Liebe Forumsteilnehmer, ich bin auf der Suche nach einer Datenschutzerklärung in welcher die Mitarbeiter erklären, dass Sie mit der personenbezogenen Speicherung Ihrer Daten durch den Arbeitgeber einverstanden sind (BDSG §4a). Leider bin ich bei google nicht fündig geworden. Hat jemand diesbezüglich eine Vorlage bzw. kann mir eine Bezugsadresse nennen?
Vielen Dank und allen einen schönen Tag, Barbara
Hallo.
Liebe Forumsteilnehmer, ich bin auf der Suche nach einer
Datenschutzerklärung in welcher die Mitarbeiter erklären, dass
Sie mit der personenbezogenen Speicherung Ihrer Daten durch
den Arbeitgeber einverstanden sind (BDSG §4a).
Wieso glaubst Du, eine solche zu brauchen? Üblicherweise sind mit der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bestimmte personenbezogene Daten aufzunehmen und zu speichern, die für die im Zusammenhang mit dem AV entstehenden Verwaltungsaufgaben benötigt werden. Diese Daten muss man sich nicht extra absegnen lassen, weil sie durch den Geschäftszweck abgedeckt werden. Üblicherweise sind das die Dinge, die in die Personalakte kommen (Zeugnisse etc.) und diejenigen, die für die Entgeltabrechnung benötigt werden - außerdem weitere, für das Arbeitsverhältnis relevante Daten.
Wenn es allerdings um die beliebte Eichhörnchenmethode geht, alle verfügbaren Daten abspeichern zu wollen, so ist deren Verarbeitung auch mit noch so vielen Erklärungen und Unterschriften nicht vollständig rechtens : Der Mitarbeiter darf darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber nur diejenigen Daten speichert, die für das Arbeitsverhältnis benötigt werden; alles Andere ist wg. Überraschungseffekt anfechtbar - Erklärung hin oder her. Das lässt sich m.E. nur heilen, indem in der Erklärung alle, aber auch wirklich alle Datenarten und -felder angeführt werden, die verarbeitet werden sollen (Haustiere, Vermögensverhältnisse, bevorzugte Sexualgewohnheiten …). So richtig kapitelfest ist das dann aber immer noch nicht.
So what?
Gruß Eillicht zu Vensre
*IANAL*
Wird halt QM-mäßig gewünscht…
LG Barbara
Wird halt QM-mäßig gewünscht…
Ach so. ISO 4711 con broccoli und so was, da wird natürlich jeglicher Verstand außen vor gelassen E-[
Benötigt wird es nicht, rechtliche Bindungskraft hat es nicht, lesen wirds auch keiner … aber wenn euer Laden zu viel Geld hat, dann beauftragt einen Dichter. Tut mir leid, aber ich vermag hier keinen optischen Nuckel zu erkennen.
Wenn ihr Formulierungshilfen braucht, Mehl an [email protected]. Der schreibt noch größeren Blödsinn, wenn’s sein muss und Geld bringt.
Gruß Eillicht zu Vensre
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