Arbeitszeugnis - Eure Meinung

Hallo,
könnt ihr mir über folgendes Arbeitszeugnis mal kurz Eure Meinung schildern?Bin mir nicht ganz sicher was ich davon zu halten habe.
Habe den AG gewechselt und mein jetztiger AG meint, es sei ein schlecht geschriebenes Zeugnis und ich sollte schauen, dass es geändert wird. Wenn ja, wie macht man sowas?Ist es nicht dreist einfach hinzugehen und zu sagen formulier es um?
Naja, hier erstmal das Zeugnis.
Ersteinmal kommt eine genaue Tätigkeitsbeschreibung, die auch ungefähr so in Ordnung ist, weshalb ich nur den persönlichen Taxt folgen lasse :

Herr X verfügt über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgreich ein. Er war pflichtbewusst, zuverlässig und arbeitete stets mit Sorgfalt und GEnauigkeit. Er zeigte Initiative, Fleiß und Eifer, hatte oft gute Idee und gab weiterführende Anregungen. Herr X war ein ausdauernder und gut belastbarer Mitarbeiter und zeigte sich umstellungsfähig, wendig und vielseitig. Alle ihm übertragenden Aufgaben wurden von ihm stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Sein VErhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich.

Herr X scheidet auf eigenen Wunsch zum XX-XX-XXXX aus den Diensten der Gesellschaft aus.

Für die gute Zusammenarbeit bedanken wir uns und wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Hallöchen,

könnt ihr mir über folgendes Arbeitszeugnis mal kurz Eure
Meinung schildern?Bin mir nicht ganz sicher was ich davon zu
halten habe.

Oh je, ein leidiges Thema, das Arbeitszeugnis…

Wenn ja, wie macht man sowas?Ist es nicht
dreist einfach hinzugehen und zu sagen formulier es um?

Nein, wenn es definitiv falsche Angaben beinhaltet (nachweisbar), dann ist das nicht dreist, sondern zwingend erforderlich, denn der Chef ist verpflichtet, Dir ein wahrheitsgemäßes Zeugnis zu geben.

Allerdings liegen bestimmte Dinge nunmal in der subjektiven Beurteilung des Chefs. Wenn im A-Zeugnis z.B. die Tätigkeitsangabe falsch ist, muss das korrigiert werden und darauf kann der Chef auch festgenagelt werden.

Anders sieht das mit diesen versteckten Botschaften aus, denn hier ist es allein im Ermessen des Chefs, wie er Deine Leistung eben einschätzt, und Du kannst schlecht hingehen und Dich beschweren, wenn er Dich mit Note 2 einschätzt, während Du Dir selbst vielleicht ganz großzügig eine 1 gegeben hättest.

Herr X verfügt über das erforderliche Fachwissen und setzte es
erfolgreich ein.

Naja, also dieser Satz hier z.B. ist in der Tat etwas unglücklich formuliert, denn erster Satzteil bescheinigt Dir in Schulnoten gerade mal eine 4-, also mit Ach und Krach sozusagen den Anforderungen gerecht geworden, und dann kommt gleich eine 2 hinterher.
Bessere Formulierung z.B.: Herr X verfügt über gute Fachkenntnisse, die er jederzeit mit gutem Erfolg einsetzen konnte.

Allerdings kannste Deinen Ex-Chef dafür nicht belangen, Ermessenssache bzw. in seinem Falle vielleicht eher mangelnde Kenntnis über das Ausfertigen korrekt formulierter A-Zeugnisse, denn insgesamt am Ende kriegste ja dann die 2.

Er war pflichtbewusst, zuverlässig und
arbeitete stets mit Sorgfalt und GEnauigkeit. Er zeigte
Initiative, Fleiß und Eifer, hatte oft gute Idee und gab
weiterführende Anregungen. Herr X war ein ausdauernder und gut
belastbarer Mitarbeiter und zeigte sich umstellungsfähig,
wendig und vielseitig. Alle ihm übertragenden Aufgaben wurden
von ihm stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Alles Ermessenssache…

Sein VErhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war
vorbildlich.

Herr X scheidet auf eigenen Wunsch zum XX-XX-XXXX aus den
Diensten der Gesellschaft aus.

Für die gute Zusammenarbeit bedanken wir uns und wünschen ihm
für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Ganz unten passt es dann wieder.

Ich würde mal meinen, kein Musterbeispiel für eine stil- und formgerechte Ausdrucksweise, aber keinesfalls Grund, den Ex-Chef dafür zu belangen, denn die Fakten scheinen ja alle zu stimmen.

