Wiedereinstellung ÖD -welche Stufe möglich?

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich meine Frage hier stellen darf, wenn nicht: sorry…
Folgender Fall:

eine ehemalige Angestellte im öffentl. Dienst war von September 1992 bis August 2002 bei einer Kommune beschäftigt. Dort letztes Gehalt BAT VIb. Wegen einem Wohnortwechsel hat sie direkt im Anschluss (ab September 2002) bei einer anderen Kommune einen befristeten Arbeitsvertrag von 2 Jahren abgeschlossen. Die Eingruppierung dort war Vc. Während dieser Zeit wurde sie schwanger und ist im Dezember 2003 in Mutterschutz gegangen. Der Vertrag lief somit mit Ablauf August 2004 aus.
Ende Februar 2006 ersuchte der Arbeitgeber die Angestellte, stundenweise (12-15 Std./wöchentlich) die alte Tätigkeit vor dem Mutterschutz wieder aufzunehmen und bot der Angestellten einen neuerlichen befristeten Arbeitsvertrag für ein halbes Jahr an, da die von der Angestellten geleisteten Tätigkeiten seit deren Mutterschutzbeginn nicht mehr fortgeführt wurden (befristete Tätigkeit ist gerechtfertigt).
Nun möchte der Arbeitgeber die Angestellte nach neuem Tarif TVÖD in die Entgeltgruppe 8 (soweit korrekt) und Stufe 1 !! einstufen.

Nun meine Frage:
Gibt es für die Angestellte eine Möglichkeit von Verweisen auf „Kann-Regelungen“ o.ä., damit sie wenigstens in Stufe 4 oder 5 eingestellt wird ??

Ich hoffe ihr versteht meine Frage und habt Tipps für die Angestellte, damit diese bei den Verhandlungsgesprächen auf „irgendetwas“ verweisen kann.

Ich habe mir bisher (und werde es noch weiter machen) den „Wolf“ gesucht, aber noch nichts gefunden.

Freue mich über hilfreiche Tipps.

Vielen Dank !

Liebe Grüße - Carmen

Hallo Carmen,

nun, da es sich ja um eine Neueinstellung handelt, ist Stufe 4 oder 5 völliger Aberglaube. So etwas kann und darf der Arbeigeber niemals anbieten.

Was mich jedoch wundert, ist die Stufe 1. Ich habe vor kurzem auch bei einem neuen öffentlichen Arbeitgeber angefangen bin in Stufe 2 eingestellt worden, weil ich den Beruf bereits einige Jahre vorher bei einem anderen AG ausgeübt habe.

Viele Grüße
Florian