Hallo Experten,
in meinem Arbeitsvertrag finde ich keine Regelung in puncto: Wenn ich bis dann und dann ausscheide, muss ich anteilig oder in voller Höhe Weihnachtsgeld wieder dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Gibt es hierzu möglicherweise gerichtliche Sprechungen oder ist meinem Arbeitgeber hier ein Fehler unterlaufen? Dies kann ich nicht recht glauben. 
Gruß
polar*
in meinem Arbeitsvertrag finde ich keine Regelung in puncto:
Wenn ich bis dann und dann ausscheide, muss ich anteilig oder
in voller Höhe Weihnachtsgeld wieder dem Arbeitgeber zur
Verfügung stellen.
Hallo polar, nur weil die Regelung bei vielen anderen Arbeitnehmern im Vertrag/Tarifvertrag steht, muss sie ja nicht zwangsläufig bei dir drin stehen. Und dann ist auch nichts zurück zu zahlen. Oder gitl für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, wo (auch) noch näheres dazu geregelt sein könnte?
Gibt es hierzu möglicherweise gerichtliche Sprechungen oder
ist meinem Arbeitgeber hier ein Fehler unterlaufen? Dies kann
ich nicht recht glauben. 
Wieso? Willst du mit Macht dein Geld (wieder) loswerden? 
MfG
Hallo!
Ich weiss nicht genau ob diese Regelungen rechtens sind. Doch wenn Du irgendwo in einem Betrieb anfängst bekommst Du ja auch nicht das volle Weihnachtsgeld, sondern auch nur anteilig. Das gleiche könnte doch auch für ein Ausscheiden aus der Firma gelten oder?
Lg
Björn
Hi!
Wieso so ungläubig?
Mir fallen da sogar ein paar Regelungen ein, die
- eine Rückzahlung generell nicht vorsehen
- einen vollen Anspruch garantieren, wenn man am 30.11. in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht
- eine Rückforderung nur dann vorsehen, wenn der Arbeitnehmer kündigt
etc. pp.
Wenn kein Tarif bei Dir Anwendung findet und keine Regelung im Arbeitsvertrag getroffen ist: Freu Dich! 
Es muss ja nicht unbedingt ein Fehler des Arbeitgebers sein - vielleicht denkt er sich ja, dass es der Mitarbeiterzufriedenheit nicht gerade abträglich ist, wenn er auf eine Ruckzahlungsvereinbarung verzichtet…
LG
Guido
Hallo Xolophos,
nein, natürlich nicht loswerden.
Nur bei nem Kollegen war diese Klausel drin und dieser hat vor mir seinen Vertrag erhalten.
Da ich nen Sideletter hatte, wenn innerhalb von x Monaten ich kündige, muss ich Studienleistungen zurückzahlen, konnte ich mir nicht vorstellen, dass ich solche „Schweinereien“ nicht habe. 
Gruß
Marco
…konnte ich
mir nicht vorstellen, dass ich solche „Schweinereien“ nicht
habe. 
Hallo Marco, ich würde an deiner Stelle jetzt auch nicht den „schlafenden Hund“ im Arbeitgeber wecken. Es sei denn, ein sch***freundlich gelächeltes „Dankeschön!“ und ein feuchter Händedruck vom Chef persönlich wären dir mehr wert. 
MfG