Frag’ doch Deinen neuen Chef mal, was er genau meint (man möchte ja was lernen…)

Viele Grüsse

Marlene

Danke für deine ausführliche Stellungnahme!*g*
Mein jetzt Chef meint es sei ein Zeugnis welches viele Fragen aufwirft und mich im Vorstellungsgespräch bei ihm in ein ganz schön langes Interview allein um dieses Zeugnis geführt hätte. Dann, genau das was du sagst, auf der einen Seite top, auf der anderen Seite flop und das in einem Satz.
Desweiteren meint er, die Form, bzw. die Formulierungen ließen doch sehr zu wünschen übrig und entsprächen nicht dem Standard…

Hallo,

Habe den AG gewechselt und mein jetztiger AG meint, es sei ein
schlecht geschriebenes Zeugnis und ich sollte schauen, dass es
geändert wird. Wenn ja, wie macht man sowas?Ist es nicht
dreist einfach hinzugehen und zu sagen formulier es um?

Nach §630 BGB ist jeder Arbeitgeber eines abhängig Beschäftigten verpflichtet dem Mitarbeiter ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen, in dem üblicherweise bestimmte Themengebiete angeschnitten und bestimmte Informationen gegeben werden müssen, dazu gibt es formale Anforderungen.

Die Gerichte gehen in jüngster Zeit davon aus daß ein „normaler Arbeitnehmer“ sich im Bereich einer 3 - wenn man Schulnoten heranzieht - bewegt. Sollte das Zeugnis schlechter ausfallen muß der Arbeitgeber die unterdurchschnittliche Arbeitsleistung begründen können, will der Arbeitnehmer ein besseres Zeugnis muß er beweisen daß er besser war.

Bevor man sich vor einem Arbeitsgericht auseinandersetzt kann man natürlich erstmal ganz normal mit dem ehemaligen AG reden und sich einigen. Ein Zeugnis muß wohlwollend formuliert sein, daher kommen die stets „politisch korrekten“ Ausdrücke, hinter denen sich aber auch, im Sinne einer Geheimsprache, abwertende Aussagen befinden können.
Denkbar ist immer daß ein Arbeitgeber allein aus Unkenntnis, und gar nicht aus bösem Willen ungünstige/unglückliche Formulierungen benutzt hat und es kann natürlich auch nicht im Sinne eines Arbeitgebers sein einem Mitarbeiter, den man eigentlich schätzte, aus „Dummheit“ ein schlechtes Zeugnis zu geben.

Insofern ist es völlig legitim und problemlos den ehemaligen Arbeitgeber zu bitten das Zeugnis anders zu formulieren und bestimmte Dinge zu ändern wenn man das für nötig hält.

Ein Zeugnis muß wahrheitsgemäß sein, denn ein neuer Arbeitgeber kann den alten in Regreß nehmen wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines zu positiven Zeugnisses eingestellt wurde, dieser dann aber versagt. Insofern werden und sollten Arbeitgeber also keine übertrieben guten Zeugnisse schreiben - zudem wirken diese unglaubwürdig.
Sich aber ein gutes Zeugnis zu erstreiten und deswegen auch um die Abänderung ungünstiger Formulierungen zu bitten ist überhaupt kein Problem und das sollte man im eigenen Interesse auch auf jeden Fall tun wenn man unzufrieden ist - denn das Zeugnis begleitet einen auf dem weiteren beruflichen Weg und Du hörst ja selber vom neuen Chef wie wichtig das Zeugnis ist…

Insofern: Hin zum alten AG und darum bitten Passagen zu ändern, die Dir nicht gefallen.

Ersteinmal kommt eine genaue Tätigkeitsbeschreibung, die auch
ungefähr so in Ordnung ist, weshalb ich nur den persönlichen
Taxt folgen lasse :

Es ist immer gut auch die Tätigkeitsbeschreibung zu zitieren. Bei einem mit Geld befassten Mitarbeiter muß beispielsweise ein Hinweis auf stete Ehrlichkeit im Zeugnis stehen - fehlt dieses ist das eine katastrophale Auslassung, die das Zeugnis absolut vernichtend macht, egal was sonst drinsteht. Insofern sollte man die Tätigkeitsbeschreibung immer erwähnen…

Herr X verfügt über das erforderliche Fachwissen und setzte es
erfolgreich ein.

