meine Schwester ist ausgebildete Arzthelferin. Sie hat 3 Jahre lang in diesem Beruf gearbeitet und seitdem 3 Jahre als Altenpflegerin in der Diakonie, wo es allerdings offiziell als FAMILIENpflegerin lief.
Da die Pflege-Geschichte dort jetzt in eine AG umgewandelt wurde und plötzlich alle anfangen, sich gegeseitig zu Mobben (wozu sie auch indirekt aufgefordert wurden), würde sie gerne zur Altenpflegerin umschulen und sich dann evt. selbstständig machen.
Sie hat sich dazu ans Arbeitsamt gewendet und von denen lediglich die Info bekommen, daß ihre bisherige Ausbildung und Berufserfahrungen komplett NICHT anerkannt werden und sie eine vollständige 3-jährige Ausbildung zur Altenpflegerin machen müßte.
das stimmt vermutlich. Die Ausbildung ist stattlich geregelt. Ausbildungsverkürzungen bzw. Anerkennungen sind z.B. in Baden-Württemberg nur wie folgt vorgesehen:
"Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung verkürzt werden:
für Krankenschwestern(-pfleger), Kinderkrankenschwestern(-pfleger), Heilerziehungspfleger(innen) mit dreijähriger Ausbildung um bis zu zwei Jahre,
für Altenpflegehelfer(innen), Krankenpflegehelfer(innen), Heilerziehungspflegehelfer(innen), Heilerziehungshelfer(innen) um bis zu einem Jahr.
Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird."