Aufwandsentschädigung/Station Rechtsreferendariat

Hallo,

ich habe folgende Frage:

ich bin Rechtsreferendarin, als solche bin ich Beamtin auf Widerruf und bekomme monatliche Bezüge vom Landesamt für Finanzen. Krankenversichert bin ich freiwillig in der gesetzlichen (d.h. ich zahle da alle Beträge selbst, es geht nichts direkt vom Gehalt ab), Rentenversicherung muss man nicht zahlen, es bleiben nur die Steuern, die direkt abgehen. Nun habe ich eine Stelle für die Wahlstation gefunden, welche mir eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 500 € zahlen will. Normal bekommt von den einzelnen Stationen kein Geld, ich fand das natürlich aber erstmal gut, da kann ich bisschen was für meine Harzt IV-Zukunft zurücklegen… Nur wollen die meine Lohnsteuerkarte haben, wodurch sich für mich einige fragen stellen:

  1. Wozu benötigen die eine Lohnsteuerkarte, wenn es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt?

  2. Ich bin ansich ja Beamte - muss ich - wenn überhaupt Abzüge zu machen sind - von der Aufwandsentschädigung auch Rentenbeiträge zahlen?

  3. Meine Lohnsteuerkarte ist beim Landesamt für Finanzen, d. h. ich müsste extra für die 3 Monate eine zweite beantragen, wie läuft sowas ab?

  4. Mit welchen Abzügen muss ich rechnen? Die Referendarbezüge belaufen sich auf 963 brutto und dazu eben die 500 € Aufwandsentschädigung. Ansich ists ja kein Problem, die Taten in einen Brutto-Netto-Rechner einzugeben nur bin ich eben Beamte und weiss daher gar nicht, wie ich dann die 500 € rechnen soll, zumal es ja auch kein direkter Zweitjob ist, sondern zum Referendariat dazugehört.

Vielleicht kennt sich hier jemand aus. Vielen Dank schon mal.

LG
sw

Hallo Fast-Kollegin,

  1. Wozu benötigen die eine Lohnsteuerkarte, wenn es sich um
    eine Aufwandsentschädigung handelt?

Weil du dann im Angestelltenverhältnis tätig bist.

  1. Ich bin ansich ja Beamte - muss ich - wenn überhaupt
    Abzüge zu machen sind - von der Aufwandsentschädigung auch
    Rentenbeiträge zahlen?

Nee, du bist Beamtin auf Widerruf.
Wenn du einen anderen Arbeitgeber als den öffentlichen Dienst hast, bist du auch rentenversicherungspflichtig.
Bist du irgendwann vielleicht mal Beamtin auf Lebenszeit, kannst du dir die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen.
Allerdings nur deinen Arbeitnehmeranteil. der Arbeitgeberanteil geht ein in die Versichertengemeinschaft :frowning:

  1. Meine Lohnsteuerkarte ist beim Landesamt für Finanzen, d.
    h. ich müsste extra für die 3 Monate eine zweite beantragen,
    wie läuft sowas ab?

Nach Ende des Refendariats beim Landesamt für Finanzen geben die dir entweder die Lohnsteuerkarte zurück, so dass du die dem neuen Arbeitgeber geben kannst, oder du musst dir eine zweite Lohnsteuerkarte von deiner Wohnortgemeinde geben lassen.
Die hat dann allerdings Steuerklasse VI, die hohe Lohnsteuer bekommst du dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder zurück.

  1. Mit welchen Abzügen muss ich rechnen? Die Referendarbezüge
    belaufen sich auf 963 brutto und dazu eben die 500 €
    Aufwandsentschädigung. Ansich ists ja kein Problem, die Taten
    in einen Brutto-Netto-Rechner einzugeben nur bin ich eben
    Beamte und weiss daher gar nicht, wie ich dann die 500 €
    rechnen soll, zumal es ja auch kein direkter Zweitjob ist,
    sondern zum Referendariat dazugehört.

Kein Stress, dafür gibt es Rechner im Internet, da kannst du angeben, ob du Beamtin bist oder nicht (bei SV-Pflicht dann „nein“).
Bei dem Angestelltenverhältnis würde ich aber auf „ja“ tippen.
http://www.gehalt24.de/

Vielleicht kennt sich hier jemand aus.

Ja.

