Hallo,
Ich bin hauptberuflich bei einem großen Unternehmen angestellt. Ich
habe ein Angebot erhalten englische Texte für ein chinesisches
Unternehmen ins Deutsche zu übersetzen. Ich würde dafür natürlich auch
entlohnt werden. Ich habe gehört, dass diese Tätigkeit ein Katalogberuf
ist und ich diese somit selbstständig ohne Gewerbeanmeldung ausführen
könnte und ich meine Einnahmen dann einfach in der Steuererklärung als
Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angeben kann. Meine Frage
ist jetzt, ob ich einfach so als Übersetzter arbeiten darf und diesen
Katalogberuf ausüben dürfte oder ich vorher eine bestimmte Ausbildung
absolvieren müsste?
Viele Grüße und schönen Sonntag an alle
Informatics