„Erforderliches Fachwissen“ klingt sehr unterdurschnittlich. Gute Arbeitszeugnisse strotzen vor Superlativen und Aussagen, die „nach normalem Menschenverstand“ gut klingen, aber nicht übertreiben, sind meist Abwertungen. Der Schreiber wollte vermutlich Deine wirklich guten Fachkenntnisse darstellen, aber diese Formulierung wird von Personalern eher so interpretiert als hättest Du nur ein sehr schmales Fachwissen.

Das Zeugnis ist insgesamt nicht in der typischen Standard-Phraseologie formuliert - man kann es deswegen so lesen als wäre es wirklich ehrlich so gemeint wie es formuliert wurde, als sei man wirklich sehr zufrieden mit Dir gewesen.
Legt man aber die typische Zeugnissprache zugrunde sind hier manche Formulierungen drin, die allgemein als abwertend gesehen werden - und dieses ist eine davon. „Erforderliches Fachwissen“ hat dann eine sehr unterdurchschnittliche Bedeutung. Besser wäre wenn dort stünde: „sehr gutes Fachwissen, was Du stets erfolgreich einsetzen konntest“. Wichtig und aufwertend sind dabei immer Worte wie „stets“, „jederzeit“, usw. Allein das Fehlen solcher Worte setzt eine Note um 1, 2 Punkte herunter.

Er war pflichtbewusst, zuverlässig und
arbeitete stets mit Sorgfalt und GEnauigkeit.

Auch hier: es fehlt ein „stets“ oder „jederzeit“. Außerdem läßt man sich über Dinge aus, die eigentlich als selbstverständlich gelten: Pflichtbewußtsein, Zuverlässigkeit, Sorgfalt - gerne wird auch immer Pünktlichkeit genommen - sind „Allerweltsanforderungen“, deren Erfüllung durch einen Mitarbeiter normalerweise vorrausgesetzt werden. Wenn sowas im Zeugnis gesondert betont wird bekommt es einen Geschmack von „sonst konnten wir nix Positives über den Mitarbeiter sagen“.

Nochmal: Dein AG „verwirrt“ den Leser weil er es wahrscheinlich wirklich gut meint, sich aber nicht der Gepflogenheiten für Zeugnisse bedient und deswegen solche unglücklichen - und vermutlich unbeabsichtigten - Abwertungen hervorruft.

Ich hoffe das der Schreibfehler („GEnauigkeit“) nur von Dir gemacht wurde. Im Zeugnis gelten Schreibfehler als Negierung der Aussage, also in diesem Fall Betonung von Ungenauigkeit.

Er zeigte
Initiative, Fleiß und Eifer, hatte oft gute Idee und gab
weiterführende Anregungen. Herr X war ein ausdauernder und gut
belastbarer Mitarbeiter und zeigte sich umstellungsfähig,
wendig und vielseitig.

Soweit OK, aber wie schon oben: für ein gutes Zeugnis fehlen Worte wie „stets“, „jederzeit“, und die Aussage „oft gute Ideen“ impliziert daß es nur „manchmal“ war, aber der Mitarbeiter nicht immer strebsam und inovativ war. Im übrigen sagen solche Formulierungen mitunter auch aus daß man „Flausen im Kopf hatte“, so wie „gutes Verhältnis zu den Kollegen“ verstanden wird als „hat Schwätzchen gehalten anstatt zu arbeiten“.

Alle ihm übertragenden Aufgaben wurden
von ihm stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

„Ihm übertragenden Aufgaben“ ist erstens wieder ein Schreibfehler. Es muß „übertragenen“ und nicht „übertragen d en“ heißen. Zum zweiten verstehen Personaler diesen Ausdruck als Umschreibung für Passivität: Der Mitarbeiter bewegte sich nur dann wenn ihm etwas aufgetragen wurde.
Positiv hingegen: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Zum einen das Wort „stets“, zum anderen ist die Umschreibung „volle Zufriedenheit“ die Formel für eine 2, also eine überdurchschnittliche Bewertung.

Sein VErhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war
vorbildlich.

Zum Schreibfehler in „Verhalten“ habe ich oben schon etwas gesagt. Ansonsten stimmt hier die Reihenfolge nicht. In einem positiven Zeugnis muß die Reihenfolge Vorgesetzte - Kollegen - Kunden sein. Und auch hier wieder: „stets“ oder „jederzeit“ fehlen.

Herr X scheidet auf eigenen Wunsch zum XX-XX-XXXX aus den
Diensten der Gesellschaft aus.

