Hallo Ihr,
demnächst fange ich einen 400€-Job an,weil mein Lebensgefährte genug verdient und ich mich mehr um die Familie kümmern möchte.Da wir nicht verheiratet sind und die drei Kinder auch nicht seine sind,möchte ich meine alte Krankenkasse vorerst beibehalten.Wer übernimmt das ? Ich werde keinerlei Gelder vom Amt beziehen,möchte aber ein Stück unabhängig von ihm sein,geht das auch mit Mini-Job ?
Danke für Eure Antwort ! Gruß Bea
Hallo Bea,
wenn du nur einen 400€-Job machst, musst du dich selber krankenversichern. Geht für etwa 130 € bei deiner Kasse.
Daher empfehle ich dir, bei deiner geplanten Tätigkeit einen Job für 401 € (oder mehr) zu bekommen, da zahlen der AG und du zusammen weit weniger für die Krankenversicherung, und du bist sogar Rentenversichert. Kommt natürlich netto weniger raus bei 401 € brutto.
Schaust du hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html
Brutto-Netto-Rechner
WB
Hallo WB,
danke für die Antwort ! Muß mein Arbeitgeber die Kinder mitversichern ? Da wir im März/April heiraten,ist die Überlegung,über meinen Mann versichert zu sein (privat vers.).Geht das ?
Nochmal Danke im voraus.Gruss Bea
moment mal!
hallo,
wenn du nur einen 400€-Job machst, musst du dich selber
krankenversichern. Geht für etwa 130 € bei deiner Kasse.
seit wann denn das? ich denke, der AG führt 11% für die KV ab.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…
gruß
ann
seit wann denn das? ich denke, der AG führt 11% für die KV ab.
Das stimmt, aber daraus erwachsen dem geringfügig Beschäftigten keine Ansprüche. Der AG zahlt auch RV-Beiträge, die ebenfalls nicht zu Ansprüchen des Beschäftigten führen. Früher hat der AG bei geringfügiger Beschäftigung pauschale Lohnsteuer bezahlt, heute zahlt er pauschale Sozialversicherungsbeiträge.
Muß mein Arbeitgeber die Kinder mitversichern ?
Nein. Bei geringfügiger Beschäftigung versichert der AG Dich gar nicht. Er zahlt nur pauschale Abgaben.
Da wir im März/April heiraten,ist die
Überlegung,über meinen Mann versichert zu sein (privat
vers.).Geht das ?
Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der privaten KV nicht. Das bedeutet: Beitrag für Dich und jedes Kind.
Gleitzone
Hi!
Wie schon gesagt wurde, entsteht aus einem Minijob kein Versicherungsanspruch!
Bei der so genannten Gleitzone (400,01€ - 800,-€) gilt jedoch ein Versicherungsanspruch inkl. Familienversicherung (also auch die Kids).
Wenn Du dann verheiratet bist, kannst Du weiterhin den Gleitzonenjob ausüben und krankenversichert bleiben, oder Du gehst „runter“ auf 400 €, und Dein Mann zahlt PKV-Beiträge für ALLE!
Sind die Kinder von Euch beiden? Wenn sie „nur“ Deine Kinder sind, weiß ich nämlich momentan nicht, ob sie im Falle der Gleitzone bei Deinem Mann mitversichert werden müssen!
LG
Guido
ok, verstanden. aber wozu führt der AB dann die 11% an die KV ab (und die anderen abgaben an die jeweiligen stellen)?
Allgemeinheit
ok, verstanden. aber wozu führt der AB dann die 11% an die KV
ab (und die anderen abgaben an die jeweiligen stellen)?
Hi!
Entstanden ist das aus der Vergangenheit!
Früher mal durfte man einen Betrag von 580 DM(?) nebenher verdienen, und der Arbeitgeber musste nur einen kleinen pauschalen Steuersatz abführen (glaube ich jedenfalls - ist so lang her).
Dann gab es eine Neuregelung, wo diese Tätigkeiten versicherungspflichtig waren.
Das war zu teuer, also gibt es seit einiger Zeit den „Minijob“ - es fließt also komplett der Allgemeinheit zu, ohne dass ein Anspruch daraus entsteht.
Allerdings zahlt auch nur der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer (bei der RV kann freiwillig… lassen wir das).
LG
Guido, der sich für Fehler die Vergangenheit betreffend entschuldigt
Hallo Guido und alle Anderen Experten,
vielen lieben Dank für eure/deine Bemühungen,dadurch bin ich schon ein bißchen weiter und nicht mehr ganz so unsicher.
Zu deiner Frage: Die Kinder sind nicht von ihm,aber unmittelbar nach der Hochzeit streben wir die Adoption an.
Gruß Bea
Hi!
Zu deiner Frage: Die Kinder sind nicht von ihm,aber
unmittelbar nach der Hochzeit streben wir die Adoption an.
Wenn beide Ehepartner in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, kann man sich aussuchen, bei wen die Kinder mit familienversichert sind!
Wenn einer der Partner in der privaten Krankenversicherung versichert ist (wie bei Euch), dann fliegen die Kinder aus der Familienversicherung, wenn… quark! Hier der Gesetzestext (SGV V § 10, Abs. 3)
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Verdient der privat Versicherte also regelmäßig mehr als 3.525,- €, müssen die Kinder bei ihm privat mit versichert werden (zumindest sollten sie das - eine Pflicht gibt es nicht! Aber wer will schon ohne Krankenversicherung?).
LG
Guido
ok. danke (o.w.t.)
.
Hi Guido,
sooooo viel verdient er nun och nicht,aber eben mehr als ich !Das bedeutet für den Fall,dass er MICH übernimmt,für die Kinder ordentlich drau zahlen muß ? Seine priv.Krankenversicherung kann er nicht wechseln (Beamter) wat nu ?? Werd` noch kirre !!
Gruß Bea
Hi!
!Das bedeutet für den Fall,dass er MICH übernimmt,für die
Kinder ordentlich drau zahlen muß ? Seine
priv.Krankenversicherung kann er nicht wechseln (Beamter) wat
nu ?? Werd` noch kirre !!
Dich übernehmen ist auch nicht kostenfrei! Das heißt: Vertrag für Dich und Vertrag für jedes Kind!
Wie das mit der Bezuschussung von Beamten aussieht, weiß ich allerdings jetzt auch nicht!
LG
Guido
Hallo Bea,
Seine priv.Krankenversicherung kann er nicht wechseln (Beamter) wat
nu ??
zu meiner Zeit in der PKV als Kostenerstatterin (überwiegend für Beamte) war es doch so, dass der Erstattungsprozentsatz durch die Beihilfe durch Heirat (5%) und Kinder (5% je Kind) steigt. Das heißt, dass die KK um den jeweiligen Betrag weniger erstattet bzw. ein entsprechend günstigerer Tarif genommen werden kann.
Dadurch sollten schon fast die Kinder-Beiträge rausschauen, denn soooo teuer ist es nicht, Kinder (dann zu 35% bei zwei Kindern) mitzuversichern.
Gruß, Karin