Betriebsrat und Zeitarbeiter

Von: , Frage gestellt am Mi, 23. Nov 2005

Hallo,

in unserem Betrieb sind viele Zeitarbeiter beschäftigt um flexibel auf die schwankende Auftragslage reagieren zu können. Es stehen bald Betriebsratswahlen an. Ist es richtig, dass die Zeitarbeiter auch den Betriebsrat wählen, aber ihn nicht beanspruchen dürfen? Für mein Empfinden ist das doch eine geschönte Wahl.

Dank für die Antworten
Patricia

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Betriebsrat und Zeitarbeiter

    Hallo,

    wenn die Zeitarbeiter durch eine Arbeitsvermittlung gestellt werden, dann haben die ihren eigenen Betriebsrat bie der Arbeitsvermittlung und in der Regel nichts mit dem Betriebsrat der Firma zu tun, bei der diese eingesetzt sind.....so war das zumindest noch zu meiner guten Studentenzeit...kann mir nicht vorstellen, dass sich da etwas geändert hat.

    • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Betriebsrat und Zeitarbeiter

      Hallo Alexandra, zumindest noch zu meiner guten Studentenzeit...kann mir nicht
      vorstellen, dass sich da etwas geändert hat.
      Na da hast Du aber einiges nicht mitgekriegt. Im Jahr 2001 wurde das BetrVG novelliert und zwar erheblich und das müsste einer Unternehmnesberaterin auch geläufig sein ;-)

      "§7
      Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden."

      Gruß bobesch

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Berater die Wollmilchlegendeeiersau ;o)

        Hallo Alexandra, zumindest noch zu meiner guten Studentenzeit...kann mir nicht
        vorstellen, dass sich da etwas geändert hat.
        Na da hast Du aber einiges nicht mitgekriegt. Im Jahr 2001
        wurde das BetrVG novelliert und zwar erheblich und das müsste
        einer Unternehmnesberaterin auch geläufig sein ;-)
        Danke für die Info!!! Da bin ich ja dann wieder auf den Laufenden.

        Noch kurz zu Deiner Anmerkung...auch als Unternehmensberater ist man nicht die Wollmilchlegendeeiersau!!!! Was vermutlich die wenigsten wissen - man kann sich auch in diesen Bereichen spezialisieren. So gibt es Berater die eine Vorliebe für Firmen ab 1000 MA haben ander lieben eher kleine Betreibe und das Handwerk.... dann gibt es Spezialisten über die Branchen hinweg so wie Berater die sich nur mit Firmennachfolge, Finanzierung, IT oder Existenzgründung etc. auskennen. Da sich in den letzten Jahren andauernd irgendwas im Arbeitsrecht etc... verändert habe ich das Thema einem engagierten Anwalt überlassen, zumal ich da eh nicht beraten darf.... Will mir ja auch keinen Ärger mit den Juristen einhandeln ;o)


        Da ich Betriebsräte eh nicht leiden kann und diese Institution genauso wie Gewerkschaften für völlig Überflüssig halte, werde ich meine Kunden dahingehend auch nicht beraten oder sie bei Bedarf an einen anderen Berater verweisen, der dahingehend richtig fit ist.

        Mein Ansatz basiert eher auf ordentlichen Entlohnungsmodellen und einer generellen personalfreundlichen Politik im Unternehmen - das ist ein Gebiet auf dem ich mich auskenne. Die Unternehmen die ich betreue haben alle keinen Betriebsrat und die Mitarbeiter wollen auch gar keinen, da wir denen so genügend Möglichkeiten einräumen. Führen regelmäßig Mitarbeiterbefragungen, 360 Grad Befragungen etc. durch und stoßen dabei auf durchweg glückliche Mitarbeiter, was wohl auch die Kündigungsquoten beweisen.

        • Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
          Re: Berater die Wollmilchlegendeeiersau ;o)


          Hallo Alexandra! Die Unternehmen die ich :betreue haben alle keinen :Betriebsrat...
          In meinem Unternehmen war ich seit jeher immer Chef und Betriebsrat in Personalunion. Spart viel Zeit und vermeidet unnötige Besprechungen und Auseinandersetzungen. und die Mitarbeiter wollen auch gar keinen...
          Diese Erfahrung mache ich auch und führe dies auf den intensiven Meinungsaustausch zurück. Ein Mitarbeiter kommt mit seiner Meinung in mein Büro und geht mit meiner Meinung wieder heraus.

          Gruß
          Wolfgang

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re: Berater die Wollmilchlegendeeiersau ;o)

          Moin,

          wow, was für ein wortgewaltiger Rundumschlag. Da muss man nur mal kurz an der Berufsehre pieksen und schon kommen die erstaunlichsten Statements zu tage. Noch kurz zu Deiner Anmerkung...auch als Unternehmensberater
          ist man nicht die Wollmilchlegendeeiersau!!!! Was vermutlich
          die wenigsten wissen - man kann sich auch in diesen Bereichen
          spezialisieren. So gibt es Berater die eine Vorliebe für
          Firmen ab 1000 MA haben ander lieben eher kleine Betreibe und
          das Handwerk.... dann gibt es Spezialisten über die Branchen
          hinweg so wie Berater die sich nur mit Firmennachfolge,
          Finanzierung, IT oder Existenzgründung etc. auskennen.
          Ja genau, Unternehmensberater darf sich jede(r) nennen. Ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Genauso wenig wie Heilpraktiker oder Feng-Shui-Experte. Da sich
          in den letzten Jahren andauernd irgendwas im Arbeitsrecht
          etc... verändert
          Ja ja, dauernd diese neuen Gestze, ist schon echt anstrengend. Da ich Betriebsräte eh nicht leiden kann und diese Institution
          genauso wie Gewerkschaften für völlig Überflüssig halte
          Ich kann Plaudertaschen nicht leiden und halte Gestzgebung für überflüssig, da doch jeder selbst am besten weiß, was gut für ihn ist.

          In diesem Sinne noch weiterhin gute Geschäfte.
          Gruß bobesch

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Betriebsrat und Zeitarbeiter

    Hallo. Ist es richtig, dass die
    Zeitarbeiter auch den Betriebsrat wählen, aber ihn nicht
    beanspruchen dürfen?
    Natürlich nicht. Solange das SklavLeihverhältnis mit dem Betrieb besteht, darf der BR des leihenden Betriebes auch "in Anspruch genommen" werden. Dieser ist umgekehrt auch befugt und verantwortlich für die Gestaltung des Arbeitsplatzes des Leiharbeitnehmers. Dass der Verleihbetrieb evtl. auch einen BR hat, spielt dafür keinerlei Geige.

    Gruß Eillicht zu Vensre

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