Zwischenzeugnis?

Hallo Experten,
woraus begründet sich denn mein Anrecht auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis?

GewO § 109 kann ich zwar dazu finden, gibt ja aber eigentlich nur Auskunft über Anrecht nach Vertragsende.

Grüße
ploar*

Hallo

woraus begründet sich denn mein Anrecht auf ein qualifiziertes
Zwischenzeugnis?

Man benötigt einen „triftigen Grund“. Bei der Auslegung des Begriffes „triftiger Grund“ ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden laut Rechtssprechung allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Insolvenz, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.

Gruß,
LeoLo

Hallo polar!

woraus begründet sich denn mein Anrecht auf ein qualifiziertes
Zwischenzeugnis?

Zu dem was LeoLo schon schrieb ist auch immer ein Wechsel des direkten
Vorgestzen ein guter Grund mal ein Zwischenzeugnis anzufordern.

Bei vielen Firmen geht das dann automatisch aber eben nicht bei allen.

Gruß
Stefan

Hallo Leo,
nun ist es so, dass mir das Recht wohl durchaus bewusst war, im ersten Schritt mein Arbeitgeber mir selbiges Zeugnis jedoch verwehrt hat mir der Aussage: ich bin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und mein Chef hat sich nicht verändert.

Nun will ich mich aber anderweitig bewerben und habe kein Problem damit, dass mein Arbeitgeber dies weiß. Die betroffenen Mitarbeiter und direkte Vorgesetzte wissen es eh. Ich will nun allerdings auch kein Streit vom Zaune brechen. Taktisch kluges Vorgehen, darauf zu bestehen?

Andererseits würde mit dieser Argumentation ja nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit immer noch kein Zeugnis ausgestellt sein. Was mich regelmäßig gegen Unverhersehbares absichert.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß
polar*

Hallo!!

Ein Zwischenzeugniss, hat meiner Ansicht nur Vorteile. Aus AG und AN Sicht.

Das Unternehmen, kann sich ein besseres Bild von Dir machen, wenn es um intern zu Vergebende Positionen geht. Aber wenn jemand lange Zeit bei einem AG beschäftigt ist und dann weggeht, so kann die endgültige Beurteilung durch Zwischenzeugnisse besser verlaufen. Des weitern kann der AG nicht Dinge erfinden, die nie stattgefunden haben, da in den Zwischenzeugnissen dokumentiert!!

Björn

Hallo

nun ist es so, dass mir das Recht wohl durchaus bewusst war,
im ersten Schritt mein Arbeitgeber mir selbiges Zeugnis jedoch
verwehrt hat mir der Aussage: ich bin in einem ungekündigten
Arbeitsverhältnis und mein Chef hat sich nicht verändert.

Der Anspruch besteht trotzdem.

Nun will ich mich aber anderweitig bewerben und habe kein
Problem damit, dass mein Arbeitgeber dies weiß. Die
betroffenen Mitarbeiter und direkte Vorgesetzte wissen es eh.
Ich will nun allerdings auch kein Streit vom Zaune brechen.
Taktisch kluges Vorgehen, darauf zu bestehen?

Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Oft erwarten die AG bei denen man sich aus einem lfd AV heraus bewirbt allerdings kein Zeugnis. Du kannst es ja bei Bedarf nachliefern?

Gruß,
LeoLo