benötige noch einmal eure freundliche Hilfe:
habe eine 4-wöchige Kündigungsfrist einzuhalten, entweder zum 15. o. 30. des Monats.
Möchte nun zum 15. Februar mein Arbeitsverhältnis kündigen, wenn ich morgen meine Kündigung vorlege reicht dann die Frist noch aus? Bin mir wirklich nicht sicher,
Vielen Dank im voraus
und lieben Gruß v. hanna
Hallo hanna,
habe eine 4-wöchige Kündigungsfrist einzuhalten, entweder zum
15. o. 30. des Monats.
vermutlich eher zum 15. und Ende des Kalendermonats(?)
Möchte nun zum 15. Februar mein Arbeitsverhältnis kündigen,
wenn ich morgen meine Kündigung vorlege reicht dann die Frist
noch aus? Bin mir wirklich nicht sicher,
Rechne einfach ab übermorgen 4 Wochen dazu und wenn du dann auf dem 15.2. landest ist es okay.
MfG
Danke für die schnelle Antwort!
lG Hnna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Hanna,
auch wenn’s jetzt schon zu spät kommt.
Die gesetzliche Regelung sieht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende vor.
Gibt es andere betriebliche Vereinbarungen, so sind diese gültig.
MFG
Yonkyu