Dipl. Finanzwirt (FH)

Bin mir gerade am Überlegen ob ich mich beim Staat (Finanzamt) für ein duales BA-Studium zum Dipl. Finanzwirt bewerben soll. Ich habe mal in die Voraussetzungen nachgeschaut, ob irgendwelche entpsrechenden Noten wie z.B. bei der Polizei notwendig sind. Leider steht dort nichts drin. Jetzt meine Frage. Sind bestimmte Noten bz. ist ein gewisser Notendurchschnitt erforderlich. Ist dass ein Problem wenn ich bereits ein Studium zum Betriebswirt, Schwerpunkt: Wirtschaftsinformatik habe oder ist es eher hilfreich. Wer kann mir weiterhelfen. Vielen Dank

Hallo,

Sind bestimmte Noten bz. ist ein gewisser
Notendurchschnitt erforderlich.

Mein Eindruck ist, dass es auf die Bewerberlage ankommt. Natürlich laden sie die Besten zuerst zum Vorstellungsgespräch ein. Wenn die aber nicht zusagen, können andere noch nachrücken.

Ist dass ein Problem wenn ich
bereits ein Studium zum Betriebswirt, Schwerpunkt:
Wirtschaftsinformatik habe oder ist es eher hilfreich.

dass es ein Problem wäre, kann ich mir nicht vorstellen. Sie haben auch schon halbfertige Betriebswirte und Sprachschulabsolventen genommen.
ob das ein Vorteil ist -bedingt, soweit es betriebswirtschaftliche Zusammenhänge betrifft ja, aber das ist kein Schwerpunkt. Beim Dipl. Finanzwirt geht es vorrangig um das Steuerrecht :wink:

Programmieren kommt im Studium nicht vor. Einige Dipl. Finanzwirte werden aber später in der Pflege der steuerlichen Programme (nach IBM Kursen o.ä.) eingesetzt.

Viele Grüße
C.

Super - vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Wir hatten im Studium auch 4 Semester Recht - davon auch etwas Stuerrecht und ein Semester Steuer im Allgemeinen. Schade nur, dass ich für dieses Jahr einfach zu spät komme. Wie ist denn sonst die Ausbildung. Würde mich auf jeden Fall interessieren.

Naja dann muss ich halt bis nächstes Jahr warten. Aber bewerben werde ich mich auf jeden Fall.
MfG
Marco

Hallo,

Super - vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

gern geschehen

Wir hatten im
Studium auch 4 Semester Recht - davon auch etwas Stuerrecht
und ein Semester Steuer im Allgemeinen.

Die Kenntnisse über allgemeines Recht sind sicher hilfreich. Die Grundrechte werden z.B. sehr ausführlich behandelt. BGB nur so Grundscheinniveau.

Schade nur, dass ich
für dieses Jahr einfach zu spät komme. Wie ist denn sonst die
Ausbildung. Würde mich auf jeden Fall interessieren.

Die Ausbildung ist m.E. gut, aber auch sehr umfangreich, also kein leichter Spaziergang. Andererseits ist die Ausbildung ziemlich „verschult“, so dass man sicher weiß, was man lernen muss.

Naja dann muss ich halt bis nächstes Jahr warten. Aber
bewerben werde ich mich auf jeden Fall.

na dann, viel Erfolg
C.

Habe nochmal eine Frage. Es steht zwar drin, dass man sich bis 32 Jahre bewerben kann - habe aber Angst dass ich mit meinen 30 schon zu alt bin. Bekommt man eigentlich erst ab April, wenn die Bewerbungsfrist vorbei ist, eine Zu- oder Absage? Müsste es eigentlich schon früher wissen, auch wenn ich dann erst nächstes Spätjahr anfangen kann. Würdest Du Dich denn schon jetzt bewerben?

Bist Du bereits fertig mit der Ausbildung? Kannst mir ja mal Deine E-Mail Adresse geben, falls ich noch weitere Fragen haben.

Aber danke für den ersten Eindruck
CU
Marco

Hallo,

Habe nochmal eine Frage. Es steht zwar drin, dass man sich bis
32 Jahre bewerben kann - habe aber Angst dass ich mit meinen
30 schon zu alt bin.

Das ist kein Problem, ich kenne einen, der wurde einen Monat vor seinem 32. Geburtstag eingestellt.

Bekommt man eigentlich erst ab April,wenn die Bewerbungsfrist vorbei ist, eine Zu- oder Absage?

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In unserem Bundesland werden Zusagen vor Weihnachten rausgeschickt, Absagen gelich nach Neujahr :smile:

Müsste es eigentlich schon früher wissen, auch wenn ich dann
erst nächstes Spätjahr anfangen kann. Würdest Du Dich denn
schon jetzt bewerben?

Da solltest du gucken, ob überhaupt schon eine Stellenausschreibung erfolgt ist. Sich „ins Leere“ zu bewerben, ist bei Behörden nicht so angesagt, nochmal :smile:

Bist Du bereits fertig mit der Ausbildung? Kannst mir ja mal
Deine E-Mail Adresse geben, falls ich noch weitere Fragen
haben.

Die Leute, die hier regelmäßig antworten, sind meist schon länger fertig mit der Ausbildung.

Übrigens ist die Ausbildung nicht mit einem normalen Studium zu verwechseln, es herrscht strikte Anwesenheitspflicht, weil man ja auch schon während des Studiums Anwärterbezüge bekommt und sich damit in einem Dienstverhältnis befindet, die Anwärterbezüge sind auch gar nicht mal so gering.

Gruß

Petz

Müsste es eigentlich schon früher wissen, auch wenn ich dann
erst nächstes Spätjahr anfangen kann. Würdest Du Dich denn
schon jetzt bewerben?

Da solltest du gucken, ob überhaupt schon eine
Stellenausschreibung erfolgt ist. Sich „ins Leere“ zu
bewerben, ist bei Behörden nicht so angesagt, nochmal :smile:

Vielen Dank für die Beantwortung. Komme aus Baden-Württemberg. Eine Stellenausschreibung für mein „Heimat-Finanzamt“ für 2006 habe ich gestern breits beim Arbeitsamt gefunden. Ja klar - ist mir schon bekannt mit dem BA-Studium. Kenne auch enige die BA gemacht haben. Wie ist denn das mit den Zeugnissen. Habe ja eine Menge bereits gemacht. Langt denn dass wenn ich mir nur mein Fachhochschulreife Zeugniss beglaubigen lasse oder muss ich mir jedes Zeugnis von den ganzen Arbeitszeugnissen bis zum bereits abgelegeten Diplom-Zeugniss beglaubigen lassen? Kostet ja auch alles Geld. Nochmals Danke