 12 Monaten).

Näheres kann hier nur ein RA im Rahmen einer Rechtsberatung abklären, wir hier im Forum können das nicht. Inwieweit der Fragesteller in eine verlässliche Rechtsauskunft Geld investieren will, muss er selbst wissen. Mir wäre es das Geld bei dem Zeugnis auf jeden Fall wert.

Ciao R.

Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe: Ich kenne
keine Vorschrift, aus der sich feste Fristen ergeben.

Das BGB zum Beispiel. :smile:

Allerdings könnte - was noch nicht erfragt wurde - auch eine vertragliche/tarifvertragliche Ausschlussfrist zu beachten sein. (

das ist die Frage…
Hi R.

Näheres kann hier nur ein RA im Rahmen einer Rechtsberatung
abklären, wir hier im Forum können das nicht.

Sagte ich ja bereits, in 1. Instanz zahl IMMER der Kläger… egal ob er gewinnt oder verliert. und der Betrag ist abhängig vom bisher gezahlten Gehalt.

Inwieweit der
Fragesteller in eine verlässliche Rechtsauskunft Geld
investieren will, muss er selbst wissen. Mir wäre es das Geld
bei dem Zeugnis auf jeden Fall wert.

ich konnt’s mir nicht leisten, da der Folgejob weit weniger ausspuckte… also „auf jeden Fall“ ist relativ…

Ciao G.

Das ist eine andere Auskunft als die es sei unmöglich.

Wer hat den was von „unmöglich“ geschrieben?

Beschissen…
…ist da noch geschmeichelt!

Hi!

Das ist SO mies, dass es vermutlich von jedem Arbeitsrichter eingestampft würde!

Allerdings kann es sehr gut sein, dass das Recht auf ein ordentliches (denn ordentlich ist das ganz sicher nicht) Zeugnis mittlerweile verwirkt ist.

Unter Umständen ist durch einen Tarif oder eine Regelung im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist geregelt - dann kannst Du es ganz alleine beurteilen, ob es sich noch lohnt!

Ansonsten: Dein Recht könnte verwirkt sein, muss aber nicht!
Das kann Dir aber weder einer der Forumsteilnehmer hier noch ein Anwalt sagen - das entscheidet im Zweifel nur der Richter!

Wenn eine gute Rechtschutzversicherung vorhanden ist, würde ich zum FA für Arbeitsrecht gehen!

LG
Guido

Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe: Ich kenne
keine Vorschrift, aus der sich feste Fristen ergeben.

Das BGB zum Beispiel. :smile:

Hilf mir auf die Sprünge. In welchem Paragraphen steht etwas zur Frist bei der Korrektur eines Arbeitszeugnisses? Vielleicht habe ich ja etwas übersehen.

Allerdings könnte - was noch nicht erfragt wurde - auch
eine vertragliche/tarifvertragliche Ausschlussfrist zu
beachten sein. (

diese Stellungnahme hört sich an, als ob AN ihre Zeugnisse
nach Belieben selbst formulieren können. Das mag in den
Träumen der Gewerkschaften vorkommen, der Realität aber
entspricht es, glaube ich, bisher nicht.

Ja natürlich kann man bei seinen Zeugnissen mitreden. Mal abgesehen davon, dass manche Formulierungen vor Gericht keinen Bestand haben werden: Ein freundliches Gespräch mit dem Aussteller hilft meist wirklich, und auch wenn man jemanden vom Betriebsrat nochmal zu Nachverhandlungen schickt. Ich spreche jetzt gar nicht von irgendwelchen Konfrontationen und Forderungen oder davon, dass man seinem Arbeitgeber ein Zeugnis „diktiert“. Aber wenn man einen Mitarbeiter danach nie wieder sieht, ihn vielleicht sogar loswerden will, ist man gewöhnlich zu ein paar letzten freundlichen Worten, die das Unternehmen ja nichts kosten, bereit.
Viele AG haben von „Zeugnislyrik“ auch keine Ahnung und wissen manchmal gar nicht, was sie mit einer schiefen Formulierung anrichten…
Wie es in dem vorliegenden Fall mit der Chemie zwischen den Beteiligten aussieht, weiß ich natürlich nicht. Aber ich kenne eine Person, die sich mal ihr Zeugnis selbst geschrieben hat, dabei so ziemlich alle Fehler gemacht hat, die es gibt, und zwei Jahre keine Stelle gefunden hat. Dann zeigte sie das Blatt einem Fachmann, der schlug die Hände über dem Kopf zusammen, schrieb ihr ein neues, und der AG hat, als sie Bitte-Bitte machte, tatsächlich unterschrieben.
Insofern: Nochmal nachfragen kostet nichts, auch nach längerer Zeit. Und keine Angst haben, sich lächerlich zu machen.

Hi,

vielen Dank euch allen für den Input und noch eine Anschlußfrage:

Frau X muß natürlich weiterhin Bewerbungen verschicken. Solange kein besseres Zeugnis vorliegt - wie sollte man da vorgehen?

  • Dieses Zeugnis beilegen und im Anschreiben erwähnen daß man noch in Verhandlungen um ein besseres Zeugnis steht?
  • Es einfach weglassen - besonders schlecht wenn man sich aufgrund der Schulung, die bei anderen Firmen (auch wenn man keine 85% erreicht hat), gerne gesehen ist, bewirbt?

Leider hat Frau X keine Rechtsschutzversicherung und als Arbeitslose naturgemäß kein Geld für einen Anwalt… Da dürfte wohl nur übrig bleiben es im Guten zu versuchen und freundlich um ein neues Zeugnis zu bitten…

Trotzdem: wie bewirbt man sich mit solch einem Zeugnis?

Gruß,

MecFleih