Probezeitverlängerung

Hallo!!

Ein Freund von mir der unter das Schwerbehimderten gesetz fällt hat nun stat 6 Monate 9 Monate Probezeit. wie verhält es sich mit den 7 Monaten bei Behinterten?

Die Probezeit sagt nur etwas über die Kündigungsfrist aus (gesetzlich: in der Probezeit 14 Tage, nach Ablauf 4 Wochen zum Ende oder zum 15. eines Monats), nicht aber über den Kündigungsschutz - der beginnt grundsätzlich nach 6 Monaten (also ab dem 7. Monat), egal, ob die Probezeit 0,3,6 oder 9 Monate dauert. Ab dem 7. Monat sind Beschäftigte ohne Begründung seitens des Arbeitgebers nicht so ohne weiteres zu kündigen - auch, wenn Ihre Probezeit dann noch läuft.

Dies gilt übrigens für alle Beschäftigten.

Hallo!!

Ein Freund von mir der unter das Schwerbehimderten gesetz
fällt hat nun stat 6 Monate 9 Monate Probezeit. wie verhält es
sich mit den 7 Monaten bei Behinterten?

Hi,

soweit ich Informiert bin darf die Probezeit nicht weniger als 3 und nicht mehr als 6 Monate betragen. Alle anderen Vereinbarungen sind, soweit ich weiß, nicht zulässig.

Gruß

Matthias