Hier fehlt der für ein gutes Zeugnis obligatorische Ausdruck von Bedauern. Besser wäre also: „Zu unserem Bedauern scheidet Herr X zum …“.

Für die gute Zusammenarbeit bedanken wir uns und wünschen ihm
für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.

Wieder der Evergreen: „stets gute Zusammenarbeit“ oder „jederzeit gute Zusammenarbeit“ wären besser. Ansonsten ist der Schlußsatz OK, bei einem insgesamt guten Zeugnis sollte es aber besser heißen: „Für seinen weiteren beruflichen und privaten Lebensweg…“.

Fazit: Man wollte Dich gut darstellen, hat das auch nach „menschlichem Ermessen“ getan, aber der Verzicht oder die teilweise Vermischung mit Elementen aus der Zeugnissprache verwirren. Besser wäre es wenn das Zeugnis insgesamt so formuliert würde daß mit den Standard-Phrasen arbeitet, dann kommen keine Mißverständnisse auf.

An Deiner Stelle würde ich ein eigenes Zeugnis entwerfen, es so formulieren daß Du im Bereich einer 2 angesiedelt bist und dem alten AG dieses vorlegen. Der muß es dann zwar auf eigenem Firmenpapier abschreiben, aber warum sollte er sich querstellen Dir ein gleichgutes Zeugnis ohne die aufgeführten Mißverständnisse auszustellen?

Du kannst ja meine Kritik hier ausdrucken und dazulegen, ansonsten schau Dich mal auf http://www.arbeitszeugnis.de um, da findest Du viele hilfreiche Sachen.

Gruß,

MecFleih

Bei einem mit Geld befassten Mitarbeiter muß
beispielsweise ein Hinweis auf stete Ehrlichkeit im Zeugnis
stehen - fehlt dieses ist das eine katastrophale Auslassung,
die das Zeugnis absolut vernichtend macht, egal was sonst
drinsteht.

Sorry, aber das sehe ich anders. Selbstverständlichkeiten, die extra hervorgehoben werden, sind eher negativ zu verstehen. Hier sollte eher aus dem gesamten Kontext hervorgehen, dass man dem Mitarbeiter vertraut hat.

Wenn ein Mitarbieter Prokura hatte, muss nicht explizit erwähnt werden, dass dieser dies nie zu seinem Vorteil ausgenutzt hat.

Einer Chefsekretärin zu bestätigen, niemals Interna verbreitet zu haben, halte ich für fatal.

Eine Kassierer zu bezeugen, dass er niemals Fehlbeträge in der Kasse hatte, halte ich für äußerst fragwürdig.

Das alles sind Selbstverständlichkeiten, die nicht extra erwähnt gehören.

Gruß

S.J.

Sorry, aber das sehe ich anders. Selbstverständlichkeiten, die
extra hervorgehoben werden, sind eher negativ zu verstehen.
Hier sollte eher aus dem gesamten Kontext hervorgehen, dass
man dem Mitarbeiter vertraut hat.

Es ist Dir natürlich überlassen Dinge zu sehen wie Du willst. Aber deswegen ist das nicht die allgemein gültige Regel - die sagt nämlich: Die Zuverlässigkeit MUSS bei bestimmten Berufen Erwähnung finden, denn man würde ein Fehlen einer solchen Aussage als „beredtes Schweigen“ werten, also als bewußtes Auslassen eines ansonsten negativen Umstandes.

Das von Dir beschriebene Phänomen, Selbstverständlichkeiten zu betonen um sie negativ hervorzuheben, gibt es auch. Aber das gilt nicht im Bezug auf die Ehrlichkeit bei Berufen, die ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordern.

Gruß,

MecFleih

Hallo!

Desweiteren meint er, die Form, bzw. die Formulierungen ließen
doch sehr zu wünschen übrig und entsprächen nicht dem
Standard…

Das führt mich dazu, einmal ein grundsätzliches Problem mit den Zeugnissen anzusprechen. Erstens: Durch die Rechtsprechung, die einen Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis begründet hat, ist es doch nur dazu gekommen, dass sich Unternehmer jetzt einer Geheimsprache bedienen, für die man Übersetzungshilfen braucht.
Wenn nun ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis ausstellen muss, dann kommt es doch vielleicht gerade deswegen zu missverständnissen. Die angesprochenen „Mängel“ des erwähnten Arbeitszeugnisses können ja ebenso daher rühren, dass sich der AG mit dieser neuen Fachsprache noch nicht ausreichend auseinander gesetzt hat. Ich finde das insgesamt problematisch…

Gruß,

Frank.