Gruß

Petz

Hallo Petz,

danke für die antwort. ich glaub ich lass das dann lieber bleiben. ist zwar schön und gut, wenn mal (zur abwechslung) eine station etwas zahlen will aber dafür müsste ich auch täglich 8 h hin (steht auch in der 500-euro-vereinbarung mit drin), was schon wegen den ags gar nicht gänge und nach abzügen bleibt da eh kaum was übrig, da such ich mir lieber ne gemütliche wahlstationsstelle, wo ich nebenher zeit zum lernen hab und spare mir den stress mit 2. lohnsteuerkarte für 3 monate/krankenkasse, die wieder mehr geld will/lohnsteuerjahrensausgleich, der sich nur deshalb lohnen würde.

lg

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Hallo,

lohnsteuerjahrensausgleich, der sich nur deshalb lohnen

Wenn du beim Landesamt für Finanzen beschäftigt bist (wo denn?), solltest du dich gleich an das richtige Vokabular gewöhnen :smile:)))

Was du meinst, ist die Einkommensteuererklärung, nicht der Lohnsteuerjahresausgleich :smile:))))

der Petz

ne ne, ich bin nicht beim landesamt für finanzen beschäftigt, ich bin einfach nur rechtsreferendarin und bekomme mein geld vom LfF (deshalb haben die meine Lohnsteuerkarte). Sonst müsst ich ja auch selbst wissen, was ich hier frage :smile:

Aber wo du grad noch da bist: etwas leuchtet mir noch nicht ganz ein - wie kann die Wahlstation, die ja nun mal zum Rechtsreferendariat dazugehört, gleichzeitig ein Angestelltenverhältnis sein? Es handelt sich ja gerade nicht um einen Nebenjob (den ich im übrigen eh erst genehmigen lassen müsste) sondern es gehört dazu (ich müsste da ja sowieso hin, die wollen mir nur freundlicherweise eine „Aufwandsentschädigung“ zusätzlich zu den RefBezügen zahlen). Und eine zweite Lohnsteuerkarte braucht man meines Wissens ja gerade dann, wenn man einen Nebenjob hat, was aber nicht der Fall ist (und auch nicht sein darf wegen der Genehmigungspflicht).

lg

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Aber wo du grad noch da bist: etwas leuchtet mir noch nicht
ganz ein - wie kann die Wahlstation, die ja nun mal zum
Rechtsreferendariat dazugehört, gleichzeitig ein
Angestelltenverhältnis sein? Es handelt sich ja gerade nicht
um einen Nebenjob (den ich im übrigen eh erst genehmigen
lassen müsste) sondern es gehört dazu (ich müsste da ja
sowieso hin, die wollen mir nur freundlicherweise eine
„Aufwandsentschädigung“ zusätzlich zu den RefBezügen zahlen).

Das ist die erste Frage.
Du solltest mal abklären, ob die RefBezüge weiterlaufen in dieser Zeit, vielleicht wirst du ja auch beurlaubt.

Und eine zweite Lohnsteuerkarte braucht man meines Wissens ja
gerade dann, wenn man einen Nebenjob hat, was aber nicht der
Fall ist (und auch nicht sein darf wegen der
Genehmigungspflicht).

Das ist die zweite Frage.
Das lässt sich nur mit dem anderen Arbeitgeber klären.
Aber wer Gehalt bekommt, egal wie man es nennt, muss es lohnversteuern
http://bundesrecht.juris.de/lstdv/__2.html
Die Bezeichnung „Aufwandsentschädigung“ ändert daran nix.

ne ne ich bin auf keinen fall beurlaubt. es ist definitiv die wahlstation, die haben mir auch den wahlstationswisch unterschrieben. anrufen muss ich bei der sparkasse (dort mach ich die wahlstation) eh noch mal, weil in der vereinbarung steht, dass ich 40 h/woche da sein soll (was ja wg. der ags gar nicht geht). dass die bezeichnung „aufwandsentschädigung“ nix hilft, hatte ich fast befürchtet. nur angestelltenverhältnis innerhalb (bzw. als teil) des refs - irgendwie ist das alles etwas seltsam. am ende ziehen die mir die 500 euro noch vom ref-gehalt ab, da wär ich ja schön blöd, wenn ich das machen würde. vielen dank jedenfalls.

lg

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