Probezeitverlängerung

Von: , Frage gestellt am Di, 15. Aug 2000

Hallo!!

Ein Freund von mir der unter das Schwerbehimderten gesetz fällt hat nun stat 6 Monate 9 Monate Probezeit. wie verhält es sich mit den 7 Monaten bei Behinterten?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Probezeitverlängerung

    Die Probezeit sagt nur etwas über die Kündigungsfrist aus (gesetzlich: in der Probezeit 14 Tage, nach Ablauf 4 Wochen zum Ende oder zum 15. eines Monats), nicht aber über den Kündigungsschutz - der beginnt grundsätzlich nach 6 Monaten (also ab dem 7. Monat), egal, ob die Probezeit 0,3,6 oder 9 Monate dauert. Ab dem 7. Monat sind Beschäftigte ohne Begründung seitens des Arbeitgebers nicht so ohne weiteres zu kündigen - auch, wenn Ihre Probezeit dann noch läuft.

    Dies gilt übrigens für alle Beschäftigten.

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Probezeitverlängerung

    Hallo!!

    Ein Freund von mir der unter das Schwerbehimderten gesetz
    fällt hat nun stat 6 Monate 9 Monate Probezeit. wie verhält es
    sich mit den 7 Monaten bei Behinterten?
    Hi,

    soweit ich Informiert bin darf die Probezeit nicht weniger als 3 und nicht mehr als 6 Monate betragen. Alle anderen Vereinbarungen sind, soweit ich weiß, nicht zulässig.

    Gruß

    Matthias

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