Arbeitsvertrag für Prokuristen?

Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Nov 2005

Hallo,

genügt für jemanden, dem Prokura erteilt wurde, eine Ergänzung im bestehenden Arbeitsvertrag (vorher normaler Angestellter) oder muss ein spezieller Anstellungsvertrag ausgestellt werden? Sind bestimmte Inhalte erforderlich, die in einem AV für normale Arbeitnehmer nicht erforderlich sind?

tschööö, Indygirl

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
    Re: Arbeitsvertrag für Prokuristen?

    genügt für jemanden, dem Prokura erteilt wurde, eine Ergänzung
    im bestehenden Arbeitsvertrag (vorher normaler Angestellter)
    oder muss ein spezieller Anstellungsvertrag ausgestellt
    werden? Sind bestimmte Inhalte erforderlich, die in einem AV
    für normale Arbeitnehmer nicht erforderlich sind?
    IMHO:
    Das hat eigentlich nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun, die Prokura muss allerdings im Handelsregister eingetragen werden. Eine Beschränkung im Innenverhältnis solltest Du allerdings auf jeden Fall schriftlich festlegen, was dann allerdings etwas dem Sinn widerspricht.

    P.S.: Du weißt genau, was Prokura alles für Rechte verleiht? Vielleicht möchtest Du auch gar keine Prokura erteilen.

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Arbeitsvertrag für Prokuristen?

      Hallo,

      mir geht es nicht darum, Prokura zu verleihen, sondern SIe ist mir verliehen worden. Und ja, mir ist klar, was Prokura beinhaltet. Ebenfalls die Eintragung im HR - welche bereits erfolgt ist.

      Das Problem: ich renne schon seit Monaten meinem (neuen) Arbeitsvertrag hnterher - habe nur einen gültigen als Assi der GF, nicht als Prokuristin. Ist das rechtsgültig? Mir wurde eine Ergänzung zu meinem Assi-Arbeitsvertrag vorgelegt, der folgende zusätzl. Passi enthält:

      Erteilung der Prokura, Einschränkungen, Bemerkung, dass er Teil des alten AV (als Assi der GF) wird, anderes Gehalt.

      Ich frage mich auch, ob es überhaupt ausreicht, nur eine ERgänzung zu meinem alten AV zu machen, ich dachte, die Natur des Anstellungsvertrages eines Prokuristen wäre anders (da kein normaler, sondern leitender Angestellter).

      • Antwort von nach 15 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Arbeitsvertrag für Prokuristen?

        Ok, das ist etwas anderes und hat mit der rechtlichen Seite der Prokura gar nichts zu tun.

        Ich bin ein Rechtsanwalt, ich kenne nur die Regelungen des HGB:

        http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/BJNR0021...

        Mir sind keine speziellen Vorschriften über Arbeitsverträge Leitender Angestellten bekannt (die Unterscheidung ist ja auch eigentlich "nur" durch die Mitbestimmungsregelungen gegeben), zumal Arbeitsverträge auch formfrei abgeschlossen werden können. Alledings müsste Dir spätestens 4 Wochen ein schriftlicher Vertrag vorliegen, ansonsten kehrt sich die Beweislast bei evtl. späteren Prozess über die Inhalte um, dein Arbeitgeber müsste dann also beweissen, dass seine Aussagen stimmen.
        Die Ergänzung, die du erhalten hast, sollte aber ausreichend sein, da sich dein Tätigkeitsfeld ja nicht grundlegend geändert hat.

        Ich weiß nicht ob ihr einen Betriebsrat haben könnt und habt, wenn ja kann er dir sicherlich weiterhelfen.

        Ach ja, alle Aussagen natürlich ohne Gewähr. :-)

        • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Arbeitsvertrag für Prokuristen?

          leider nicht...
          ich habe mal mit nem notar gesprochen, der hat das gleiche gesagt wie du... problem bloss, das gehalt ist viel zu niedrig... 1950 € brutto plus kfz, da bekäme ich 960 € netto...

          danke für die hilfe

  2. Antwort von nach 4 Tagen 1 hilfreich
    Re: Arbeitsvertrag für Prokuristen?

    Hallo

    Als Prokurist, hast Du ja Befugnisse rechtlich Geschäfte im Namen der Firma zu tätigen.

    Das Prokura muss im Handeslregister eingetragen werden.

    Ein neuer Arbeitsvertrag ist glsube ich nicht erforderlich.

    Wenn Dein Chef Dir Prokura erteilt, sollte er Dich auch aufklären.

    Lg
    Björn Bause

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